Vorsorgeaufwendung Berechnung VS. Bescheid

  • Hallo,

    habe eine frage zur Berechung der Vorsorgeaufwendung im Steuerprogramm vs. Daten/Differnz aus meinem Bescheid.
    In der Berechung des Steuerprogramms werden 100% meiner Vorsorgeaufwendungen zur Berechung . ca. 4400 Euro. angesetzt.
    In meinem Steuerbescheid ist nur noch 3800 Euro davon uebrig. (wie ich recherchiert habe ein Hoechstbetrag bei verheirateten)

    Macht das Programm hier ein Fehler ? Habe ich was uebersehn oder ist das ein Fehler des Finanzamtes evtl. wegen anhaengigen Verfahren ? Leider steht zu dieser aenderung gar nichts in meinem Steuerbescheid.

    Lohnt ein Einspruch ? Letztlich geht es um ca. 150 Euro differenz. Steuerprogramm vs. Steuerbescheid.

    Danke,

  • Hallo xerv,

    Bitte prüfen Sie Ihre Eingaben, z.B. bei den Krankenversicherungen. Beachten Sie bitte die Hinweise zur Erfassung von Basis-Krankenversicherungsbeiträgen bzw. was eine Basis-KV ist. Eventuell haben Sie auch eine Erstattung für eine Basis-KV nicht erfasst.
    Nutzen Sie bitte unsere Hilfen in der Software.

    Mit freundlichen Grüßen aus Mannheim
    Martin Jung

  • Danke fuer den Hinweis. Natuerlich habe ich schon die Hilfe bemueht. vlt. habe ich die erklaerungen nicht verstanden.
    Ich bin ein ganz normal soz. Pflichtiger Arbeitnehmer . VaSt gemacht.

    Also vlt noch mal konkreter gibt es die moeglichkeit mehr als den Hoechstbetrag von 3800 Abzusetzen so wie es das Programm rechnet. Aber meine Finazamt ist anderer Meinung ?

    Fuer mich klingt ein Hoechstbetrag nach "mehr geht nicht" das Programm ist aber aus irgendeinem mir nicht nachvolziehbaren Grund doch der Meinung "mehr geht"

  • [QUOTE=xerv;n40478Also vlt noch mal konkreter gibt es die moeglichkeit mehr als den Hoechstbetrag von 3800 Abzusetzen so wie es das Programm rechnet. Aber meine Finazamt ist anderer Meinung ?[/QUOTE]

    Ja, die Möglichkeit gibt es, aber nur wenn die Basis-Krankenkassen-u. Pfflegeversicherungsbeiträge über 3800 € liegen. Für die genannten Beiträge gilt die Höchstgrenze nicht.

  • Hallo,

    ich habe nochmals alle Daten geprüft. Diese stimmen, sind auch 90% VaST Daten.

    Nun zur berechnung des Programms.VS Bescheid.

    Die Daten Decken sich mit dem Daten im Bescheid nur Rechnet Das Programm mit einem anderen Wert weiter. Leider kann ich nicht erkennen warum.


    Diese daten sind Identisch: (Summen gerundet)

    Beiträge KV und PV 3300
    + Übrige Vorsorge Aufwendungen 1200
    Summe 4500

    So steht es im Bescheid und im Programm.
    ABER das Programm Rechnet jetzt mit der Summe von 4500 weiter. Während das Finanzamt hier ein Deckel von 3800 einzieht , also der Höchsbetrag
    (4500 davon Abziehbar 3800 steht im Bescheid).

    Mit dem was ich bisher zum Thema gelesen habe würde ich sagen das Finanzamt hat hier leider reicht. Aber sicher bin ich mir nicht ... und verschenken will ich auch nichts ;)


    Vlt noch jemand eine erklärung dazu ?

    Danke

  • Was meinen Sie mit "Übrige Vorsorgeaufwendungen ? Pflichtversichert ?, Privat versichert ? Absetzen können Sie nur die Basis-Krankenversicherung. Wo haben Sie die Aufwendungen in Höhe von 1200 € im Programm eingetragen ?

  • [USER="3214"]martin[/USER] Jung, Hier lag der Fehler, In diesem Dialog konnte ich für mich selbst gar keine änderung machen. Wahrscheinlich wegen VaST. Für meine Frau stand der Schalter jedoch auf "Komplett selbst bezahlt" was natürlich nicht stimmt . Obwohl auch hier VaSt gemacht wurde aber da meine Frau 2018 kein sozv. Einkommen hatte. Evtl wurde deshalb der Schalter nicht umgestellt. Ich kann mich auf jedenfall nicht erinnern das ich gefragt wurde hier etwas wichtiges anzugeben. Wie dem auch sei Problem ist gelöst und die Berechung stimmt nun 1:1 mit dem Steuerbescheid.
    Vielne Dank für den Support. Selber hätte ich das Wohl nicht gefunden.

    [USER="2429"]Adi[/USER] die Formuliereung "übrige Versorgeaufwendungen" steht genau so im Steuerbescheid und wird genauso im Programm verwendet. Es wird bei der Berechung nicht nochmal aufgeschlüsselt dargestellt. Ist ja aber jetzt auch nicht mehr wichtig da Fehler gefunden, Vielen Dank auch an SIe

  • Hallo,

    ich habe ein ähnliches Problem: eine große Abweichung des Steuerbescheidergebnisses im Vergleich zur Steuersparerklärung - und zwar bei den abgezogenen Vorsorgeaufwendungen.

    Die Begründung des Finanzamts lautet:
    "Der Höchstbetrag für sonstige Vorsorgeaufwendungen wurde bereits durch die Berücksichtigung Ihrer Beiträge zur Krankenversicherung (Basisabsicherung) und zur gesetzlichen Pflegeversicherung ausgeschöpft; ein darüberhinausgehender Abzug der weiteren sonstigen Vorsorgeaufwendungen ist daher nicht möglich (Neuregelung durch das Bürgerentlastungsgesetz Krankenversicherung vom 16.7.2009, Bundesgesetzblatt Teil I S. 1959)."

    So werden vom Finanzamt (neben der Summe der Altersvorsorgeaufwendungen, die in der Steuersparerklärung genauso berechnet werden) nur die Beiträge von KV und PV als (beschränkt abziehbare) Sonderausgaben anerkannt.
    Genauer gesagt: Die gesamten Arbeitnehmerbeiträge zur KV und PV, von denen ein Kürzungsbetrag (woher der genau kommt, bin ich noch am ausbaldowern, die 4 % irgendwas) und die steuerfreie Erstattung durch den Arbeitgeber abgezogen werden, mindern den Gesamtbetrag der Einkünfte.
    Die Steuersparerklärung verwendet jedoch noch alle weiteren Angaben (Beträge zu BU, Risikolebensversicherung,…), anscheinend gibt es im Programm keine Begrenzung, keinen Höchstbetrag.
    Woher kommt diese Diskrepanz?
    (Und, liebes Finanzamt, warum sind meine Beträge an KV und PV anscheinend genau so groß wie der Höchstbetrag, da hier ja anscheinend nichts gekappt wurde?)

    Ich freue mich über Hinweise!


    PS: Sobald ich im Forum eingeloggt bin, verschwinden die Beiträge der anderen Mitglieder teilweilse oder ganz (Firefox 77.0.1 (64-Bit), Win10)

  • Hallo Sonnenblume,

    Sie werden Angaben zu den Versicherungen doppelt oder falsch erfasst haben. Prüfen Sie die Angaben zu den Krankenversicherungen. Welche Informationen stehen in der Anlage Berechnung der Vorsorgeaufwendungen? Wie hoch ist der Höchstbetrag?

    Mit freundlichen Grüßen aus Mannheim
    Martin Jung

  • Hallo zusammen,
    auch bei mir ein ähnliches Problem bei der Berechnung der Sonderausgaben im Steuerprogramm für 2019:
    Steuerfreie Arbeitgeberzuschüsse laut Zeile 24b+c laut Lohnst.bescheinigung korrekt eingegeben, beide Beträge tauchen auch in Zeilen 38 und 39 des Formulars "Vorsorgeaufwand" auf.
    Finanzamt zieht mir diesen Betrag auch von der von mir bezahlten KV+PV ab (ca 4500.-)
    Schau ich in die "Berechnung der Vorsorgeaufwendungen" aus dem Steuerprogramm, so stehen dort nur die von mir bezahlte KV+PV, aber ohne den Arbeitgeberanteil. Somit errechnet das Programm für mich einen um 4500.-zu hohen Betrag der abzugsfähigen Aufwendungen.
    Muss ich den AG-Anteil nochmals irgendwo manuell eingeben, obwohl er ja auf der Lohnst.bescheinigung schon erfasst wurde?
    Wo liegt mein Bedienungsfehler?
    Freu mich auf Antworten
    Bleiben Sie gesund.
    Gruß olifel

  • Hallo Herr Jung,
    vielen Dank für die schnelle Antwort.
    Alle Angaben zur privaten KV wurden unter Sonderausgaben/Private Kranken- und Pflegeversicherung eingegeben. Arbeitgeberzahlungen tauchen dort ja nicht auf, da sie ja bereits mit der Lohnsteuerbescheinigung eingegeben wurden. Dazu extra der Hinweis vom Programm:
    "Geben Sie die Höhe der in 2019 erhaltenen Zuschüsse für die Kranken- und Pflege-Pflichtversicherung ein.
    Hier sind keine Zuschüsse zu erfassen, die bereits anderswo bescheinigt und erfasst sind, wie z.B. auf der Lohnsteuerbescheinigung bescheinigte Beiträge"
    Aber genau der Betrag des Arbeitgebers fehlt bei mir irgendwie.
    Wo liegt der Fehler?
    Gruß olifel

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