Ein Ehepaar mit zwei nach 2008 geborenen Kindern hat zwecks Riesterförderung jedem Partner ein Kind zugeordnet. Um die volle Zulage zu bekommen, muss sie ca. 70 € und er 1.650 € einzahlen. Nun stellt sich heraus, dass bei getrennter Veranlagung des Ehepaares und Zuordnung beider Kinder zur Mutter die steuerliche Erstattung ca. 250 € höher ausfällt. Dies ist offensichtlich darauf zurückzuführen, dass die steuerliche Entlastung des Ehemanns nur noch um seine Zulage gekürzt wird.
Frage: Kann die für 2018 bereits gezahlte Kinderzulage noch vom Ehemann zur Ehefrau verlagert werden?