Gewinnermittlung/Ust für Einnahmen aus dem Vorjahr

  • Hallo,
    ich habe ein Problem bei meiner Gewinnermittlung bw. Ust-Erklärung für 2018.
    Ich habe (Honorar)-Rechnungen von Ende 2018, die erst Anfang 2019 auf meinem Konto eingegangen sind als "Forderungen" eingetragen, daher tauchen sie auch nicht bei den Betriebseinnahmen, später aber korrekt in der Umsatzsteuererklärung für 2018 auf. So weit so gut...

    Mein Problem sind jetzt aber die Eingänge von Anfang 2018, die sich auf Rechnungen von Ende 2017 beziehen. Für diese habe ich ja schon Umsatzsteur (2017) bezahlt.
    Wie kann ich diese als "Einnahmen" verbuchen, ohne dass sie in der nochmal in der Ust-Erklärung auftauchen?
    Sie einfach als "Sonstige Einnahmen" zu 0 Prozent Ust aufzuführen mit dem Vermerk "Ust wurde schon im Vorjahr bezahlt", kommt mir irgendwie falsch vor.
    Hat da jemand vielleicht eine bessere Lösung für mich?
    Herzlichen Dank!

  • Vielen Dank für Ihre Antwort!

    Es handelt sich um eine EÜR, die ich später dann in die Einkommessteuererklärung importieren will.
    Und ja, ich habe Soll-Versteuerung... Aber selbst, wenn ich auf IST-Versteurung umstellen würde, hätte ich für die im Jahr 2017 erbrachten Leistungen, die erst Anfang 2018 bezahlt wurden und für die ich ja im letzten Jahr schon Ust gezahlt habe (über "Forderungen") , das Problem, dass sie nicht als Einnahmen verbuchen kann, ohne dass sie später nochmal in der Umsatzsteuererklärung für 2018 angerechnet werden.

  • und warum nicht als "sonstige Einnahmen 0%"? Dann erscheinen sie nicht in der USt, werden aber in EÜR als Einnahme genommen.

    ME ist es ungeschickt EÜR mit Sollversteuerung! Können Sie nicht rückwirkend ab 2018 auf Istversteuerung - geht ja nur um USt . umstellen? Sonst haben Sie jedes Jahr dasselbe Buchungsproblem.

  • Ja, vielen Dank für den Tipp. Ich werde jetzt eine Umstellung auf Ist-Besteuerung beantragen. Dann habe ich das Problem nur noch dieses Jahr.
    "sonstige Einnahmen 0%" erscheint mir halt falsch, weil die Einnahme ja incl. 7 % Ust. ist, und die von mir abgeführte Ust auch wieder als Ausgabe auftaucht.
    Aber ich werde es wohl so machen müssen.
    Ich hatte gehofft, dass es irgendwo ein Gegenstück zu "Forderungen" gibt, dass man sozugaen bei der UST-Erklärung angeben kann, dass die Steuer von einer Rechnung nicht zum betreffenden Jahr gezählt wird.

  • "Forderung" ist ein Bilanzkonto und kein Konto für eine EÜR, die nur Einnahmen und Ausgaben erfasst. Die Abfrage zur USt erfolgt über Erlöskonten.

  • Aber im Dialog "Einnahmen/Ausgaben" bei der "Gewinnermittlung 2018" taucht doch auch der Zweig "Forderungen" auf. Und auch, wenn dieser nur ein Bilanzkonto ist,
    fließt die dort aufgeführte Umsatzsteuer durchaus in die "Umsatzsteuererklärung 2018" ein, solange man "Soll-Besteuerung" eingestellt hat und das Rechnungsdatum in 2018 liegt.
    Aber dank Ihrem Rat mit der Umstellung auf Ist-Besteuerung sollte das Problem sich ja ab dem nächsten Jahr erledigt haben.
    Vielen Dank für die schnelle Hilfe!

  • Hallo Wynton621,

    wenn Sie Forderungen erfassen mit einem Leistungsdatum in 2018 und einem Zahldatum in 2019, wird nur die Umsatzsteuer in der Umsatzsteuererklärung in 2018 berücksichtigt. Nach Übernahme dieser Forderung in die Erfassung 2019 wird die Umsatzsteuer und der Nettobetrag als Einnahme, also nur für den Gewinn in 2019, verbucht. Dito für 2017/2018.

    Mit freundlichen Grüßen aus Mannheim
    Martin Jung

  • Hallo Herr Jung,

    Ja, genau, "Nach Übernahme dieser Forderung in die Erfassung 2019 wird die Umsatzsteuer und der Nettobetrag als Einnahme in 2019 verbucht." Nur leider wird die Ust dann "nochmal" in der Umsatzsteuererklärung 2019 berücksichtigt, also doppelt... Darin liegt mein Problem. Oder kann ich diese Forderungen
    so in die Erfassung des nächsten Jahres übernehmen, dass dies nicht passiert?

  • Jetzt habe ich meinen Fehler gefunden. Ich hatte die alten Forderungen nicht unter "Forderungen" gelassen, sondern in meiner neuen Gewinnermittlung vom nächsten Jahr manuell unter "Betriebseinnahmen" erfasst. Dort konnte ich die Ust dann natürlich nicht mehr herausnehmen. Jetzt funktioniert es.
    Vielen Dank für ihre Hilfe!

Jetzt mitmachen!

Sie haben noch kein Benutzerkonto für unser Forum? Die Zugangsdaten zu einem Steuertippskonto können hier nicht verwendet werden.
Registrieren Sie sich kostenlos, um Beiträge erstellen zu können!