Differenzen in der Erstattung zum Vorjahr

  • Verständnisfrage bei folgendem Sachverhalt
    Ehemann Pension +Rente über 65; Ehefrau Rente über 65, Zusammenveranlagt.

    Einkünfte aus nichtselb…Arbeit gestiegen um ca. : 800€
    Einkünfte aus Renten gestiegen um ca. 260€
    Sonstige Einkünfte(Kapitalerträge): minus 1400€
    Summe der gesamten Einkünfte gefallen um ca. 500€
    Altersentlastungsbeitrag gefallen um ca. 850€
    Zu versteuerndes Einkommen gefallen um ca. 260€
    In den Vorjahren steuerl. Gutschriften von ca. 230€ gehabt
    Jetzt, für Steuerjahr 2018 eine Nachzahlung von ca. 20€ !!

    Obwohl die gesamten Einkünfte gefallen sind, rechnet das Programm jetzt eine Nachzahlung aus?
    Bin etwas Ratlos, ob ich ein Eingabefehler gemacht habe (mehrmals kontrolliert) oder wo rann könnte es liegen?
    Danke im Voraus Andre

  • Vielen Dank für die Antwort
    Ja, ich hatte Vorauszahlungen wie im Jahr davor.
    Ich hatte ja geschrieben das die Summe "zu versteuerndes Einkommen" um ca 260€ gefallen ist. Die Daten habe ich aus der Aufstellung "Vergleich der Jahre 2017 und 2018" entnommen. Aus dem "Ergebnis kann ich entnehmen, dass ich beim Soli nachzahlen muss.
    Danke für den Hinweis
    Viele Grüße Andre

  • Deine Zahlen sind unplausibel. Bei einem um 850 € verminderten Altersentlastungsbetrag müssen sich die Zusatzeinkünfte (bei vor dem 02.01.1941 geboren Steuerpflichtigen) minimal um 2.125 € und (bei nach dem 01.01.1953 und vor dem 02.01.1954 geboren Steuerpflichtigen) maximal um 4.427 € vermindert haben.

  • Hallo AndreasBswg

    Vergleichen Sie in Ihrem Fall bitte die Steuerberechnung der beiden Jahre miteinander. Diese ist detaillierter als der Vorjahresvergleich.

    Trekker: Die Kapitaleinkünfte (1400 € + x €) könnten aus der "Summe der gesamten Einkünfte" rausgefallen sein und jetzt pauschal versteuert werden. Dann reduziert sich auch der AEB entsprechend um einen höheren Betrag.

    Mit freundlichen Grüßen aus Mannheim
    Martin Jung

  • [USER="3214"]martin[/USER] Jung: Die Kapitaleinkünfte würden doch nur herausfallen, wenn sie unter den Sparerpauschbetrag absinken. Und da der Sparerpauschbetrag bei der Berechnung des AEB nicht mitberücksichtigt wird, ändert sich an meiner Berechnung nichts.

    @

    AndreasBswg: Wie hoch waren den die Kapitalerträge in den Jahren 2017 und 2018?

  • [USER="3214"]martin[/USER] Jung: Die Kapitaleinkünfte würden doch nur herausfallen, wenn sie unter den Sparerpauschbetrag absinken. Und da der Sparerpauschbetrag bei der Berechnung des AEB nicht mitberücksichtigt wird, ändert sich an meiner Berechnung nichts.

    Herr Jung meint: Die Kapitalerträge fallen heraus, wenn der persönliche Steuersatz über 25 % steigt.

  • Herr Jung meint: Die Kapitalerträge fallen heraus, wenn der persönliche Steuersatz über 25 % steigt.

    Dies erscheint mir hier unwahrscheinlich, weil das zvE im Vorjahresvergleich nahezu unverändert geblieben ist.

  • Vielen Dank an die Steuerfachleute, Trekker, Adi und Martin Jung. Ich möchte mich für die verspätete Meldung entschuldigen.:o Da ich kein besonderer Steuerfachmann bin habe ich auch nicht alle Antworten verstanden. Ich habe aber aufgrund der Aussagen folgende fiktive Steuererklärung mit den Daten der Kapitalerträge.2017 erstellt . Und siehe da, ich habe fiktiv eine Steuergutschrift bekommen. Das Steuerrecht ist doch sehr kompliziert. Ich habe mehr Einnahmen und erhalte eine Steuergutschrift, weniger Einnahmen Steuernachzahlung.:(

  • Ich habe aber aufgrund der Aussagen folgende fiktive Steuererklärung mit den Daten der Kapitalerträge.2017 erstellt . Und siehe da, ich habe fiktiv eine Steuergutschrift bekommen. Das Steuerrecht ist doch sehr kompliziert. Ich habe mehr Einnahmen und erhalte eine Steuergutschrift, weniger Einnahmen Steuernachzahlung.:(

    Mit Deinen Angaben kann man die Differenz nicht aufklären. Wenn Du weiterhin nach einer Erklärung suchst, dann beantworte bitte folgende Fragen:

    1. Wie hoch waren die (vorab abgezogenen) Steuerabzüge in 2017 und 2018?
    2. Wie hoch sind die jeweilige Summen der Altersentlastungsbeiträge in den beiden Jahren?
    3. Wie hoch waren die Kapitalerträge und die jeweiligen Abschlagssteuerbeträgen in den beiden Jahren?
    4. Wurden zwischen den beiden Jahren die Beträge der Freistellungsaufträge verändert?
    5. Haben die betroffenen Steuerzahler neben der Pension, den Renten und Kapitalerträgen noch weitere Einkünfte?

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