• Für ein Kind das über 18 Jahre alt ist bedarf es Gründe, wenn man weiterhin Kindergeld beziehen und es bei der EStE. berücksichtigen will. Die da wären, Schul-, Hochschul- oder Berufsausbildung; Fehlender Ausbildungsplatz; Freiwilliges soziales/ökologisches Jahr; Übergangszeit (max. 4 Monate); Behinderung! Such dir einen Grund aus.

    Nach der Ausbildung, was ist das für eine Ausbildung gewesen? Ist ja erst einmal keine Kindergeldzahlung mehr möglich. Du sagst es ja, Arbeiten und Reisen. Wozu braucht es dann noch Kindergeld? Die/Der -PerSohn- schlägt sich in Australien alleine durch oder schickst Du/Ihr Geld dorthin. Die Person oder der Sohn müsste seine Ausbildung fortführen wollen. Studium? Eine kleine Übergangszeit ginge noch. Bei der StE ginge das im Prinzip noch glaubhaft zu machen. Aber Ihr müsstet dies bei der Familienkasse vorbringen. Wenn kein Kindergeldanspruch mehr besteht, gibt es auch keine kindbezogene Berücksichtigung bei der ESt. mehr.

    Ein junger Erwachsener, der eine größere Reise in Übersee unternimmt, zeigt eigentlich kein Interesse mehr an einer Fortführung seiner Ausbildung. Es gibt aber durchaus institutsgeleitete Übergangszeiten im Ausland in Form eines sozialen Jahres, was als solches gelten könnte. Das wäre vielleicht Eltern und jungen Erwachsenen eher anzuraten als ein Hippietrip im Outback, wo man nicht weiß, wo seine Kinder abgeblieben sind. Selbstverständlich ist es auch möglich seine Kinder selbständig und erwachsen werden zu lassen. Mit einer Ausbildung steht dem ja nichts im Wege. Aber dann ist man auch von Kindergeld weit entfernt.

    Stichworte gibt es nur auf einem Zettel und den kann man als Kindergeldantrag nicht verwenden.

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