Riester, Ehemann unmittelbar, Ehefrau mittelbar

  • Hallo.

    Wir haben jeder einen Riester Vertrag.
    Ehemann unmittelbar begünstigt 1824 EUR
    Ehefrau mittelbar begünstigt 70 EUR

    Wenn ich nur den Ehemann Riestervertrag eingebe, wird der Sonderausgabenabzug von 2100,00 EUR voll berücksichtigt.
    Wenn ich nun den Vertrag der Ehefrau eintrage, wird plötzlich kein Sonderausgabenabzug mehr berücksichtigt.

    Das verstehe ich nicht. Es müsste doch der Sonderausgabenabzug von einmalig 2100 EUR bestehen bleiben, auch wenn ich den Vertrag der Ehefrau eintrage.
    Wenn ich den Vertrag der Ehefrau eintrage, ist die Erstattung dadurch natürlich erheblich geringer.

    Der Verdienst der Ehefrau ist wegen Elternzeit sehr gering, aber das kann doch auch keinen Einfluss haben.

    Bin für jegliche Tips oder Hinweise sehr dankbar.

  • Hallo.

    Im Steuerkompass steht folgendes:

    Der Sonderausgabenabzug steht jedem Ehegatten gesondert zu. Sind beide Ehegatten unmittelbar förderberechtigt, kann jeder seine eigenen Altersvorsorgeaufwendungen bis zu 2.100,– € als Sonderausgaben absetzen. Ist einer der Ehegatten nicht förderberechtigt (nur abgeleiteter Anspruch), kann er keinen Sonderausgabenabzug geltend machen. Das gilt auch für Pflichtmitglieder in einem berufsständischen Versorgungswerk (BFH-Urteil vom 29.7.2015, X R 11/13, BStBl. 2016 II S. 18). Dafür werden bei Zusammen- oder Einzelveranlagung seine Eigenbeiträge und Zulagen beim Sonderausgabenabzug des unmittelbar förderberechtigten Ehepartners bis zum Höchstbetrag mitberücksichtigt, wobei sich dessen Höchstbetrag von 2.100,– € um den vom mittelbar berechtigten Ehegatten zu zahlenden Mindestbeitrag von 60,– € erhöht (§ 10a Abs. 3 Satz 3 EStG).


    Wieso veringert sich dann der Sonderausgabenabzug um 2100 EUR beim Ehegatten, sobald ich den Riestervertrag bei der Ehefrau eintrage?
    Entweder stehe ich da voll auf dem Schlauch oder liegt hier ein Programmfehler vor?

    Vielen Dank.

  • Vielen Dank fuer den "Ein-Satz-Support". Nach vielen Jahren als zufriedener und zahlender Kunde war es das nun.
    Ich erwarte hier sicherlich keine kostenlose umfangreiche Steuerberatung. Aber wenn hier ein angestellter Support Mitarbeiter scheinbar mein Problem erkannt hat und nur vage Andeutungen schreibt, finde ich das extrem kundenunfreundlich und schade.

    Sorry und vielen Dank, ich schaue mich nun nach einem anderen Produkt um.

  • so geht es weiter...

    Ob für Sie die Zulage oder der Sonderausgabenabzug vorteilhafter ist, prüft das Finanzamt bei der Veranlagung zur Einkommensteuer von Amts wegen im Rahmen einer Günstigerprüfung.Durch die Abgabe der Anlage AV wird automatisch für alle Riester-Verträge, für die Sie die Einwilligung zur Datenübermittlung erteilt haben, der Sonderausgabenabzug geprüft.

    In der Günstigerprüfung wird mit dem »Anspruch auf Zulage« gerechnet. Das Finanzamt interessiert somit nicht, ob Sie die Zulage auch erhalten haben. Daher müssen Sie immer die Zulage bei Ihrem Anbieter beantragen. Denn die Ihnen zustehende Zulage wird immer auf Ihrem Altersvorsorgevertrag gutgeschrieben, auch wenn der Sonderausgabenabzug günstiger ist.

    Sollte für Sie die Steuerersparnis durch den Sonderausgabenabzug höher sein als die Zulage, werden Ihre Riester-Beiträge als Sonderausgaben abgezogen. Das Finanzamt zieht dann die Zulage als bereits erfolgte Steuervergütung von der Steuerentlastung durch den Sonderausgabenabzug wieder ab (§ 10a Abs. 2 Satz 1 EStG). Die Differenz zwischen Steuerentlastung und Zulage wird gesondert im Einkommensteuerbescheid festgestellt und direkt an Sie ausbezahlt, also nicht auf den Vorsorgevertrag eingezahlt.

    Mit freundlichen Grüßen aus Mannheim
    Martin Jung

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