Studiengebühren und Fahrtkosten

  • Guten Morgen,

    meine Freu geht seit letztem Jahr März nebenberuflich in Frankfurt Studieren. Die Studiengebühren belaufen sich auf monatlich 250€. Zudem ist sie 67 x in dieser Zeit eben in diese hochschule gefahren wo die einfachen Kilometer 100 sind.
    Wie kann ich nun diesen Mehraufwand von 2500 € Gebühren und 11320 km geltend machen?
    Der Support hat mir folgende Antwort gegeben:

    Im Bereich "Werbungskosten" finden Sie sowohl "Fortbildungskosten" wie auch den Unterpunkt "Reisekosten" (zur Fortbildung).

    Nur werden in diesem Bereich nicht die Fortbildungskosten eingegeben, welche vom Arbeitgeber imitiert werden?

    Ich hoffe ihr könnt mir helfen und bedanke mich bereits im voraus

    Patrick

  • Halt, nicht so schnell!

    Wenn es sich bei deiner Frau um ein Erststudium im nicht ausgeübten Beruf handelt, dann geht das nur über die Sonderausgaben, die bis 6.000 Euro begrenzt sind. Es muss ein Zusammenhang bestehen, dass der neue Studiengang den eben ausgeübten Beruf fortbildet, damit der nebenberufliche Studiengang als Werbungskosten (vorgezogen?) anerkannt werden kann. Ist bei Akademiestudiengängen oft einfacher.

    Die 100 km Entfernung werdet ihr auch nur über die Entfernungspauschale geltend machen können. Also nichts mit 67 x 100 x 2 x 0,30 € (13.400 €). Wie kommst Du auf 11.320? 67 x 100 x 0,30 € = 2.010 € + 12 x 250 € = 2.010 + 3.000 = 5.010 €. Glück gehabt.

    VG ...Papa

  • Hallo,

    ich habe einen ähnlichen fall.
    Muss ich denn jede Fahrt einzeln eintragen?
    Oder gibt es die Möglichkeit eine Exceltabelle zu importieren o.ä.

  • Hallo,

    ich habe einen ähnlichen fall.
    Muss ich denn jede Fahrt einzeln eintragen?
    Oder gibt es die Möglichkeit eine Exceltabelle zu importieren o.ä.

    Hallo Mattes,

    dafür stehen die selben (gleichen)Programmeinstiegspunkte zur Verfügung, wie bei den Werbungskosten! Weg: Wohnung - Arbeitsstätte (Ausbildungsstätte) und Reisen. Was ist bei dir ähnlich, das Studium/Ausbildung oder die Fortbildung/Werbungskosten?

    … Papa

  • Tut mir leid wenn ich mich falsch Ausgedrückt habe. Ich mache auch eine nebenberufliche Fortbildung. Die Frage ist ob ich jede Fahrt zur Uni und Lerngruppe einzeln eingeben muss.

  • Tut mir leid wenn ich mich falsch Ausgedrückt habe. Ich mache auch eine nebenberufliche Fortbildung. Die Frage ist ob ich jede Fahrt zur Uni und Lerngruppe einzeln eingeben muss.

    Nein, Du hast dich nicht falsch ausgedrückt, Du hast bisher nur nicht vollständig geantwortet!

    Wenn die nebenberufliche Fortbildung deinen Beruf weiterbildet, kann diese als Werbungskosten abgesetzt werden. Ansonsten Sonderausgaben. Die Fahrten zur Uni werden in beiden Fällen mit der Entfernungspauschale abgerechnet. Hier gelten die gleichen Bedingungen wie beim Weg zur Arbeit, da gibst Du ja auch nicht jeden einzelnen Tag ein. Das gilt nahezu immer, wenn Du zur Uni fährst. Fährst Du allerdings nur gelegentlich zur Uni, weil Du ein Fernstudienangebot deiner Uni angenommen hast, dann sind diese Fahrten dorthin Reisekosten, ebenso zu den Lern-/Arbeitsgruppen. Allerdings, wenn die regelmäßige Fahrt dorthin mehr als zweimal wöchentlich stattfindet, fallen auch diese Fahrten in die Entfernungspauschale.

    Es sind noch weitere Details in dieser Rubrik zu beachten, wenn keine Reisekosten mehr angesetzt werden können. Die möchte ich einzeln jetzt hier nicht anführen, weil man mit den Hinweisen des Programms gut durch die Thematik geführt wird. Es muss nicht jede Reise einzeln eingegeben werden. So können für die Fahrten zur Lern-/Arbeitsgruppe in einer Reise aufgeführt werden. Bitte dort lesen. Man kann hier gar nichts falsch machen. Nur 220 Reisetage immer zum selben Ort, können keine Reisen sein:)

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