Referendarin- wie angeben?

  • Hallo zusammen,
    folgendes Problem:

    Ich kann in meiner Erfassung von nichtselbstständigen Einnahmen zwar angeben, dass ich Beamtin bin, aber nicht dass ich mich als Referandarin in der Anwärterschaft befinde.
    Das Programm berechnet mir eine extrem hohe Nachzahlung, die nach der Angabe von Werbungskosten von über 2500€ immer noch bei -270€ liegt.

    Hat jemand ein ähnliches Problem und vielleicht sogar ne Lösung, oder gar einen Tipp?

    Viele Grüße & Danke!

  • Relevant ist nur ob Sie einen beamtenähnlichen Status haben oder normal angestellt sind und Sozialversicherungsbeiträge zahlen.

    Im SteuerKompass in der Software finden Sie z.B. dies:

    In der Lohnsteuerbescheinigung ist auch der beim Lohnsteuerabzug berücksichtigte Teilbetrag für die private Kranken- und Pflegeversicherung ausgewiesen (§ 41b Abs. 1 Satz 2 Nr. 15 EStG). Ist dieser Betrag höher als die nach Ablauf des Jahres bescheinigten tatsächlich geleisteten Beiträge zur Basisabsicherung, sind Sie zur Abgabe einer Steuererklärung verpflichtet. Das gilt allerdings nur, wenn Ihr insgesamt bis zum 31.12.2018 erzielter Arbeitslohn 11.400,– € bzw. bei zusammen veranlagten Ehegatten der gemeinsame Bruttolohn 21.650,– € übersteigt und keine weiteren steuerpflichtigen Einkünfte vorliegen (§ 46 Abs. 2 Nr. 3 EStG). Die Abgabepflicht kann eintreten z.B. bei Beitragsrückerstattungen, einem Tarifwechsel oder wenn die tatsächlichen Vorsorgeaufwendungen unter der beim Lohnsteuerabzug angesetzten Mindestvorsorgepauschale liegen (z.B. bei Zeitsoldaten oder Referendaren). Dann kann es zu Steuernachzahlungen kommen.

    Mit freundlichen Grüßen aus Mannheim
    Martin Jung

  • Im Zweifelsfall beim Lohnsteuerhilfeverein nachfragen oder zum Steuerberater gehen. Ich hätte aber gern gewusst, wie hoch der Tarif bzw die Gehaltsklasse ist bei Referandaren. Dann ist auch zu überlegen, ob wirklich alles rein genommen wurde. Arbeitszimmer zu Hause, Reisekosten etc.

  • Hallo zusammen,
    folgendes Problem:

    Ich kann in meiner Erfassung von nichtselbstständigen Einnahmen zwar angeben, dass ich Beamtin bin, aber nicht dass ich mich als Referandarin in der Anwärterschaft befinde.

    Ein Beamtenanwärter ist vom Status her ein Beamter auf Widerruf. - Berufskunde!

    Staufer

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