Lohnsteuerjahresausgleich 2018 erstellen könnt Ihr mich etwas unterstützen?

  • Lohnsteuerjahresausgleich 2018 erstellen könnt Ihr mich etwas unterstützen?
    Werde diesen mit der Aldi Steuer 2018 CD machen! Bekanntlich nicht die schlechteste, weil Buhl Software.
    Ich mache dies das erste Mal! Ich mache das erste Mal, den Lohnsteuerjahresausgleich selber.
    Bin ledig! Bin unverheiratet! Keine Kinder! Bin Privat! Keine Firma oder Gewerblich.
    Gesammtes Einkommen unter 40tsd das Jahr.
    Werde ich es hinbekommen?
    Wo muss ich aufpassen?? das ich es nicht versemmel?
    Habe ein paar Fragen vor ab!

    1. Man muss heute keine Beweispapiere mehr beifügen? nur wenn es angefordert wird...
    2. Wenn ich Einkünfte durch Pachtland habe, zähle ich diese zusammen, und gebe diese an?
    3. Gibts es eine Untergrenze von Einkünfte die ich nicht angeben muss? also wenn es unter 50 Euro ist oder so?
    4. Was macht die Software anders als ein Steuerberater es machen würde?
    5. Wo machen Anfänger die meisten Fehler, wo muss ich aufpassen?
    6. Wenn ich für 2 Autos Versicherung und Steuern bezahle, kann ich dies mehr absetzen?
    7. Wo werde ich eventuell manuell "nachjustieren" müssen, weil die Software es falsch machen könnte?

    Ich hoffe Ihr könnt mir ein wenig helfen! Bei mir ist es eigentlich nicht viel....daher möchte ich es selber versuchen, und mich in die Materie einarbeiten.

    Gruß
    Joe

  • Hallo Staufer!
    Habe nun die Testversion runtergeladen!
    Wenns hinhaut kaufe ich die Vollversion.
    Kann ich den Kauf dieser Lohnsteuersoftware auch absetzen? weil..den Steuerberater kann man ja auch absetzen....
    Also gebt Ihr hier Hilfestellung zu konkreten Problemen oder wird hier vordergründig die eigene Software vermarktet? Sorry! Hört sich so an...."Fragen Sie doch mal dort nach"....muss ich denken!
    Ist legitim das Ihr das so macht! Daher kein Vorwurf!

    Wenn ich in der Testversion nun alles eingebe, und ich kaufe dann die Vollversion, muss ich dann alles erneut eingeben?

  • Hallo!
    So ich habe nun mehr als 1 Stunde alle Daten eingegeben! Vieles war leichter wie gedacht, aber bei einigen Sachen habe ich Probleme!
    Wenn ich diese hier aufliste, würdet Ihr mir dabei helfen?

  • Dafür gibt es ja dieses Forum.

    Es geht hier nicht vordergründig um die Vermarktung der Software, davon haben wir Forumsteilnehmer ja gar nichts.

    Arbeiten Sie sich in die Software ein, nutzen Sie den Roten Faden und den Prüfer (alles in der Symbolleiste). Bei Kauf müssen Sie nichts mehr neu eingeben. Das steht auch alles so auf der Homepage! Also: mal einlesen!

    Unter Steuerberatungskosten können Sie die Kosten der Software eintragen.

    Staufer

  • Hallo
    Kann ich die Grundsteuer für Pachtland, Haus, und Schornsteinfeger auch absetzen? Alles eingeben oder geht das auch Pauschal?
    Ich bezahle auch an den Wasser und Bodenverband, so 230 Euro, kann man das auch absetzen?
    Ich habe schon fast alles eingeben, und ich soll trotzdem noch 700 Euro nachzahlen!
    Ich habe da irgentwas noch vergessen!
    Was kann das sein....muss was sein..weil letztes Jahr, hat der Steuerberater da mehr rausgeholt...

    Muss man überhaupt die ganzen Haftpflichtversicherungen einzelnt eingeben? oder geht das auch pauschal?

    Was ist mit der Renten Zusatzversorgung im Öffentlichen Dienst, die "VBL" muss die auch vermerkt werden?

  • Vergleichen Sie doch einfach die Formulare des Steuerberaters vom letzten Jahr mit den von Ihnen erstellten Formularen, die Sie über die Symbolleiste > Formulare finden.

    Mit Anklicken auf das betreffende Formularfeld kommen Sie in den damit zusammenhängenden Erfassungsdialog.

    Pauschal eingeben können Sie grundsätzlich nichts. Das wird Ihr Steuerberater auch nicht gemacht haben.

    Offenbar haben Sie einem Landwirtschaftlichen Betrieb. Dazu gibt es auch Formulare. Oder vermieten und verpachten Sie?

    Staufer

  • Hallo Staufer! Danke Dir für die Hilfe!!!

    Nein! Habe ich nicht ein Landwirtschaftlichen Betrieb!
    Bin Privatperson, die Pachtland geerbt hat. Habe es aber auch gefunden, wo ich es eintragen muss!
    Ich kämpfe mich vor!
    Frage! Ich kann es Online hinsenden oder einfach auf normales DIN4 Papier ausdrucken und hinsenden per Post?
    Oder auch auf die richtigen Formulare (in Drucker einlegen) drucken? Alles erlaubt?


    Als Hausbesitzer der selber in seinen Haus wohnt, kann ich Schornsteinfeger und Grundsteuer absetzen?

    Wenn ich eine KFZ Haftpflichtversicherung absetzen will (habe 2 davon), und die Vertragslaufzeiten fangen mitten im Jahr an, also gehen z.B vom Juni 2017 bis juni 2018....wie gebe ich das an? Die Hälfte angeben für 2018?

    zum Prinzip...
    Ich kann weniger angeben als es in Wirklichkeit war? damit können Sie mir nicht unterstellen, das ich zuviel abgreifen will, bzw. betrügen. und bin dann froh, das ich überhaupt was bekomme? Wie muss man das sehen? Gerade wenn ich Versicherungen habe, die in der Mitte des Jahres anfangen, und ich nicht 100% genau, die Kosten dafür angeben kann, dann gebe ich lieber etwas weniger an?

  • Wenn Sie das Land verpachten, haben Sie ja schon gefunden, wo Sie Einnahmen und Ausgaben erfassen.

    Kfz-Haftplicht setzen Sie so viel ein, wie Sie für das Steuerjahr gezahlt haben. Wenn die Versicherung jedes Jahr durchläuft, können Sie auch den jeweils im Jahr gezahlten Betrag angeben, auch wenn er ein anderes Jahr mit betrifft.

    Schornsteinfeger können Sie unter > Allgemeine Kosten > Handwerkerleistungen im Haushalt erfassen - wie die anderen Handwerkerkosten auch (nur Arbeitslohn erfassen).

    Grundsteuer können Sie nicht absetzen.

    Wenn Sie den Roten Faden nutzen, kommen Sie automatisch an diese und die entsprechenden anderen relevanten Positionen.

    Nutzen Sie die Eingabehilfen und auch den Steuerkompass - da steht alles drin.

    Die Erklärung können Sie aus der Software heraus elektronisch versenden, wenn Sie sie gekauft haben - die in die Testsoftware eingegeben Daten bleiben erhalten. Dialog > Abgabe, Bescheid...

    Nur Mut!

    Staufer

  • oK! Und schon wieder was gelernt! Danke Dir!:)

    Nun habe ich ein eklatantes Problem noch!
    Habe eine Weidefläche mit jemand anders getauscht (Staatliches Unternehmen), die wollten diese Weide unbedingt haben.
    Haben erst versucht diese von mir zu kaufen, was ich aber nicht wollte, dann haben Sie mir eine andere Weide dafür angeboten.
    Die etwas größer war und auch gut gelegen.
    Es wurde ein Tauschvertrag beim Notar gemacht! Diese andere Firma übernahm alle Kosten! Sogar meine Grunderwerbssteuer, die ich eigentlich zahlen müsste! Habe nun bei dieser Firma heute noch mal angefragt, ob diese Grunderwerbssteuer schon gezahlt wurde, abgeblich ja!
    Anscheinend wird dieser Tauschvertrag, steuerlich gewertet so, als wenn ich eine Weide gekauft habe...habe ich ja nicht, ich gab eine weg, und bekam eine andere wieder. Beide Weiden sind gleich viel Wert, diese wurde auch im Vertrag vermerkt. Auch das ich keine Grunderwerbssteuer dafür zahlen muss, wurde im Vertrag festgehalten!
    Was mache ich nun mit diesen Tauschgeschäft ??
    Muss ich das bei der Steuererklärung angeben? Wenn ja wo?
    Ich werde wohl nichts mehr steuerlich für bezahlen müssen, weil die Grunderwerbssteuer ja schon beglichen wurde.
    Wie soll ich die Sache vermerken in der Steuererklärung?

  • Zitat von Staufer;26489

    Kfz-Haftplicht setzen Sie so viel ein, wie Sie für das Steuerjahr gezahlt haben.

    Ich würde sagen: Setzen Sie so viel ein, wie Sie im Steuerjahr gezahlt haben. Nur wenn bei geringen Abweichungen um den Jahreswechsel, kann man die Zahlung auch einem abweichenden Steuerjahr zuordnen. Hierzu zitiere ich aus den Steuertipps:

    Zitat

    Beiträge sind im Jahr der Zahlung abzugsfähig
    Grundsätzlich sind Versicherungsbeiträge im Jahr der Zahlung abziehbar. Dabei spielt es keine Rolle, für welches Jahr die Beiträge gezahlt werden. Ausnahme: Zahlen Sie die Beiträge im Zeitraum von 10 Tagen um den Jahreswechsel, werden sie dem Jahr der Fälligkeit zugerechnet. So dürfen Beiträge, die am 1.1. eines Jahres fällig werden, bereits in der Zeit vom 22.12. bis 31.12. des Vorjahres gezahlt und dennoch erst im Folgejahr geltend gemacht werden (§ 11 EStG).

    Zitat von Staufer;26489

    Wenn die Versicherung jedes Jahr durchläuft, können Sie auch den jeweils im Jahr gezahlten Betrag angeben, auch wenn er ein anderes Jahr mit betrifft.

    Im übrigen wird das Finanzamt den Betrag nicht in Frage stellen, weil der Höchstbetrag in der Regel mit den Basisbeiträgen für KV und PV bereits ausgeschöpft wird.

    Zitat von Staufer;26489

    Schornsteinfeger können Sie unter > Allgemeine Kosten > Handwerkerleistungen im Haushalt erfassen - wie die anderen Handwerkerkosten auch (nur Arbeitslohn erfassen).

    Wobei die Fahrt- und Maschinenkosten sowie die Steuer auch zum Arbeitslohn gehören. Siehe hierzu Steuertipps:

    Zitat

    Begünstigt sind nur Arbeitskosten (einschließlich Verbrauchsmittel und der in Rechnung gestellten Fahrt- und Maschinenkosten inklusive der darauf entfallenden Umsatzsteuer).

  • Hallo Trekker!
    ok! Danke Dir!

    Ich müsste unbedingt noch meine letzte Frage (Pachtlandtausch) beantwortet haben! Da stecke ich fest! Hat jemand Lust?
    Eine kompetenter Steuerexperte hier?

  • und der soll das für Lau machen? Steuerexperte hat eine umfassende Ausbildung und Sie wollen einfach so profitieren? Machen Sie Ihren Job auch unentgeltlich?

  • Ich habe ein anderes Forum gefunden, wo man schneller und besser hilft! Sie mögen recht haben..aber.....hier passt der Satz, "warum leckt ein Rüde sich die Eier"...."weil er es kann".....

    ich bin mit der Erklärung durch! und diese wird in den nächsten Tagen, online versand.
    Trotzdem allen Leuten, mein Danke die hier geholfen haben!

    Gruß

  • Hallo
    Trekker!
    Ich war nur so ein wenig düpiert..über eugenie Spruch! Da kommen dann auch von mir blö..Sprüche.
    Pachtlandtausch kann ich vernachlässigen in der Steuererklärung.

  • Zitat von FoxyJo;26550

    Pachtlandtausch kann ich vernachlässigen in der Steuererklärung.

    Ich habe dazu gerade in den Steuertipps gesucht und das gefunden:

    Zitat

    Bei einem Tausch besteht die Bemessungsgrundlage nach § 9 Abs. 1 Nr. 2 GrEStG im Verkehrswert des hingegebenen Grundstücks, korrigiert um etwaige Aufzahlungen.

  • Zitat von FoxyJo;26538

    Ich habe ein anderes Forum gefunden, wo man schneller und besser hilft!


    "warum leckt ein Rüde sich die Eier"...."weil er es kann".....

    Solch einen primitiven Spruch habe ich seit meiner Mitgliedschaft (2002) in diesem Forum noch nicht gelesen. Jetzt ist auch verständlich, wenn die eine oder andere Frage nicht so ganz präzise war und der gut gemeinte Hinweis auf professionelle Unterstützung sehr wohl seine Berechtigung hatte.

    Das mit dem anderen Forum ist auch wohl besser. Forumregeln auch dort beachten!

    Staufer

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