Hallo,
ich habe bei einem bereits abgeschriebenen Wirtschaftsgut (in meinem Fall ein Notebook mit Restwert 1,00 €) nachträgliche Anschaffungskosten (Akku und Speicher) getätigt. Diese wurden unter auch nachträgliche Anschaffungskosten erfasst. Nun fordert mich das Programm auf, die Restnutzungsdauer zu verändern. Dieses kann m.E. nur über Abschreibungen/Notebook/Änderung der Restnutzungsdauer "neu geschätzt" erfolgen. Als Hinweis erscheint dann aber, dass ein "neu geschätzt" nur vom Finanzamt bestimmt bzw. mit ihm vereinbart wird. !??
Meine Frage, kann ich selbst die Restlaufzeit eines Wirtschafts- oder Anlagegutes unter "neu geschätzt" bestimmen? Ich hätte 3 Jahre bzw. 36 Monate angesetzt.
Vielen Dank im Voraus.
Bonny2015