Feher beim EÜR Anlagenversand im Rahmen der EKST-Erkl. Fehler: 608065 Feld: 6007365

  • Hallo,
    beim Versand der EÜR gab es bei mir folgenden Fehler, was tun? Es wurde eine Ermittlung importiert, die plausibel ist.

    Fehlermeldung:

    Ihre Daten wurden nicht versendet!
    Fehler während der Plausibilitätsprüfung, Datensatz nicht plausibel.
    Die Summe der eingetragenen Buchwerte am Ende des Gewinnermittlungszeitraums für andere bewegliche Wirtschaftsgüter entspricht nicht dem sich rechnerisch ergebenden Wert (Buchwert zu Beginn des Gewinnermittlungszeitraums (Summe) + Zugänge (Summe) - Sonderabschreibung nach § 7g Absatz 5 und 6 EStG (Summe) - AfA/Auflösungsbetrag (Summe) - Abgänge (Summe)).
    Fehler: 608065
    Feld: 6007365 - Anlage EÜR: Anlagenverzeichnis: Bewegliche Wirtschaftsgüter: Andere: Summe Buchwerte am Ende des Gewinnermittlungszeitraums

  • es handelt sich bestimmt um "Rechenfehler" und diese müssen überprüft werden -ist oft sehr einfach und das Anlagevermögen/-spiegel nochmal in Ruhe nachrechnen!

  • Wenn es sich denn um einen Rechenfehler handelt, warum sagt mir denn das der Programmteil der Gewinnermittlung nicht? Da ist ja alles plausibel. Wenn ich diese Gewinnermittlung dann in meine Einkommensteuererklärung importiere, um von dort aus meine EÜR via Elster zu versenden, kommt es zum Plausibilitätsfehler. Das riecht doch nach einem Softwarefehler

  • Ich muss meine Antwort korrigieren, weil ich Ihre Frage zunächst so verstanden hatte, ob die abschließende Summe in der Gewinnermittlung der importierten Summe in der Einkommensteuererklärung entspricht. Das ist zwar so, das Problem besteht jedoch natürlich nicht hier sondern beim Wert für den "Buchwert am Ende des Gewinnermittlungszeitraums". Entschuldigung für meine lange Leitung.

    Zunächst wurde also eine Ermittlung in die Einkommensteuererklärung importiert.

    Da ich kein Formularprofi mehr bin (dafür habe ich ja die Software...), erkläre ich hier die Schritte der Gegenrechnung sicherheitshalber:
    Zunächst habe ich die Werte aus dem Formular der Anlage AVEÜR unter "Buchwert zu Beginn des Ermittlungszeitraums" mit den "Zugängen" addiert und davon die "Sonderabschreibung nach §7...", den "AfA/Auflösungsbetrag" und die "Abgänge" abgezogen. Dabei kommt ein um genau 1€ höherer "Buchwert am Ende des Gewinnermittlungszeitraums" heraus als tatsächlich vom Programm im Formular eingetragen ist.

    Wie kann das sein zumal mir in meiner Gewinnermittlung vor Import in die Einkommensteuererklärung alles als plausibel dargestellt wird? Und wo kann ich den Fehler finden?

    Danke für jede Hilfe!!

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