Einreichen der EÜR ohne bzw. mit provisorischer Steuernummer

  • Hallo liebes Forum,

    ich bin mittlerweile ziemlich verzweifelt. Die erste zusammenveranlagte Einkommenssteuererklärung, die ich für das Jahr 2017 mit der Steuertipps-'Software ans Finanzamt zu übermitteln versuche, raubt mir den letzten Nerv.

    Nach Umzug innerhalb von 2017 wurde und anschließender Anzeige einer (Klein-)Unternehmensverlegung meiner Frau wurde uns noch immer keine Steuernummer am neuen Wohnort zugeteilt.

    Der eine Finanzbeamte schrieb mir im Zuge einer letztmaligen Fristverlängerung bis Ende diesen Monats, dass eine (EÜR-)Übermittlung auch ohne Steuernummer möglich sei. Als ich gesehen habe, dass die Steurtipps-Software allerdings was anderes sagt, habe ich erneut mit einem 2. Finanzbeamten gesprochen, der mir riet eine provisorische Steuerummer mit 5 Nullen am Ende anzugeben, die zum Finanzamt passt. Diese Steuernummer habe ich überall angegeben, wo die St.Nr. des Kleinunternehmens zu erklären war. Bei der persönlichen Steuernummer habe ich angegeben, dass noch keine Steuernummer vergeben wurde.

    Die Einkommenssteuer ließ sich problemlos übermitteln, die EÜR schmeißt allerdings jetzt Fehler und kann jetzt nicht übermittelt werden. Hier ist die Fehlermeldung.

    ***

    Ihre Daten wurden nicht versendet!

    Fehler während der Plausibilitätsprüfung, Datensatz nicht plausibel

    Fehler im übergebenen Datensatz (Vorsatz): Die Bundesfinanzamtsnummer und die ersten 4 Stellen der Steuernummer unterscheiden sich.
    Fehler 10010.

    Es wurde im Feld $ordNrArt/1.1$ angegeben, dass die Steuererklärung mit einer vorhandenen Steuernummer abgegeben wird. Diese Steuernummer ist im Feld $StNr/1.1$ zu erklären.
    Fehler 10433

    ***

    Hat jemand eine Idee, wie ich den Schlamassel jetzt am Besten auflöse? Und ja, ich habe überall das richtige Bundesland und das aktuelle Finanzamt angegeben. Die Fehlermeldungen sind daher wahrlich nicht erhellend!
    Und leider soll die EÜR ja jetzt unbedingt per ELSTER übermittelt werden.


    Viele Grüße!

  • und das FA versteht diesen Fehler nicht? Wenn Sie die ESt 2017 geschickt haben mit Gewinn gem. EÜR, sollte dies doch erstmal genügen- eine EÜR ist nur eine Ergänzung - sie kann auch nachträglich, wenn sie endlich die richtige St-Nr. haben - geschickt werden!

  • Ist das so, dass die EÜR nur als Ergänzung gesehen wird? Ich hatte zuvor als Angestellter nie mit EÜR zu tun. Es wundert mich eben, dass zwei Finanzbeamten mir erzählen, dass alles auch ohne Steuernummer eingereicht werden kann, was laut der Steuertipps Software offensichtlich nicht möglich ist

    Es wundert mich auch, dass ich in keinem Forum oder der Steuertipps-Hilfe etwas darüber finden kann. Scheinbar sind wir die einzigen mit selbstständigen Tätigkeiten, die nach etwaigem Umzug ihre Steuernummer nicht bekommen haben. Schließlich muss die EÜR ja ab jetzt über ELSTER eingereicht werden.

    Ich werde das FA deswegen aber natürlich so bald wie möglich nochmal kontaktieren.

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