Kleinunternehmer mit Umsatzseuer-Einnahme

  • Hallo,

    ich habe 2017 zum Kleinunternehmer gewechselt.

    Jetzt habe ich 2017 noch eine Rechnung mit Umsatzsteuer bezahlt bekommen.

    Wie trage ich diese in der Gewinnermittlung ein?

    Danke

    Gruß

    benderos

  • dann muss für 2017 diese Einnahme ich mit Ust angemeldet werden! Einnahme in EÜR "ganz normal"! Oder was meinen Sie?

    Hier handelt es sich nicht um "Voesteuer>" = Ausgabe Adi!

  • So wie ich die Gewinnermittlung verstehe, wird egal, ob ich die ISt- oder Sollversteuerung gewählt habe, die Umsatzsteuer in diesem Fall immer bei Rechnungserstellung fällig.

    Die Umsatzsteuer wird also mit Hilfe einer Berichtung noch ins alte Jahr gebucht. In 2017 wird nur der Rechnungsbetrag ohne Umsatzsteuer gebucht.
    In der Umsatzsteuererklärung des vergangenen Jahres wird die Vorsteuer berichtigt. Darum heißt das Vorsteuerberichtung. Berichtigt wird natürlich die Umsatzsteuererklärung.
    So genau wollte ich das nicht schreiben. Er kann es ja selbst nachlesen.
    Egal wie, die Umsatzsteuer muss an das FA gezahlt werden.
    Gruß

  • Ich verstehe das trotzdem nicht. Vielleicht habe ich mich falsch ausgedrückt.
    Ich bin zum 01.01.2017 zum Kleinunternehmer gewechselt. Habe im Januar 2017 noch eine Rechnung aus 2016 mit Mehrwertsteuer bezahlt bekommen.
    Wo trage ich das ein?

    Vielen Dank

  • Trennen Sie erst einmal gedanklich zwischen der EÜR und der Umsatzsteuererklärung. Der Vorgang läuft letztlich über drei Steuerjahre.

    Nach Eingang der Zahlung hätten Sie im Januar 2017 Ihre Umsatzsteuererklärung (!) für 2016 berichtigen müssen.
    Berichtigen Sie deshalb jetzt nachträglich mit der SSE 2017 (!) Ihre Umsatzsteuererklärung für 2016.
    Damit müssen Sie die Umsatzsteuer für 2016 nachzahlen. Wenn Sie die SSE 2017 nicht (mehr) haben, schicken Sie dem FA ein Schreiben mit dem Sachverhalt.

    Die wahrscheinlich noch 2018 erfolgende Nachzahlung der Umsatzsteuer erfassen Sie in der SSE 2018 (!) Gewinnerfassung für das Steuerjahr 2018 mit dem Datum der tatsächlichen USt.-Zahlung unter Einnahmen/Ausgaben > Umsatzsteuerzahlungen (ohne den Haken bei 2018 zu setzen, weil die Zahlung ja für 2016 war). Abgabe mit der Gewinnermittlung 2018 (nächste SSE 2019).

    Darüber hinaus erfassen Sie in der Ihnen jetzt vorliegenden SSE 2018 Gewinnermittlung unter Steuerjahr 2017 den Bruttobetrag unter > Betriebseinnahmen. Abgabe mit der Gewinnermittlung 2017.

    Staufer

  • Die Verbuchung des Rechnungsbetrags ist ja kein Problem, sie stellen die Gewinnermittlung um auf "Kleinunternehmer" und verbuchen die Einnahmen ohne USt in 2017.

    Im Verzeichnisbaum, ungefähr in der Mitte, steht Umsatzsteuererklärung. Das wählen Sie aus. Abschließend erscheint, ziemlich unten, "Vorsteuerberichtigung nach 15a USTG"
    Vorsteuerberichtung Umlaufvermögen, da ein Häkchen.
    Endlich erscheint Erstattung -Nachzahlung
    Dann noch ein Häkchen bei Wechsel der Besteuerungsform. Fertig.

    Ansonsten gehen Sie so vor, wie Staufer es beschrieben hat.

  • Vielen Dank für die ausführliche Beschreibung. Nur für mich zum besseren Verständnis.

    Ich erfasse die Rechnung mit Ust. bei Einnahmen - Rechnungen netto oder brutto?

    Bei Vorsteuerberichtigung bei Umlaufvermögen trage bei Nachzahlung den UST-Betrag der Rechnung ein?

    Danke

  • hier geht alles durcheinander!

    Eine Re. die erst in 2017 eingeht und mit USt geschrieben wurde für 2016, wird bei einem Istversteuerer ( USt) und EÜR ( ESt) NICHT 2016 erfasst: weder USt noch EST!

    Hier sollten nur Programm-Ratschläge gegeben werden, keine falschen steuerlichen!

  • Nach dem Zufluss-u. Abflussprinzip werden die Einnahmen in 2017 gebucht.

    eugenie, wie würden Sie buchen ?

    Steuertipp eines renommierten Steuerverlags

    Falls Sie einen Rechnungsbetrag erst in dem Jahr bekommen, in dem Sie bereits Kleinunternehmer sind, sollten Sie nicht vergessen, die ausgewiesene Vorsteuer in Ihrer letzten Umsatzsteuer-Jahreserklärung zu berücksichtigen. Das setzt natürlich voraus, dass Sie die zugrunde liegende Leistung bereits im Vorjahr erbracht haben.

    Genau das ist unser Fall, oder liege ich da falsch ?

    Lasse mich gerne belehren.

  • Also so wie ich das verstehe:

    Zitat von Adi;25653

    verbuchen die Einnahmen ohne USt in 2017. => Habe ich gemacht. Also den Nettobetrag

    Im Verzeichnisbaum, ungefähr in der Mitte, steht Umsatzsteuererklärung. Das wählen Sie aus. Abschließend erscheint, ziemlich unten, "Vorsteuerberichtigung nach 15a USTG"
    Vorsteuerberichtung Umlaufvermögen, da ein Häkchen.
    Endlich erscheint Erstattung -Nachzahlung => Hier trage ich bei Nachzahlung die Umsatzsteuer ein
    Dann noch ein Häkchen bei Wechsel der Besteuerungsform. Fertig.

  • Lieber benderos, die Umsatzsteuer muss halt irgendwie den Weg zum Finanzamt finden. Meiner Meinung geht es nur über eine Umsatzsteuerklärung. Ob 2016 oder 2017 wird wohl nicht so wichtig sein.

    Rufen Sie doch einfach mal beim Finanzamt an und erkundigen Sie sich. Dann wissen Sie es genau.

    Bitte uns dann Bescheid geben.

  • Antwort: die Aussage des "renomierten Steuerverlages" kann nicht richtig sein: es handelt sich hier nicht um VORSTEUER!
    Richtig ist: es ist USt = Einnahme, die erst 2017 fließt und in der Erklärung USt 2017 versteuert wird. Da muss dann zusätzlich zu den Kleinunternehmerangaben auch noch die "normale" Erlöseinnahme erfasst werden. ES geht! Habe ich schon mehrmals gehabt!

    Man kann natürlich auch die Einnahme im Vorjahr erfassen - mit dem Risiko, dass bei späterer Prüfung des Jahres 2017 die Einnahme da ist, aber nicht in 2017 erfasst wurde. Daher sollte man auch als Erläuterung zu USt/ESt 2016 (!!) dies dem Finanzamt mitteilen, dass man aus Vereinfachungsgründen dies so gemacht hat. Mein Tipp!

    benderos: finde ich falsch und nicht zielführend Ihren Tipp!

    E.

  • Die nette Dame vom Finanzamt konnte mir auch nicht weiterhelfen. Ich soll die Rechnung ganz normal erfassen, und einen Begleittext mitsenden. Sie versuchen den Vorgang anzupassen.

    Oder hat jemand eine Lösung parat, die wirklich funktiniert. Ich bin verwirrt von den vielen Angaben hier im Post.

  • Zitat von benderos;25706

    Die nette Dame vom Finanzamt konnte mir auch nicht weiterhelfen. Ich soll die Rechnung ganz normal erfassen, und einen Begleittext mitsenden. Sie versuchen den Vorgang anzupassen.

    Auch das steht unter #6

    Staufer

  • Zitat von Staufer;25651

    Trennen Sie erst einmal gedanklich zwischen der EÜR und der Umsatzsteuererklärung. Der Vorgang läuft letztlich über drei Steuerjahre.

    Nach Eingang der Zahlung hätten Sie im Januar 2017 Ihre Umsatzsteuererklärung (!) für 2016 berichtigen müssen.
    Berichtigen Sie deshalb jetzt nachträglich mit der SSE 2017 (!) Ihre Umsatzsteuererklärung für 2016.
    Damit müssen Sie die Umsatzsteuer für 2016 nachzahlen. Wenn Sie die SSE 2017 nicht (mehr) haben, schicken Sie dem FA ein Schreiben mit dem Sachverhalt.

    Die wahrscheinlich noch 2018 erfolgende Nachzahlung der Umsatzsteuer erfassen Sie in der SSE 2018 (!) Gewinnerfassung für das Steuerjahr 2018 mit dem Datum der tatsächlichen USt.-Zahlung unter Einnahmen/Ausgaben > Umsatzsteuerzahlungen (ohne den Haken bei 2018 zu setzen, weil die Zahlung ja für 2016 war). Abgabe mit der Gewinnermittlung 2018 (nächste SSE 2019).

    Darüber hinaus erfassen Sie in der Ihnen jetzt vorliegenden SSE 2018 Gewinnermittlung unter Steuerjahr 2017 den Bruttobetrag unter > Betriebseinnahmen. Abgabe mit der Gewinnermittlung 2017.

    Also mache ich jetzt folgendes:
    Unter: Gewinermittlung 2017

    "Einnahmen/Ausgaben" => gehe ich zu "Umsatzsteuerzahlungen an das Finanzamt"

    Hier gebe ich das Datum der Zahlung an und als Text "Umsatzsteuer von Rechnung ... von 2016" an, bei Betrag trage ich die Umsatzsteuer der Rechnung ein.

    Unter:

    "Einnahmen/Ausgaben" => "Betriebseinnahmen" => "Einnahmen: Eigene Positionen" => "Rechnungen"

    Erfasse ich die Rechnung ... als Bruttobetrag.


    Stimmt das so?

  • Zitat von benderos;25708

    Also mache ich jetzt folgendes:
    Unter: Gewinnermittlung 2017..."Einnahmen/Ausgaben" => gehe ich zu "Umsatzsteuerzahlungen an das Finanzamt" Hier gebe ich das Datum der Zahlung an und als Text "Umsatzsteuer von Rechnung ... von 2016" an, bei Betrag trage ich die Umsatzsteuer der Rechnung ein. Stimmt das so?

    Nein. Nicht Gewinnermittlung 2017 - oder haben Sie die USt im vergangenen Jahr gezahlt? Diese Umsatzsteuerzahlung tragen Sie in dem Steuerjahr in die EÜR ein, in dem Sie sie dem FA nachzahlen. Nach Ihrer Schilderung ist es das Steuerjahr 2018 und nicht das Jahr 2017. Denn erst imJahr 2018 zahlen Sie sie!
    Auch das steht so in #6: "...Die wahrscheinlich noch 2018 erfolgende Nachzahlung der Umsatzsteuer erfassen Sie in der SSE 2018 (!)..."

    Staufer

  • Puh ist das verwirrend. Ich habe die Rechnung 2016 geschreiben und 2017 die Zahlung erhalten. Und die Umsatzsteuererklärung für 2017 mache ich gerade. Passt dann meine Ausführung? Und seit 2017 bin ich Kleinunternehmer.

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