Ermäßigung bei der Einkommensteuer wenn Gewerbesteuer gezahlt wird nach § 35 EStG

  • Hallo,

    Ich würde gerne wissen wo in der Einkommensteuererklärung die Ermäßigung bei gezahlten Gewerbesteuer eingetragen wird, ich habe nirgendwo einen Punkt oder Menü dafür gefunden.

    Der Steuerkompass bringt bei der Suche im Programm folgendes zutage: http://localhost:48660/lexsoft/defaul…236:frg_k-13149

    Im Text:
    Nach § 35 EStG erhalten Sie eine Ermäßigung bei der Einkommensteuer, wenn Sie Gewerbesteuer zahlen. Ihnen wird also zumindest ein Teil der gezahlten Gewerbesteuer von der Einkommensteuer abgezogen, die auf die gewerblichen Einkünfte entfällt. Das vermindert auch den Solidaritätszuschlag, nicht aber die Kirchensteuer (§ 51a Abs. 2 Satz 3 EStG). Der Anrechnungsbetrag errechnet sich wie folgt:

    Anrechnungsbetrag auf Einkommensteuer = Gewerbesteuermessbetrag × 3,8

    Weiß jemand wo ich das eintragen kann?

    Vielen Dank im Voraus!

  • Hallo Herr Jung,

    ja, das weiß ich, ich habe auch ein Gewerbe, habe dafür die EÜR für 2017 gemacht und in die Einkommenssteuer für 2017 importiert.

    Meine Frage aber, da der Anrechnungsbetrag auf die Einkommensteuer = Gewerbesteuermessbetrag × 3,8, und da ich in dem Programm Einkommenssteuer weder einen Punkt finde um den Gewerbesteuermessbetrag einzutragen damit der Betrag meines Einkommens verringert wird noch irgendwo sehen kann ob das automatisch geschieht dürch den Import der EÜR würde es mich interessieren wo ich das eintragen kann oder wenn es automatisch beim Import geschieht wo ich das sehen kann.

    In dem Forum haben mehrere User für unterschiedliche Jahre die gleiche Frage gestellt, haben aber nie eine Antwort bekommen, daher wären Ihnen bestimmt mehr User dankbar wenn dieses Thema mal klar ist (insbesondere da es sich um einen recht hohen Posten handeln kann, wenn der Gewerbegewinn hoch ist).

  • Die Angaben sind unter "Angaben zum Unternehmen" im unteren Teil, zu machen.
    Dort erfolgt unter Gewerbesteuer-Anrechnung die Eintragung des Gewerbesteuermessbetrages und auch der gezahlten Gewerbesteuer.
    Beste Grüße

  • Hallo Tuchenhagen,

    vielen Dank für die Antwort.
    Das hatte ich mir angeschaut, und es steht da genau das, was ich in der EÜR hatte, ich meine damit den Gewerbesteuermessbetrag und die zu zahlende Gewerbesteuer für 2017.

    Was aber meine Frage ist, wo kann ich sehen ob der angerechnete Betrag meine Steuerlast der Einkommenssteuer gesenkt hat?

    Da die angezeigten Beträge die der Gewerbesteuer bei dem Satz von 460% (also der Gewerbesteuermessbetrag x 4,6) entsprechen, und von diesen Beträgen meiner Einkommenssteuer das 3,8-Fache (also der Gewerbesteuermessbetrag x 3,8) angerechnet wird und meine Steuerlast damit sinkt.

    Als Beispiel: Wenn der Gewerbegewinn 30.000 € entspricht (die 24.500 Freibetrag schon abgezogen) , macht das einen Gewerbesteuermessbetrag von 1.050,00 €, und eine Gewerbesteuer für das Jahr 2017 mit 460% Hebesatz von 4.830,00 €.
    Die EkSt.-Ermäßigung gemäß § 35 EStG wäre 3.990,00 € (also wäre die effektive Gewerbesteuerbelastung 840,00 €).

    Wo kann ich sehen oder wie kann ich prüfen ob diese 3.990,00 € meiner Einkommenssteuerlast angerechnet sind und meine Einkommenssteuer gemindert ist?

    Kann man das überhaupt sehen oder muss man dem FA das noch mitteilen?

  • sieht man das nicht in der Berechnung? Da ich dieses Programm nicht kenne, sage ich das aus Erfahrung mit einem anderen Programm: dort sieht man das!

    Das FA bekommt von Amts wegen diese Angaben: Gewinn, GewSt-Belastung usw. mitgeteilt. Auch wenn Sie gar nichts eingäben, müsste das klappen!

    Aber immer noch mal nachprüfen!

    E.

  • Die Berechnung sehen Sie in der Steuerberechnung des Programms. Warum haben Sie diese nicht gesehen?

    Haben Sie in der Gewinnermittlung Angaben zur Gewerbesteuer erfasst? Was zeigen die Anlagen und Berechnungen?

    Mit freundlichen Grüßen aus Mannheim
    Martin Jung

  • Hallo Allerseits,

    ich habe die Berechnungen gesehen und man kann davor nicht wirklich schlau werden, da es nicht als Punkt sichtbar ist dass diese Anrechnung stattfindet.

    Ich habe dass jetzt allerdings auf anderem Wege geprüft (Neuen Steuerfall eröffnet, und nur die vorhandene EÜR reingezogen, dann nach dem angezeigtem Steuersatz die Steuer berechnen und den Anrechnungsbetrag abgezogen, schliesslich sieht man das Ergebnis was man zahlen muss), und ich komme zum Ergebnis dass es automatisch angerechnet wird, obwohl es nirgendwo angezeigt wird.

    Also es sieht gut aus, die Anrechnung funktioniert!

    Danke an allen mithelfenden!

  • Also ich finde den Ausweis unter "Berechnung der Einkommensteuer" in der Steuerberechnung wunderbar gelöst. Da braucht man keinen Vergleichsfall anzulegen.
    Aber jeder hat da wohl seine eigene Vorgehensweise um das Problem zu lösen.

  • Hallo Tuchenhagen,

    jetzt wo du es sagst bin ich auch in die Berechnung gegangen (war für mich immer der letzte Schritt vor Abgabe), und es steht da schwarz auf weiß, ich hatte da nicht mal geschaut...

    Vielen Dank!!!!!

  • Hallo Feldsales,

    da § 35 EStG eine Tarifvorschrift ist (d.h., eine Vorschrift die bei der Ermittlung des Steuerbetrags aus der Bemessungsgrundlage zum Zuge kommt), ist die Steuerberechnung der Ort, an dem die Auswirkung sichtbar wird. Der Abrechnungsteil aus dem die Nachzahlung / Erstattung hervorgeht ist eher profaner (aber effektheischender) Teil: Hier wird "Was der Staat zu bekommen hat" mit "Was der Staat schon hat" ver- und ausgeglichen.

    Liebe Grüße,

    Patrick.

    Mit freundlichen Grüßen,<br /><br />Patrick Findeis

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