Wo gebe ich Einnahmen als Einzelfallhelfer an?
Wo gebe ich Einnahmen als Einzelfallhelfer an?
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Kommt darauf an. Bist Du Angesteller und beziehst Lohn oder bist Du Sebstständiger und schreibst Rechnungen?
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In der SSE:
Als Nichtselbstständiger: Jahreslohnsteuerbescheinigung in den nichtselbstständigen Einnahmen erfassen.
Als Selbstständiger: Gewinnerfassung/Gewinnermittlung. Einnahmen.
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Eine Lohnsteuerbescheinigung habe ich nicht bekommen. Aber wirklich selbständig bin ich auch nicht, würde ich sagen ...
Ich habe noch einen normalen Beruf. D.h. die Einzefallhilfe ist nur nebenberuflich ... -
Aus den gemachten Angaben kann ich nur folgendes schlussfolgern: Du bist nebenberuflich "Berufsbetreuer". Entgegen den Regelungen für ehrenamtliche Betreuer erzielen Berufsbetreuer dem Grunde nach steuerpflichtige Einkünfte aus sonstiger selbständiger Arbeit im Sinne des
§ 18 Abs. 1 Nr. 3 EStG.Zu erfassen in der SSE, wie Staufer oben geschrieben hat, als Selbstständiger.
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vielen Dank
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