Große Abweichung zwischen der Berechnung des Programms zum Steuerbescheid

  • Hallo,

    leider haben wir eine große Differenz zwischen der Berechnung des Programms zum Steuerbescheid. Ca. 3.000,00 €.
    Ich verstehe nicht ganz, wie es dazu kommen kann.
    Die Kinderbetreuungskosten werden vom Programm voll eingerechnet, das Finanzamt kürzt uns diese, mit der Begründung, dass die Höchstbetrag für sonstige Vorsorgeaufwendungen erreicht ist. Müsste dies nicht auch von SSE berücksichtigt werden?
    Wie kann es zu solchen Abweichungen kommen?

    Danke vorab für die Hilfe.

  • Hallo

    die Kinderbetreuungskosten (Sonderausgaben) wurden von 690,00 € auf 160,00 gekürzt - das einmal bei mir und einmal bei meinem Mann.
    die Sonderausgaben unbeschränkt abzugsfähig wurden bei mir von 1.122,00 € auf 406,00 € gekürzt. Bei meinem Mann von 1.123,00 € auf 347,00 €.

    Kinderbetreuungskosten können mit 2/3 berechnet werden, höchstens 4.000,00 pro Kind. Wir haben für ein Kind;

    Kindergartengebühren: 936,00 € und für das AuPair: 1.193,00 €.
    Weiterer Text vom Finanzamt:

    Es wurden Kinderbetreuungskosten als Sonderausgaben abgezogen. Knüpfen außersteuerliche Rechtsnormen (z.B.BAföG) an bestimmte definierte Begriffe an (z.B. Einkünfte, Summe der Einkünfte), sind die entsprechenden Werte für diese Zwecke um die Kinderbetreuungskosten in Höhe von 320,00 € zu mindern.

  • Die SteuerSparerklärung erstellt unter Ergebnis eine Steuerberechnung. Dazu werden auf der linken Seite mehre Anlagen erstellt. Schauen Sie mal in die Anlage Kinderbetreuungskosten an.

  • Habe ich gemacht, dort werden in der Zusammenfassung pro Partner die 690,00 € ausgewiesen.

    Diese Anlage ist einmal unter meiner Steuererklärung und einmal unter der von meinem Mann aufgeführt, nur mit geänderter Adresse.

  • Kinderbetreuungskosten 936 € + 1193 € ergibt 2129 € davon 2/3 Anteil = 1419 € : 2 = 709 € . Differenz je 19 €. Sind keine 3000 €

  • Vergleichen Sie bitte alle Werte in Berechnung und Bescheid. Hilfe zum Vergleich gibt es z.B. in der Kurzanleitung beim Thema Bescheidvergleich.

    Kinderbetreuungskosten haben auch nichts mit den Sonstigen Vorsorgeaufwendungen zu tun.

    Mit freundlichen Grüßen aus Mannheim
    Martin Jung

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