Innergemeinschaftliche Lieferungen §6 UstG

  • Hallo,

    ich habe ein Reihengeschäft gemacht, bei dem ich die Ware in Deutschland gekauft habe und dann einem Kunden in der Slowakei verkauft habe. Ich bin in der Abfallbranche als Händler tätig.

    Der inländische Ankauf der Ware wird normalerweise nach dem Reverse Charge Verfahren §13 b abgewickelt und könnte auch in der Umsatzsteuervoranmeldungsübersicht als dieses gebucht werden. Der innergemeinschaftliche Teil (Verkauf DE -> SK) könnte über den Bereich "innergemeinschaftliche Lieferungen" dargestellt werden.

    Ich habe bewusst den Konjunktiv benutzt, da es sich im vorliegenden Fall um ein sogenanntes "Zuzahlungsgeschäft" handelt, bei dem ich als Händler Geld von meinem Ankaufkunden in DE bekomme und Geld an meinen Kunden in SK bezahle, damit er mir die Ware abnimmt. Damit dreht sich alles wieder um und die Frage ist, wie man dieses auf beiden Seite ( An- ud Verkauf) buchen sollte?

    Selbst mein zuständiges Finanzamt macht "dicke Backen" und konnte dazu nichts Konkretes sagen. Sie mutmaßten in Richtung "negative Erlöse" auf Seiten des Verkaufs (DE->SK).

    Vielleicht hat ja jemand von Euch damit Erfahrungen bzw. vielleicht ist das jemanden schon mal untergekommen?

    Bin für jede zündende (logisch erscheinende) Idee dankbar.

    Holycat

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