Fehler beim Verbuchen der Umsatzsteuer Erstattung aus Vorjahr

  • Hier wird sich ein kleiner Fehler eingeschlichen haben.

    Wenn die UsSt Erstattung aus dem Vorjahr mit Minus-Vorzeichen in die dafür vorgesehene Zeile eingetragen wird,
    (Umsatzsteuerzahlungen und Erstattungen)
    wird der Betrag zwar dem Einkommen richtig hinzugerechnet,
    aber gleichfalls der Betrag der bisher geleisteten Vorsteuer vermindert -
    sprich unterm Strich steht ein falsches Ergebnis.

    Ist der Fehler bekannt ?

    mfg
    Heinz-P.

  • Die Erfassung bei den Zahlungen ändert nichts an der Vorsteuer. Es ändert ggf. etwas am Ergebnis der Umsatzsteuererklärung, wenn Sie die Erstattung falsch erfassen. Beachten Sie bitte die Hilfen.

    Mit freundlichen Grüßen aus Mannheim
    Martin Jung

  • Man kann bei der Eingabe ja nichts falsch machen. ;)

    Die Ust Erstattung von zB 1000 € aus 2016 (da in 2017 ausbezahlt) wird in das Feld Zahlung/Erstattung mit minus eingetragen und der Haken für 2017 gesetzt. Ebenfalls stehen dort die bisher in 2017 geleisten Ust Zahlungen von zB 3000 €.
    Auf der Einkommensseite werden die 1000€ als Plus ausgewiesen. In der Abrechnung steht wieviel Ust noch zu zahlen ist
    ( bisher geleistete Zahlungen - Vorsteuer = Zahlbetrag) wird die Summe vom Programm um die 1000 € gekürzt und die Forderung auf den Formularen ausgewiesen.
    Wenn ich aber dieses Eingabefenster nicht benutze und statt dessen den Betrag einfach dem Einkommen zuordne,
    habe ich auf einmal ein Negativergebnis, d.h. ich bekomme stattdessen 700€ vom Finanzamt erstattet, was ja auch richtig ist.

    Hier scheint doch ein Fehler vorzuliegen.
    Wenn man keine Erstattung aus dem Vorjahr einträgt, fällt der Fehler ja nicht auf.

    Heinz-P

  • Zitat von Blacky_one;24903

    Man kann bei der Eingabe ja nichts falsch machen. ;)

    Die Ust Erstattung von zB 1000 € aus 2016 (da in 2017 ausbezahlt) wird in das Feld Zahlung/Erstattung mit minus eingetragen und der Haken für 2017 gesetzt.

    Eben nicht 2017. Der Haken bezieht sich auf das Steuerjahr. Und das ist 2016.

    Staufer

  • Richtig, das Steuerjahr ist 2017 und die Erstattung erfolgte auch in 2017 als wird der Haken gesetzt und es soll mit berechnet werden,
    sprich als Einkommen Plus gewertet werden,
    während UsT Forderungen aus dem IV Quartal ohne Haken in 2018 verrechnet werden.

  • Zitat von Blacky_one;24906

    Richtig, das Steuerjahr ist 2017 und die Erstattung erfolgte auch in 2017 als wird der Haken gesetzt

    Oben schrieben Sie, dass sich die Rückzahlung auf 2016 bezieht. Also kein Haken bei 2017! Insofern wirkt sich der Betrag nicht auf die USt 2017 aus, wohl ist er eine Einnahme 2017.

    Der Haken bezieht sich auf das USt-Jahr!!

    Staufer

  • Markieren Sie dieses Feld, wenn es sich bei dem Betrag um eine Umsatzsteuervorauszahlung bzw. -erstattung für das Jahr 2017 handelt.
    Für das Jahr 2017 gezahlte/ erstattete Beträge werden in der »Umsatzsteuererklärung« 2017 angesetzt, unabhängig vom Zeitpunkt der Zahlung.

    Richtig Staufer.

  • Ok, Danke werde es testen.

    Eine offtopic Frage habe ich noch an die Spezialisten:
    Wo trage ich am Besten eine Kreditrückzahlung (KfZ) ein ?
    Einkommsteuererkl. oder Gewinn/verlustrechnung ?

Jetzt mitmachen!

Sie haben noch kein Benutzerkonto für unser Forum? Die Zugangsdaten zu einem Steuertippskonto können hier nicht verwendet werden.
Registrieren Sie sich kostenlos, um Beiträge erstellen zu können!