Das Steuerprogramm schlägt uns für 2017 erstmals vor, dass für uns eine Einzelveranlagung günstiger ist.
Kann das daran liegen, dass ich als Freiberufler (meine Ehefrau ist angestellt) meine Krankenkassenbeiträge (gesetzliche Kasse) für 2016 bereits vorausgezahlt hatte (also in dem Jahr zwei Jahresbeiträge gezahlt habe), dafür aber für 2017 so gut wie keine Kassenbeiträge hatte?
Falls das Finanzamt dann aber doch zu einer für uns ungünstigeren Berechnung kommen sollte, können wir dann nachträglich (also nach Erstellen des Steuerbescheids) ohne Angabe von Gründen noch von der Einzel- zur Zusammenveranlagung für 2017 wechseln?