• Das Steuerprogramm schlägt uns für 2017 erstmals vor, dass für uns eine Einzelveranlagung günstiger ist.
    Kann das daran liegen, dass ich als Freiberufler (meine Ehefrau ist angestellt) meine Krankenkassenbeiträge (gesetzliche Kasse) für 2016 bereits vorausgezahlt hatte (also in dem Jahr zwei Jahresbeiträge gezahlt habe), dafür aber für 2017 so gut wie keine Kassenbeiträge hatte?

    Falls das Finanzamt dann aber doch zu einer für uns ungünstigeren Berechnung kommen sollte, können wir dann nachträglich (also nach Erstellen des Steuerbescheids) ohne Angabe von Gründen noch von der Einzel- zur Zusammenveranlagung für 2017 wechseln?

  • [QUOTE=Jürgen Bucher;24699Falls das Finanzamt dann aber doch zu einer für uns ungünstigeren Berechnung kommen sollte, können wir dann nachträglich (also nach Erstellen des Steuerbescheids) ohne Angabe von Gründen noch von der Einzel- zur Zusammenveranlagung für 2017 wechseln?[/QUOTE]

    Wenn der Bescheid ergangen ist, legen Sie Einspruch ein und beantragen Zusammenveranlagung

  • Vielen Dank für die schnelle Antwort.
    Und das Finanzamt muss dem dann stattgeben? Also auch, wenn es keinen neuen Sachverhalt gibt und kein Fehler des Finanzamtes vorliegt, sondern quasi deswegen, weil wir uns einfach nur verrechnet haben?

  • Zitat von Adi;24703

    Selbstverständlich, wenn s auch keine große Begeisterung auslöst

    Nicht nur das. Deine Steuererklärung wird dann bestimmt auch etwas genauer angesehen. Nach dem Motto "das ist doch der, der uns die unnötige Arbeit gemacht hat. Mal sehen, ob wir ihm helfen können das Steuerrecht richtig anzuwenden".
    ...und bisher wurde immer noch ein "kleiner Fehler" gefunden, zumal im Rahmen eines Einspruchsverfahren eine Wiederaufrollung des gesamten Steuerfalles erfolgen MUSS!

    Beste Grüße
    Wub

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