Hallo Forumsmitglieder,
ich habe im letzten Jahr eine landwirtschaftliche Fläche die ich in 2012 geerbt habe an den langjährigen Pächter verkauft.Diesen Vorgang habe ich nun bei privaten Veräußerungsgeschäften mit dem Verkaufdatum und Preis eingetragen.
Der Prüfer mahnt mich nun das ich eigentlich auch noch den Kaufdatum des Erblassers als auch den Kaufpreis des Erblassers eintragen muss.
Der Punkt ist aber das der Erblasser (mein Vater) das Grundstück nicht gekauft hat sonder im Jahr 2010 von meiner Stiefmutter geerbt hat welches es im Jahr 1992 im Wege der vorweggenommenen Erbfolge von ihren Eltern geerbt hat.
Ich habe jetzt hierzu schon die unterschiedlichsten Dinge gelesen, von muss keine Steuer bezahlen (was ich nicht glaube) bis zu ich muss auf den kompletten Verkaufspreissteuer bezahlen. Was ich mir auch nicht richtig vorstellen kann, da ichja den Acker (der ja auch einen Einheitswert/Bodenwert hat) nur in bares (überwiesenes) Geld "getauscht" habe.
Meine Frage ist nun sollte ich die Felder Kaufdatum/Kaufpreis offen lassen oder sollte ich dort den Bodenwert eintragen? Oder soll ich den Bodenwert in denn Anmerkungen für das Finanzamt vermerken in denen ich ja auch schon die Erbfolge erklärt habe?:confused:
ALs letzte Anmerkung dazu noch mein Stiefgroßeltern leben auch leider beide schon lange nicht mehr.
Vielen Dank und ein schönes Wochenende