Urteil zur Einheitsbewertung

  • Ich habe bereits Ende 2011 aufgrund einer Information von Steuertipps bei meinem finanzamt einen Antrag auf Aufhebung des Einheitswert-Bescheides gestellt. Dabei hatte ich mich auf eine Verfasssungsbeschwerde beim BVG mit dem Az. 2BvR 287/11 bezogen. Ich habe nie eine Antwort vom Finanzamt bekommen. Auch Steuertipps hat sich in dieser Angelegenheit bedeckt gehalten.

    Nun wurde aktuell die Verfassungswidrigkeit der Einheitswertbescheide festgestellt und ich frage mich, ob ich aufgrund meines Antrages von 2011 irgendeinen Vorteil bewirken konnte?

  • Die Einheitsbewertung an für sich ist ja nicht verfassungswidrig. Was bemängelt wurde, ist das die Werte zu gering sind.
    An den Einheitswerten hängt die Grundsteuer dran. Die Grundsteuer ist eine Gemeindesteuer. Die Gemeinden und Städte werden wohl nicht freiwillig auf die hohen Einnahmen verzichten.
    Eines Tages wird es neue, höhere Werte geben, welche die bisherigen Werte ablösen. Die einen zahlen dann weniger Grundsteuer, die anderen zahlen dann mehr Grundsteuer. Bis das soweit ist wird noch viel Wasser den Rhein runterfließen. Die letzte Hauptfestellung, wie sich das nennt, war 1964, zur Grundsteuer herangezogen wurden diese Werte zum 1.1.1974.

  • Mir geht es um den Hinweis den Steuertipps 2011 gegeben hat. Nur aufgrund dessen habe ich damals den Antrag gestellt und heute will ich wissen warum die ganzen Jahre kein weiterer Hinweis kam bzw. ob ich mir heute aufgrund meines Antrages etwas erhoffen kann.

  • Zitat von Adi;24300

    Und warum haben die ganze Zeit nicht beim Finanzamt nachgefragt. ?

    Das habe ich natürlich mal gemacht, allerdings ohne nennenswerten Erfolg. Auch deshalb frage ich mich, was die Aktion von 2011 bewirkt hat.

    Unabhängig davon ist meine Frage immer noch offen.

  • @ Trekker

    Das bisherige Gesetz wurde nicht für nichtig erklärt. Somit ist der vom Verfassungsgericht dem Gesetzgeber aufgegebene Rahmen zu beachten. Bis dahin gelten die alten Regelungen. Sie können eine Änderung Ihrer Bescheide nur unter Hinweis auf konkrete Falschberechnungen erreichen, nicht unter Hinweis auf die strittige und verfassungswidrige Gesetzeslage an sich.

    Nur konkrete Falschberechnungen im Einzelfall können Sie ändern wollen. Die Entscheidung über Grundsteuer ist erledigt. Es wird damit auch zu keinen Neuberechnungen kommen, bevor es ein neues Gesetz gibt.

    Staufer

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