Ich habe bereits Ende 2011 aufgrund einer Information von Steuertipps bei meinem finanzamt einen Antrag auf Aufhebung des Einheitswert-Bescheides gestellt. Dabei hatte ich mich auf eine Verfasssungsbeschwerde beim BVG mit dem Az. 2BvR 287/11 bezogen. Ich habe nie eine Antwort vom Finanzamt bekommen. Auch Steuertipps hat sich in dieser Angelegenheit bedeckt gehalten.
Nun wurde aktuell die Verfassungswidrigkeit der Einheitswertbescheide festgestellt und ich frage mich, ob ich aufgrund meines Antrages von 2011 irgendeinen Vorteil bewirken konnte?