• Hallo,

    Anlage Kind - Kindergeld

    bei mir steht Anspruch auf Kindergeld beträgt 0 Euro.


    1 Kind, 1 Jahr alt, Alleinerziehend, ohne Vater (unbekannt, leider ist es so)

    bekomme aber Kindergeld für sie

    Freibetrag bekomme ich nicht, da ich in einer Haushaltsgemeinschaft wohne.

    Danke

  • Den Entlastungsbetrag für Alleinerziehende bekommen Sie nicht, ist was anderes. Was das Kindergeld betrifft: Selbstverständlich haben Sie Anspruch auf Kindergeld oder Kinderfreibetrag. Überprüfen Sie Ihre Eintragungen, irgendwo haben Sie einen Falscheintrag gemacht. Der Kinderfreibetrag hat Auswirkung auf die Höhe des Solidarbeitrags.
    Da wird eine Günstigerprüfung durchgeführt, ob Kindergeld oder Freibetrag steuerlich besser ist. Meistens bleibt es beim Kindergeld.

  • Hallo Bina,

    im Programm bei den Angaben für Kind gibt es die Unterrubrik "Kindergeld, Kinder/Erziehungsfreibetrag.
    Dort bei "Angaben zur den Kinder- u. Erzierhungsfreibeträgen" den ersten Schalter mit Haken versehen und den vorletzten.
    In der Rubrik "Übertragung von Kinder- und...." den ersten Schalter mit Haken versehen.

  • @ Flobian

    Dieses Forum unterscheidet sich von vielen anderen dadurch, dass die User versucht sind, fundierte und seriöse Ratschläge zu liefern. Kaffeesatzlesen überlassen wir den anderen Foren „... oder sowas...“

    Staufer

Jetzt mitmachen!

Sie haben noch kein Benutzerkonto für unser Forum? Die Zugangsdaten zu einem Steuertippskonto können hier nicht verwendet werden.
Registrieren Sie sich kostenlos, um Beiträge erstellen zu können!