Konfusion im Photovoltaikmodul

  • Hallo,

    ich habe die SSE für Selbständige 2018 (und diverse Vorjahre). Ich wollte jetzt erstmals das darin enthaltene "Photovoltaikmodul 2018" verwenden. Ich dachte, ich hätte verstanden, dass ich mit der Ende 2017 erschienen Programmversion 2018 die Steuererklärung 2017 nebst Gewinnermittlung 2017 für meine zusätzliche freiberufliche Tätigkeit machen könnte. Hatte mich mittlerweile an den Marketing-Gag gewöhnt, dass die SSE für das Jahr X immer nur für das Jahr X-1 brauchbar ist.

    Für die Photovoltaik gibt es in SSE 2018 aber keinen Modul "Photovoltaik 2017", sondern nur den für 2018. Beim Eingeben von Umsatzsteuerzahlungen fällt auf, dass nur Zahlungen in 2018 das Ergebnis beeinflussen, Zahlungen in 2017 jedoch nicht. Daraus schließe ich, dass dieser Modul - wie sein Name ja auch verrät - für das Steuerjahr 2018 ist und nicht für 2017. Dieser Eindruck erhärtet sich, wenn ich zur Ansicht der Steuerformular wechsele. Da werden vollmundig ca. 20 Formularseiten für 2018 angekündigt. Wenn man die anklickt, sind einige auch tatsächlich für 2018, aber einige (Anlage EÜR, Gewerbesteuererklärung) sind für 2017. :confused:

    Ich komme also zu dem Schluss, dass ich für die Steuererklärung 2017 dann wohl den Modul "Photovoltaik 2017" in SSE 2017 aufrufen muss (wie kriege ich meine Daten von 2018 nach 2017 zurück übernommen ?). Wenn ich hier wieder die Formularansicht wähle, erscheinen die für EÜR und Gewerbesteuer nun aber für das Jahr 2016, ersteres mit dem Vermerk "Formular aus dem Vorjahr! Bitte nicht beim Finanzamt abgeben !" Der Rest ist für 2017. Und ja, selbstverständlich habe ich versucht, die neueste Version herunterzuladen - ich bin angeblich auf dem aktuellen Stand.

    Ähm, bitte ... welche Programmversion verwende ich nun für meine Steuererklärung 2017 zur Photovoltaik und was muss ich tun, um dann auch die gültigen Formulare für dieses Jahr zu erhalten ? Und wenn ich tatsächlich die Steuererklärung 2017 mit SSE 2018 machen muss und die Photovoltaik desselben Jahres mit SSE 2017 - kann ich dann das letzteres in ersteres importieren ?

    ---

    Noch eine andere Frage: Meine PV-Anlage hat 15,36 kWp. Irgendwo habe ich in einer Produktinfo zu SSE gelesen, sie sei für Anlagen bis 10 kWp geeignet. An welcher Stelle geht denn die Anlagengröße überhaupt ein ? Meines Wissens doch nur in eine Staffelung der Vergütung pro kWh. Da ich in SSE aber nur Beträge aus der Abrechnung des Netzbetreibers eingebe, ist die Anlagengröße doch völlig wurscht ? (Vorsichtshalber nenne ich hier mal das Inbetriebnahmedatum: 17.06.2013)

    Heißt all das, ich kann SSE in die Tonne treten und mich vertrauensvoll einem anderen Produkt zuwenden ?

  • In der SteuerSparerklärung 2017 (Für das Jahr 2016) buchen Sie im Photovoltaikmodul 2017. In der SteuerSparerklärung 2018(Für das Steuerjahr 2017)wird in der Einkommensteuererklärung 2017 ein Auswahlfeld Import zwecks importieren des Ergebnisses der Photovoltaikdaten angeboten.

  • Vielen Dank, so scheint's zu gehen. Der direkte Import zwischen den beiden Programmversionen funktioniert. Dass im selben Jahr Gewinne aus selbständiger Tätigkeit und aus Gewerbebetrieb in unterschiedlichen Programmversionen erfasst werden müssen, finde ich nervig, aber wenn man's nach einem halben Tag sinnloser Eingaben schmerzhaft kapiert hat, ist es ein brauchbarer Workaround.

    Bleiben noch die folgenden Fragen:

    • z.T. veraltete Formulare mit Warnhinweisen. Sind die wirklich seit Jahren falsch und veraltet oder habe ich da einen weiteren Hänger im Hirn ? Oder kommt's bei Einreichung mittels der diebischen Elster da gar nicht mehr drauf an ?
    • Kann ich SSE auch für meine 15 kWp Anlage verwenden ?
  • Importieren Sie die Daten des Photovoltaikmoduls in die Steuererklärung 2017.Die neuen Formulare sind inzwischen programmiert. Anlage G, EÜR, AV EÜR 2017 alles da. Die "Platzhalter" im Photovoltaikmodul könne man ebenfalls ergänzen.

  • Ich hatte die selben Probleme wie zu Beginn dieses Threads. Ich werde mir jetzt wohl oder übel die SSE + 2017 nachträglich beschaffen müssen. Ich habe die PV-Anlage erst in 2017 in Betrieb genommen und habe letztes Jahr die Steuerklärung noch mit der Standardversion erstellen können. Habe nun die 2018er Plus-Version gekauft und war mehr als irritiert, dass ich damit eben NICHT meine PV-Anlage steuerlich abwickeln kann!

    Ich hänge mich an dieser Stelle mit einer weiteren Frage an: Wie und wo kann ich den Import der PV-Daten (2017er Version) in die Steuerklärung der 2018er Version importieren? Wo steckt dieses "Auswahlfeld" genau? Oder ist einfach "Datei -> Import Anlage EÜR" gemeint?

  • Aber es gibt ja hier nur die Möglichkeit 2018 einzugeben?
    Ich habe ei Aufstellung von NetzeBW für 2017 mit einem datum vom 05.01.18. Trage ich hier nun Monat für Monat meine Abschlagzahlungen ein?
    Und im nächsten Dialog dann meine Eigenverbrauchten KWh

  • Sie haben zwei Möglichkeiten.
    1..Möglichkeit: Sie besorgen sich die SteuerSparerklärung 2017 (Steuerjahr 2016) Da ist das Photovoltaikmodul 2017 enthalten.

    2.Möglichkeit: Sie arbeiten mit der SteuerSparerklärung 2018. Da ist die Gewinnermittlung 2017 enthalten. Wie man den Eigenverbrauch ausrechnet, wäre eine Info vom bayerischen Finanzministerium zu empfehlen.

    Auch gibt wie immer auch die SteuerSparerklärung zu diesem Thema Hilfstexte aus. z.B. Wie errechne ich den Eigenverbrauch.

  • Adi,

    ich muss mir also zusätzlich die SSE2017 kaufen?

    Und wozu macht dann das Photovoltaikmodul 2018 in der SSE 2018 Sinn? Ist schon verwirrend für einen Neukunden dass er eigentlich zwei Versionen kaufen muss?

  • Zitat von matthiasb;25184

    Adi,Und wozu macht dann das Photovoltaikmodul 2018 in der SSE 2018 Sinn? Ist schon verwirrend für einen Neukunden dass er eigentlich zwei Versionen kaufen muss?

    Wenn das mal eingespielt ist, kaufen Sie jedes Jahr einmal die neue Version.

    Wie der Eigenverbrauch ermittelt wird, entnehmen Sie den Hilfstexten der SSE.

    Probieren Sie mal folgendes: Die 2017er Werte tragen Sie in das Photovoltaikmodul 2018 ein. Dann haben Sie ja den Eigenverbrauch. Diesen Eigenverbrauch tragen Sie in Gewinnermittlung 2017 ein.

  • Um diesen Faden mal wiederzubeleben ...

    Zitat von Wühlmaus;23493

    Bleiben noch die folgenden Fragen:

    • [...] (anscheinend gelöst)
    • Kann ich SSE auch für meine 15 kWp Anlage verwenden ?


    Auf diese Frage habe ich bisher noch keine Antwort bekommen. Die Übersicht von SSE 2019 für Selbständige, "Über das Produkt" ist da ziemlich widersprüchlich. Zunächst heißt es vollmundig:

    Zitat

    Das Modul „Photovoltaikanlage“ greift allen Besitzern einer Photovoltaikanlage unter die Arme.

    Also zweifellos auch mir mit meinen 15 kW.

    Nur 11 Zeilen später dann aber:

    Zitat

    für Anlagen bis 10 kW

    Woher weiß das Programm eigentlich, wie groß meine Anlage ist, wenn es nirgends danach fragt ? Die Anlagengröße ist doch nur relevant für die Vergütung pro kWh. Die geht in das Programm aber doch gar nicht ein, da ich bei den Einnahmen echte Zahlungen an den Netzbetreiber erfasse und nicht eingespeiste kWh.

    :confused:

  • Sorry für die späte Antwort, stehe mit der Konfiguration der Benachrichtigungen hier anscheinend noch auf dem Kriegsfuß

    Zitat von talberg;25999

    Die Eingabehilfe lautet:


    Was genau bitte meinen Sie damit ? Die Eingabehilfe arbeitet ja kontextsensitiv, d.h. abhängig davon, welche Eingabewert der Gewinnermittlung ich gerade bearbeiten will. Welche Eingabe haben Sie angeklickt, dass die von Ihnen zitierte, untenstehende Aussage angezeigt wird ?

    Zitat von talberg;25999

    Bitte beachten Sie , dass lediglich Photovoltaikanlagen bis zu einer Jahresleistung von 10.000 kWh unterstützt werden.

    Dies ist ja nochmal eine ganz andere Aussage - wobei ich jetzt mal voraussetze, dass der Unterschied zwischen kW und kWh verstanden ist. Wenn ich im Startcenter der SSE den "Modul Photovoltaik 201x" zum ersten Mal (also bevor die erste PV-Anlage angelegt wurde) einfach anklicke (also nicht doppelt klicke und damit starte), dann erscheint in mittelgroßen Lettern:


    Zitat


    Erstellen Sie die Gewinnermittlung, Umsatzsteuererklärung, Gewerbesteuererklärung, sowie Umsatzsteuervoranmeldungen für das Jahr 201x. (Für Anlagen bis 10 kW).

    "10 kW" sind eine Leistungsangabe, die ich in diesem Zusammenhang nur als Spitzenleistung der Anlage interpretieren kann, im PV-Jargon auch gerne als "10 kWp" bezeichnet. Meine Anlage hat 15,36 kWp. Dieser Wert wird aber nirgendwo abgefragt, also kann SSE gar nicht wissen, ob meine Anlage mehr oder weniger als 10 kW leistet.

    Ihre "10.000 kWh" (die ich wie gesagt bisher so noch nicht gefunden habe), würden eine Energiemenge bezeichnen (also Energie = Leistung x Zeit). So etwas gibt es bei einer Solaranlage natürlich auch. Wenn ich z.B. eingebe, dass ich in 2017 insgesamt 12.890 kWh eingespeist und 3.534 kWh selbst verbraucht habe, dann rechnet das Programm messerscharf und korrekt aus, dass ich 16.424 kWh erzeugt habe ("Strommenge insgesamt"). Also keine Begrenzung auf 10.000 kWh, kein Programmabsturz - im Gegenteil, es kommt eine ziemlich plausibel aussehende Gewinnermittlung heraus.

    Also - ich verstehe leider immer noch nicht, welche Begrenzungen im Programm wirklich existieren und was passiert, wenn ich sie überschreite.

    Falls mit den 10 kWp eine steuerliche / regulatorische Grenze gemeint sein sollte, oberhalb derer das Ergebnis der SSE nicht mehr gültig ist - eine solche Grenze kenne ich nur bei den Vergütungspreisen pro kWh, wenn (Anlagenerrichtung Juni 2013) bis 10 kWp z.B. 15,35 ct./kWh vergütet werden und darüber bis 40 kWp nur 14,56 ct/kWh - defacto also eine Mischkalkulation von 15,08 ct/kWh. All diese Werte sieht die SSE aber gar nicht. Was sie davon nur sieht, sind die monatlichen Abschlagsbeträge, die der Netzbetreiber daraus berechnet und mir überweist und die ich jeden Monat als Einnahmen in SSE erfasse.

    Fazit: Ich bleibe ratlos, ob "SSE für Selbständige" das richtige Produkt für mich ist.

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