Fragen zu den Neuerungen - SteuerSparErklärung 2018

  • "Martin Jung, Entwicklung und Support schrieb u.a.:
    ...
    Neuerungen in der SteuerSparErklärung 2018 (23.x)
    ...
    Die Auslieferung der Downloadversionen läuft seit dem 7.11.2017.
    ...
    Erläuterungen für das FA: Separate Möglichkeit, Erläuterungen für das Finanzamt zu erfassen, die auch per ELSTER versandt werden."

    Sehr geehrter Herr Jung, liebe Forums-User,

    ich habe mir das Programm heruntergeladen und schon mal angesehen. Zum letzten Punkt der Neuerungen "Erläuterungen für das FA: Separate Möglichkeit, Erläuterungen für das Finanzamt zu erfassen, die auch per ELSTER versandt werden" finde ich keine entsprechenden Einstellungen.

    Wie gehe ich vor, wenn ich dem Finanzamt die separat erstellten Erläuterungen und Belege per Elster zusammen mit der Steuererklärung übersenden möchte? Oder gibt es diesen Punkt noch gar nicht und wird erst mit einem der nächstenen Updates in das Programm "eingebaut?

    Schon mal Danke für die Infos.

    Beste Grüße Wub

    Beste Grüße
    Wub

  • Danke Herr Jung, noch eine ergänzende Frage. Kann ich die Erläuterungen zu den einzelnen Positionen (z.B. Aufstellungen/Erläuterungen zu den Kapitalerträgen, Sonderausgaben oder außergewöhnliche Belastungen) auch per Elster dem Finanzamt übermitteln? Ansonsten würde das Finanzamt ja meine Erläuterungen überhaupt nicht zu Gesicht bekommen!

    Beste Grüße
    Wub

  • Lieber Herr Jung, die Beantwortung meiner Ergänzungsfrage scheint ja doch schwieriger zu sein. Wie lange dauert es denn noch?

    Beste Grüße
    Wub

  • Martin Jung schrieb:
    "Erläuterungen für das FA: Separate Möglichkeit, Erläuterungen für das Finanzamt zu erfassen, die auch per ELSTER versandt werden. Diese finden Sie im Zweig "Weitere Angaben".

    Ich habe heute mit Ihren Support wegen einer anderen Sache telefoniert. Mir wurde übrigens super geholfen. Wir kamen im Laufe des Gesprächs auch auf die "Ergänzung zur Steuererklärung" zu sprechen. Der Herr meinte, dass in diesem Bereich per Elster lediglich eine "1" mit übermittelt würde. Die Anlage müsse dann ausgedruckt und dem Finanzamt "offline" übersandt werden.

    Was gilt denn nun? Ich wäre für eine zeitnahe Auskunft dankbar, da ich meine Steuererklärung elektronisch signiert und völlig papierlos erstelle; aber den Bereich "Ergänzung zur Steuererklärung" aus einem bestimmten Grund unbedingt ansprechen muss.

    Herzlichen Dank den Helfern!

    Beste Grüße
    Wub

  • Ein Hinweis zum mir derzeit bekannten Sachstand:

    In Elster-Formular gibt es im Hauptvordruck auf Seite 4, Zeile 98, die Möglichkeit, in einem Textfeld Ergänzende Angaben einzutragen, wobei automatisch im Punkt 175 eine 1 erstellt wird. Der in diesem Feld hier eingegebene Text wird bei der elektronischen Abgabe der Steuererklärung elektronisch mit übermittelt. Es muss keine zusätzliche Anlage per Brief übermittelt werden; das wird bei der Steuerverwaltung in diesem Verfahren nicht erwartet bzw. sollte sogar nicht erfolgen.

    Beim alten Mantelbogen wird in Zeile 98, Punkt 175, eine 1 einzutragen sein. Hier muss dann die Erläuterung extra angefügt und (postalisch) mit übersandt werden. Dies ist aber nicht das rein elektronische Verfahren.

    Staufer

  • Zitat von Wub;23012

    Kann ich die Erläuterungen zu den einzelnen Positionen (z.B. Aufstellungen/Erläuterungen zu den Kapitalerträgen, Sonderausgaben oder außergewöhnliche Belastungen) auch per Elster dem Finanzamt übermitteln? Ansonsten würde das Finanzamt ja meine Erläuterungen überhaupt nicht zu Gesicht bekommen!

    Solche Anlagen sind mit der Möglichkeit der elektronischen Übermittlung nicht gemeint. Die müssen Sie weiterhin übersenden, wenn Sie nicht ganz darauf verzichten. Bei den gemeinten Ergänzenden Erläuterungen handelt es sich nur um einen in die elektronische Übersendung eingebetteten einfachen Text. Sobald Sie diesen eingetragen haben, wird Ihre Erklärung im FA aus der Sachbearbeitungsroutine herausgenommen und besonders aufmerksam bearbeitet.

    Staufer

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