Einkünfte der unterstützten Person

  • Ich habe für 2017 Unterstützungsleistungen für meinen im meinem Haushalt lebenden Sohn geltend gemacht. Als Unterstützungszeitraum habe ich den Zeitraum 01.01. - 31.12.2017 angegeben. Zusätzlich habe ich bei Einkünfte und Bezüge der unterstützten Person seine Einkünfte aus nichtselbständiger Arbeit (3.620 €) angegeben. Da ich den Zeitraum seiner Beschäftigung nicht parat hatte, ignorierte ich die Felder zur Eingabe des Beschäftigungszeitraumes. Die SSE 2018 errechnete mir aufgrund anderer Einkünfte eine Nachzahlung von 1.102 €. Da mir die Daten soweit plausibel schienen, war ich zufrieden und übermittelte die Daten. Jetzt kam der Steuerbescheid der eine Nachzahlung von 1.584 € auswies. Der höhere Betrag resultiert offensichtlich aus verminderten Unterstützungsleistungen. Bei mir stand unter Unterstützungsleistungen der der volle Höchstbetrag von 8.820 €. Im Steuerbescheid steht ein Überbelastungsbetrag von 6.824 €. Zur Begründung schreibt das Finanzamt: "Ihre Unterhaltsleistungen wurden wegen der Einkünfte und Bezüge der unterstützten Person mit der Identifikationsnummer xx.xxx.xxx.xxx nur teilweise berücksichtigt."

    Nun frage ich mich, wie das FA auf die 6.824 € kommt?

  • Bruttolohn 3620 € € - 1000 €€€ Werbungskostenpauschale - 624 € €€ Anrechnungsfreibetrag = 1996 € € 8820 €€€ Unterstützung - 1996 €€ € = 6824 €€€

    Das habe ich mittlerweile auch ermittelt, indem ich in der SSE2018 den fehlenden Zeitraum der Beschäftigungszeitraum nachgetragen haben. Jetzt frage ich mich allerdings, warum die SSE2018 im Gegensatz zum Finanzamt einen falschen Überlastungsbetrag ermittelt?

    Wurde etwa der richtige dem FA weitergereicht oder hat das FA diesen über die IdNr des Sohnes gezogen?

  • Ihre Frage war: Wie ermittelt das FA die 6824 € . Und genau diese Frage habe ich beantwortet.

    Das ist auch lobenswert, aber nicht vollständig beantwortet. Um so wie Sie rechnen zu können, benötigt das FA die Einkünfte des Sohnes. Meine Frage lautete: "Nun frage ich mich, wie das FA auf die 6.824 € kommt?" Woher hat das FA die 3.620 €, von der SSE oder vom Zentralamt? Und auch die nachgeschobene Frage, warum die SSE2018 nicht zum richtigen Ergebnis kam, sollte aufgeklärt werden.

  • Fragen Sie bitte beim FA nach

    Auf telefonische Rückfrage bestätigt das Finanzamt soeben, dass die Daten über das Einkommen des Sohnes vom Zentralamt bezogen wurden. Demzufolge wäre es nicht schlecht gewesen, die Anwendung SSE2018 hätte hier auch ein richtiges Ergebnis wiedergegeben.

  • In der SteuerSparerklärung muss man nichts ändern. Gibt man an der besagten Stelle kein Datum ein, erscheint in rot sofort ein Fehlerhinweis, der auffordert ein Datum einzugeben. Das haben Sie doch bestimmt gelesen.

  • In der SteuerSparerklärung muss man nichts ändern. Gibt man an der besagten Stelle kein Datum ein, erscheint in rot sofort ein Fehlerhinweis, der auffordert ein Datum einzugeben. Das haben Sie doch bestimmt gelesen.

    Sie haben bestimmt in meinen Ausgangspost gelesen, dass ich diese Meldung ignoriert habe. Dennoch werden die Unterstützungsleitungen akzeptiert und in die Anlage Unterhalt gestellt. Damit wurde mir vorgegaukelt, dass ich nur 1.102 € nachzahlen muss. Laut Bescheid sollen es nun aber 1.584 € sein.

  • Warum haben Sie die Fehlerhinweise ignoriert ? Die haben doch einen Sinn. Die Zahlen waren gerade nicht präsent. Sie hätten Ihren Sohn ja fragen können.

  • Warum haben Sie die Fehlerhinweise ignoriert ? Die haben doch einen Sinn. Die Zahlen waren gerade nicht präsent. Sie hätten Ihren Sohn ja fragen können.

    Damit können Sie die Reaktion der SSE nicht rechtfertigen. Schließlich erzeugt diese ein Ergebnis, bei dem die volle Unterstützungsleistungen akzeptiert werden. Das FA kürzt aber. Deshalb ist m. E. eine harte Fehlermeldung notwendig.

  • Hallo Trekker,

    Antwort auf Ihre Nachfrage vom 03.04.2019, 22:15:
    Wurde etwa der richtige dem FA weitergereicht oder hat das FA diesen über die IdNr des Sohnes gezogen?

    Das Finanzamt "zieht" sich (wie Sie das nennen) über die Steueridentifikationsnummer immer alle vorhandenen Daten bei der Bearbeitung eines Steuerfalles.
    Genau deshalb wurde die Steueridentifikationsnummer eingeführt.
    Das Finanzamt hat durch die gesetzlich vorgeschriebene Datenübertragung immer alle für den steuerpflichtigen Normalbürger (= unselbständiger Arbeitnehmer)
    NEGATIVEN Daten. Negativ = steuererhöhend
    Alle steuerpflichtigen Einkünfte und die meisten Bezüge. Kirchensteuerrückerstattungen Rückerstattungen von Krankenkassen, Immobilienverkäufe, in- und ausländische Kapitalerträge, Auszahlungen von Lebens- und Rentenversicherungen, alle Lohnersatzleistungen, usw.
    Das betrifft nicht nur die "negativen" Daten von Ihren Sohn sondern auch Ihre und ggfs. die Ihrer Ehefrau.

    In der elektronischen Lohnsteuerbescheinigung von Ihrem Sohn steht der "Bescheinigungszeitraum" (Zeile 1).

  • Hallo Trekker,

    Antwort auf Ihre zweite Nachfrage vom 03.04.2019, 22:44:
    "Woher hat das FA die 3.620€, von der SSE oder vom Zentralamt?"

    Antwort: "Gezogen" über die Steueridentifikationsnummer von Ihrem Sohn.
    Ich möchte es mal so ausdrücken:
    Ihre Angaben über die Einkommensteuererklärung werden nicht immer angeschaut.
    Das hat zur Folge dass dem Finanzamt von Ihnen unterlassene Angaben in Ihrer Einkommensteuererklärung "nicht so auffallen".
    Man hat ja schließlich die richtigen und vollständigen Daten.

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