Ich habe für 2017 Unterstützungsleistungen für meinen im meinem Haushalt lebenden Sohn geltend gemacht. Als Unterstützungszeitraum habe ich den Zeitraum 01.01. - 31.12.2017 angegeben. Zusätzlich habe ich bei Einkünfte und Bezüge der unterstützten Person seine Einkünfte aus nichtselbständiger Arbeit (3.620 €) angegeben. Da ich den Zeitraum seiner Beschäftigung nicht parat hatte, ignorierte ich die Felder zur Eingabe des Beschäftigungszeitraumes. Die SSE 2018 errechnete mir aufgrund anderer Einkünfte eine Nachzahlung von 1.102 €. Da mir die Daten soweit plausibel schienen, war ich zufrieden und übermittelte die Daten. Jetzt kam der Steuerbescheid der eine Nachzahlung von 1.584 € auswies. Der höhere Betrag resultiert offensichtlich aus verminderten Unterstützungsleistungen. Bei mir stand unter Unterstützungsleistungen der der volle Höchstbetrag von 8.820 €. Im Steuerbescheid steht ein Überbelastungsbetrag von 6.824 €. Zur Begründung schreibt das Finanzamt: "Ihre Unterhaltsleistungen wurden wegen der Einkünfte und Bezüge der unterstützten Person mit der Identifikationsnummer xx.xxx.xxx.xxx nur teilweise berücksichtigt."
Nun frage ich mich, wie das FA auf die 6.824 € kommt?