Ich habe folgende Frage:
Meine Bekannte ist als angestellte Sozialarbeiterin tätig und fährt morgens in das Büro um den Tag zu planen beziehungsweise Protokolle des Vortages abzuliefern. Und danach ist sie für ihre Schützlinge tätig, die an unterschiedlichen Orten wohnen. In der Steuererklärung hat sie 210 Arbeitstage Fahrtkosten mit 0,30 € pro einfachem Kilometer bis zu ihrem Büro angegeben und weitere 160 Tage, an denen sie mehr als 8 Stunden von zu Hause abwesend ist als Abwesenheitspauschale für Mehraufwand. Das Finanzamt hat in dem jetzt ergangenen Steuerbescheid jetzt die 160 Tage nicht berücksichtigt sondern nur die 210 Tage Werbungskosten für die Fahrten zum Büro. Hiergegen möchte sie Einspruch einlegen. Meines Erachtens müsste doch beides möglich sein, einmal die Werbungskosten für die einfachen Fahrten zum Büro und daneben der Mehraufwand für mehr als 8 Stunden Abwesenheit? Vielen Dank für eure Antworten
Meine Bekannte ist als angestellte Sozialarbeiterin tätig und fährt morgens in das Büro um den Tag zu planen beziehungsweise Protokolle des Vortages abzuliefern. Und danach ist sie für ihre Schützlinge tätig, die an unterschiedlichen Orten wohnen. In der Steuererklärung hat sie 210 Arbeitstage Fahrtkosten mit 0,30 € pro einfachem Kilometer bis zu ihrem Büro angegeben und weitere 160 Tage, an denen sie mehr als 8 Stunden von zu Hause abwesend ist als Abwesenheitspauschale für Mehraufwand. Das Finanzamt hat in dem jetzt ergangenen Steuerbescheid jetzt die 160 Tage nicht berücksichtigt sondern nur die 210 Tage Werbungskosten für die Fahrten zum Büro. Hiergegen möchte sie Einspruch einlegen. Meines Erachtens müsste doch beides möglich sein, einmal die Werbungskosten für die einfachen Fahrten zum Büro und daneben der Mehraufwand für mehr als 8 Stunden Abwesenheit? Vielen Dank für eure Antworten
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