Einliegerwohnung zur Vermietung vorbereitet

  • Ich habe in unserem Haus in 2017 eine Einliegerwohnung für die künftige Vermietung hergerichtet. Vorwiegend in Eigenleistung. Die Herstellungskosten waren gering (1.500 €). Kann ich diese in 2017 als direkte Kosten in Abzug bringen, auch wenn die Wohnung erst ab 2018 vermietet wird?
    Ich habe im Haus eine weitere bereits seit längerem vermietete Wohnung, die ich bisher mit 37% bei den indirekten Kosten berücksichtige.
    Muss ich die 15% für die Einliegerwohnung bereits in 2017 eintragen oder erst in 2018?

  • Mal abgesehen davon, ob es sich um Herstellungskosten oder Erhaltungsaufwand handelt: Steuertipps gibt folgenden Hinweis:

    Herstellungskosten unter 4.000,– € sind sofort abziehbar
    Bei Kosten für eine einzelne Baumaßnahme von maximal 4.000,– € ohne Umsatzsteuer müssen Sie mit dem Finanzamt nicht darüber streiten, ob Herstellungsaufwand oder Erhaltungsaufwand vorliegt. Auf Ihren Antrag hin werden die Kosten als Erhaltungsaufwand behandelt, auch wenn tatsächlich Herstellungsaufwand vorliegt. Den Antrag stellen Sie einfach dadurch, dass Sie Ihre Kosten unter »Erhaltungsaufwand« in die Anlage V
    eintragen.
    Bei Erhaltungsaufwand wären es dann vorweggenommene Werbungskosten und in 2017 einzutragen.

  • Zitat: Muss ich die 15% für die Einliegerwohnung bereits in 2017 eintragen oder erst in 2018?[/QUOTE]

    wenn Sie die Ausgaben 2017 ansetzen wollen: JA! aber: welche 15%? Frage etwas unklar!

    Ist denn die Wohnung jetzt vermietet? Wir haben schon Juli 2018!?

  • Hallo eugenie, die Frage ist wirklich unklar. Vermutlich meint er die prozentuale Aufteilung der Wohnfläche in vermietet und eigengenutzt.
    Also hätte er in 2018 52% vermietet und 48 % eigengenutzt. Die neue Aufteilung erfolgt erst in 2018.

  • Einliegerwohnung zur Vermietung vorbereitet

    Hallo, erst mal vielen Dank für die vielen Antworten.
    Ja, das ist genau so. Ich habe von der Immobilie bis 2016 63% privat genutzt und 37% vermietet.
    Jetzt ist noch ein Teil von der bisherigen Privatnutzung (die Einliegerwohnung ab Juni 2018) vermietet. Dieser Anteil beträgt 15%.
    D.h. ich trage die 15% in der Steuererklärung 2017 ein und mache gleich die 1.500 € als Erhaltungsaufwand (Werbungskosten) geltend?

  • Nein, für die Einliegerwohnung nur die 1500 € als vorweggenommene Werbungskosten eintragen, sonst nichts. Natürlich eine Erläuterung mitgeben, dass die Einliegerwohnung erst in 2018 vermietet wird.

    Wenn Sie ab 2018 zwei Objekte vermieten, müssen Sie natürlich in der SteuerSparerklärung auch zwei Objekte anlegen. Bei Vermietung stellen Sie auf Mietwohngrundstück um. Die Einliegerwohnung erfassen Sie bereits 2017, aber keine Mieteinnahmen, keine AFA, keine weiteren Kosten, eben nur die 1500 € Werbungskosten.

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