Liebes Forum,
ich bin ganz neu hier und glücklich, dieses Forum gefunden zu haben.
Meine Frage: Mein Mann ist Pensionär und arbeitet freiberuflich als Dozent. Bisher haben wir die Anlagen zur Gewinnerfassung formlos melden dürfen - seit 2017 müssen wir die Anlage EÜR ausfüllen.
Bei der Anlage dazu bin ich mir nicht ganz sicher, wie wir die Abschreibung des Arbeitszimmers angeben müssen.
De Zeilen 7 und 8 beziehen sich auf das häusliche Arbeitszimmer. In Zeile 7 wird nach Anteil Grund und Boden gefragt. Müssen wir das ausfüllen? Zeile 8 beginnt mit "Gebäudeteil". Was kommt da hinein? Die Angabe "15 %" Anteil an der Gesamtwohnfläche?
Vielen Dank und liebe Grüße
Suzette