Anlage Kind / Kindschaftsverhältnis

  • Hallo,

    ich bin dauernd getrennt, habe bei Kindschaftsverhältnis leibliches Kind angegeben,

    Meine Frage: mein getrennt lebender Ehemann lebt in Amerika und gibt kein Unterhalt, muss ich ihn trotzdem bei (Zeile 11) Kindschaftsverhältnis zu einer weiteren Person angeben ?

    Oder kann ich das weg lassen, da es meine Steuererklärung ist ?

    Lg

  • Ja, den Vater sollten Sie angeben. Überprüfen Sie, was die SteuerSparerklärung zu folgenden Begriffen anbietet: Entlastungsbetrag, also Steuerklasse 2, Übertragung vom halben Kinderfreibetrag.

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