Freiwillige Pflegeversicherung

  • Nach den Steuertipps müssten zwar nicht für mich, aber für meine Frau, zumindest 184 € an Beiträgen absetzbar sein, da sie nach dem 31.12.1957 geboren ist und wir gemeinsam veranlagt werden. Aber egal was ich in der SteuerSparErklärung 2017 eingebe, es wird nicht berücksichtigt. Und noch schlimmer: Der Steuerbescheid, den ich inzwischen habe, berücksichtigt die Beiträge auch nicht, mit dem Hinweis, dass ich vor dem 31.12.1957 geboren bin. Warum wird der Beitrag aber auch für meine Frau nicht anerkannt?

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