Kinderfreibetrag vs. Kindergeld

  • Hallo Zusammen,

    wir haben zwei Kinder und laut Programm wurde für beide der Kinderfreibetrag als günstiger ermittelt. Der Einkommenssteuerbescheid weicht nun davon ab. 1 x Kinderfreibetrag 1 x Kindergeld. Der Einkommenssteuerbetrag ist laut Finanzamt höher, als der vom Programm berechnete. Auf Nachfrage besteht das Finanzamt darauf, das ihre Wahl für uns besser wäre. Eine Berechnung wurde mir am Telefon nicht gegeben. "Macht halt deren Programm, also muss es stimmen."

    Wie kann ich das prüfen.

    Für die Steuervorauszahlung 2018 hat übrigens auch das Finanzamt 2 Kinderfreibeträge berücksichtigt.

    Gruß
    schulzan

  • wie groß ist denn nach Ihrer Meinung der finanzielle Unterschied zwischen beiden Berechnungen?

    Wenn Sie meinen, dass Sie Recht haben, legen Sie Einspruch ein.

    Erfahrungsgemäß ist die Berechnung des FA richtig!

    E.

  • die einzigen Abweichungen sind der vom FA nicht berücksichtigte Steuerfreibetrag, das sich daraus ergebende höhere zu versteuernde Einkommen und die Einkommenssteuerabweichung von ca. 800€.

    Selbst wenn das FA recht hat, wie Melde ich das, damit das Programm korrigiert wird?

  • welches Programm soll korrigiert werden?
    800,-- erscheint mir unrealistisch -haben Sie alles richtig eingegeben?

    Wenn Sie der Meinung sind, dass das FA falsch liegt: Einspruch einlegen innerhalb eines Monats - ggf. Lohnsteuerhilfeverein oder Stb beauftragen!

  • Hallo zusammen,

    wir haben nun auch gerade nochmals 2 Stunden vor dem Steuerbescheid des Finanzamtes und dem Steuersparerklärungsprogramm gessessen um herauszufinden weshalb wir ca. 600 EUR werniger vom Finanzamt zurück bekommen habe, als uns das Steuersaprerklärungsprogramm prognostizierte. Der Unterschied liegt auch bei uns in der Behandlung des Kinderfreibetrages bzw. des Kindergeldes.
    Die Günstigerprüfung des Programmes hat ergeben: Der Ansatz des Kinderfreibetrages ist günstiger (wir haben ein Kind).
    Das Finanzamt hat das Gegenteil im Steuerbescheid festgelet und die 7248 EUR nicht vom zu versteuernden Einkommen abgezogen wie es das Steuersparerklärungsprogrammes es tat.
    Wir sind uns nun sicher dass das Steuersparerklärungsprorgamm falsch rechnet - hier muss sich ein Fehler eingeschlichen haben.

    Wir haben lt. Steuererklärung einen Steuersatz von 26,87 % - der Ansatz des Kinderfreibetrages ist ungünstiger
    Leider kann man diese "Eingriff" bzw. diese Einstellung im Steursparprogramm nicht selbst vornehmen, daher stimmt die Berechnung nicht.

    Siehe auch den hilfreichen Beitrag aus diesem Forum: LINK

    Da wir auch nächstes Jahr unsere Steuererklärung mit dem Programm machen wollen und in der Version 2018 die Daten aus dem Vorjahr übernehmen bitte wir um Prüfung und Korrektur. Das hat uns doch einiges an Zeit gekostet...

  • Vergleichen Sie Werte des amtlichen Bescheid mit der Berechnung der SSE unter Ergebnis.
    Zu vergleichen sind:
    Steuerabzug vom Lohn
    Einkünfte
    Werbungskosten
    abzugsfähige Vorsorgeaufwendungen
    unbegrenzte Sonderausgaben.
    außergewöhnliche Belastungen.
    Kapitalerträge

    Stimmt wirklich alles überein.?

  • Natürlich nicht. Dann fallen ja Kinderfreibetrag und auch Aufwendungen für Kinderbetreuungskosten weg. Somit käme eine viel geringere Steuererstattung bzw. eine Nachzahlung in der SSE raus.

    Ich kann mich nur wiederholen - es liegt eine Fehler in der SSE vor, der dringend gefixt werden sollte...

  • Was sind die 26,87% für ein Prozentsatz? Ebenso wie Adi glaube ich nicht, dass alle Werte übereinstimmen.
    Sie können testweise auch einfach einen abweichenden Kindergeldanspruch von 3100 Euro erfassen und erhalten keinen Abzug des Freibetrages.

    Sie können gerne dem Support einen Steuerfall schicken inkl. Bescheid, der mit meinem Hinweis identische Werte für Bescheid und Berechnung enthält.

    Natürlich könnte es auch so sein, dass Sie einen abweichenden Kindergeldanspruch erfasst haben, der niedriger ist als normal.

    Mit freundlichen Grüßen aus Mannheim
    Martin Jung

  • In der SSE steht unter Kindergeld: Der Anspruch auf Kindergeld beträt 2280,- EUR
    Diesen vom Programm automatisch ermittelten Wert kann ich nur auf die Art und Weise beeinflussen, wenn ich die Option darunter anhake "Abweichender Anspruch (bei vergleichbaren Leistungen)", was wir natürlich nicht gemacht haben für unsere SSE.

    Ich habe es aber soeben durchgespielt und dort einen Betrag eingetragen, der höher ist als die 2280 EUR (die wir auch erhalten haben). Erst ab 3030,- EUR gibt die SSE aus "Günstigerprüfung - Der Ansatz des Kinderfreibetrages ist ungünstiger"
    Das kann ja nicht sein, dass die SSE erst ab diesem Kindergeldbetrag in Bezug auf unseren Einkommenssteuersatz, den Kinderfreibetrag als ungünstiger ansieht.

    Ich zitiere hier nochmals die Beispielrechnung aus einem anderen Forum zu dem Thema der Günstigkeitsprüfung:
    "Kindergeldanspruch 2016: 12 x 190,00 € = 2.280,00 €, Kinderfreibetrag 2016: 7.248,00 €

    Das Kindergeld beträgt demnach 31,46% des Kinderfreibetrags, Wer also für die letzten 7.248,00 € seines Einkommens nicht mehr als 31,46% Einkommensteuer bezahlen muss, für den greift die Günstigerprüfung nicht, das Kindergeld reicht aus."

    Die 26,87 sind unser individueller Steuersatz EST gemäss Splittingtarif (laut Finanzamt Bescheid). Gemäss Berechnung Finanzamt und der obigen Aussage, rechnet die SSE falsch.

  • Zusatz: die SSE hat in der Steuerberechnung einen Steuersatz (EST) von 25,8104 % herangezogen, da das zugrunde gelegte Einkommen natürlich auch um den Freibetrag von 7248 EUR niedriger ist.
    Berücksichtigt das Programm bei der Günstigerprüfung bereits diese Steuerprogression?
    Und wenn sie diese berücksichtigt, ist das auch korrekt so?

  • Mein Vorschlag zielte ja genau darauf, dass die Kindrefreibeträge von der SSE nicht mehr angesetzt werden. Dann hätten wir die Lösung gehabt. Die Kinderbetreuungskosten müssten Sie dann noch dazu rechnen. Nur wenn dann (also ohne Kind)das z.v.E identisch wäre, läge ein Programmfehler vor.

  • Wie bereits geschrieben: Schicken Sie eine Anfrage mit vollständigen Unterlagen an den Support. Diese Raterei bringt nichts.

    Übrigens scheinen Sie immer den Durchschnittsteuersatz zu verwenden. In dem verlinkten Beitrag geht es um den Grenzsteuersatz!

    Mit freundlichen Grüßen aus Mannheim
    Martin Jung

  • Ich habe für meinen Sohn genau das gleiche Problem gehabt. SSE sagt, Freibetrag ist günstiger, FA das Kindergeld. Ich habe mir dann die Mühe gemacht, mit den Daten des Bescheides die Steuerberechnung manuell nachvollzogen und bin zu dem Ergebnis des SSE gekommen. Heute habe ich nach Einspruch und Übersendung der manuellen Rechnung ans FA Nachricht von der Sachbearbeiterin bekommen. Es war ein ganz simpler Eingabefehler meinerseits bzw. nicht korrigierte Datenübernahme. Ich habe die Daten aus 2015 übernommen und nicht darauf geachtet, den Wohnort des Kindes ab dem 1.1. einzugeben, sondern das Geburtsdatum wurde übernommen und das war eben nicht der 1.1. Das FA-Programm übernimmt das Datum aus dem Wohnsitz und rechnet die Kinder-Freibeträge erst ab dann. So war jedenfalls die Aussage der Sachbearbeiterin mir gegenüber. Hier sollte m.E. SSE eine Prüfung einbauen, evtl. „Wohnsitz wirklich erst ab…..“.

  • ein Programm ist eine Hilfe, nimmt einem aber nicht das Denken und Nachprüfen ab - gerade in der Steuermaterie!! Fachleute lernen jahrelang und wenn ein Laie nun ein Programm nutzt und nicht mal die Daten alle überprüfen kann, soll er es lassen, mit den Fehlern leben oder sich fachliche Hilfe suchen!

  • eugenie: Was soll das jetzt? Wohl vollkommen fehlerlos. SSE hat ja in meinen Augen richtig gerechnet, dass das FA andere Daten zur Hilfe nimmt, ist vermutlich nicht mal den Entwicklern bekannt, sonst wäre diesbezüglich bereits ein Hinweis eingegangen. Dass ich das Denken nicht anderen überlassen habe, zeigt ja schon meine eigene händische Berechnung auf Grund dessen die FA-Bearbeiterin dann in ihrem Programm nachgeforscht hat, wo die Differenz liegen kann. So ein Forum ist doch letztlich auch dazu da, sich gegenseitig auszutauschen und um künftig Fehlerquellen zu vermeiden.

  • @ deiser: Vielen Dank für Deine Antwort! Das wird es wohl genau sein. Auch wir haben mit der SSE Datenübernahme gearbeitet und bei uns stand noch das Geburtsdatum in dem Feld. Der SSE ist das egal - aber wenn das Finanzamt auf dieses Feld bezogen die Berechnung ausführt ist nun klar, wieso und weshalb...

    In dem Fall liegt der Fehler auch bei uns - aber es wäre wirklich hilfreich wenn ein solcher Hinweis von der SSE ausgegeben würde (vor allem mit der Ergänzung, dass aufgund dieses Datums das Finanzamt die Kindergeld Günstigerprüfung durchführt).

    ... und zum Glück gibt es solch ein Forum um Probleme gemeinschaftlich erörtern und lösen zu können.
    Ich vermute, dass dieser Thread noch dem ein oder anderen nach uns hilfreich sein wird ;)

Jetzt mitmachen!

Sie haben noch kein Benutzerkonto für unser Forum? Die Zugangsdaten zu einem Steuertippskonto können hier nicht verwendet werden.
Registrieren Sie sich kostenlos, um Beiträge erstellen zu können!