Unterschied zw. "Notizen" u. "Erläuterung", Übermittlung auch mit Elster?

  • Hallo,

    sind bei Steuertipps die "Notizen" rein privater Art (und sind nicht fürs FA)
    während "Erläuterungen" für den Ausdruck ans FA gedacht sind?

    Werden beim Elster-Versand die Erläuterungen auch als Anlagen elektronisch übermittelt?


    Gibt es beim Elster-Versand eine Möglichkeit der Vorschau, was genau übermittelt wird?

    Vielleicht ist die Frage etwas dumm gestellt, aber ich habe Elster bisher noch nie genutzt
    und kenne mich damit noch nicht aus.

    Danke für Antwort!

  • - Sind bei Steuertipps die "Notizen" rein privater Art (und sind nicht fürs FA)? - JA

    - Sie die "Erläuterungen" für den Ausdruck ans FA gedacht?- JA, diese sind in der jeweiligen Anlage aufgeführt, die Sie ggf. zusätzlich dem FA zusenden

    - Werden beim Elster-Versand die Erläuterungen auch als Anlagen elektronisch übermittelt? - NEIN, die Anlagen müssen Sie gesondert per Post versenden

    - Gibt es beim Elster-Versand eine Möglichkeit der Vorschau, was genau übermittelt wird? JA, Im Dialog "Einkommensteuer versenden" gibt es eine "Druckvorschau"; diese zeigt Ihnen vorab die an das FA übermittelten Inhalte. Daraus ersehen Sie auch, dass die Anlagen nicht mitversandt werden.

    Viel Erfolg!

    Staufer

  • Ist es eigentlich geplant, dass man die Erläuterungen zukünftig im Rahmen des Elster-Verfahrens direkt an das Finanzamt mit übermitteln kann? Da erläutert man die Positionen zum Teil sehr ausführlich (bisher wohl nur "für die Katz") und das Finanzamt fragt trotzdem nach, weil die Erläuterungen bisher nicht mit übermittelt wurden. Was ist geplant, dass solcher Mehraufwand zukünftig vermieten wird?

    Beste Grüße
    Wub

  • Hier gibt es Hinweise auf die Planung:

    https://www.bundesregierung.de/Content/DE/Art…ernisieren.html

    Diese Regelung obliegt dem Steuergesetzgeber.

    Ziel der geplanten Änderungen ist ist also nicht die zusätzliche Übermittlung der Anlagen, sondern vielmehr die künftig ausschließlich elektronische Übermittlung der "Formulare" mit gleichzeitigem Verzicht auf die Vorlage von Anlagen. Es bleibt dann der Vorbehalt, beim Steuerpflichtigen nachzufragen.

    Staufer

  • Ich habe hierzu auch noch folgenden Aufsatz des hessischen Finanzministers gefunden:

    "....Zudem wird das Angebot der elektronischen Steuererklärung ausgebaut. Das erspart den Bürgerinnen und Bürgern Arbeit und Ärger. Viel mehr Daten als heute sollen zukünftig schon vom Finanzamt selber eingetragen werden. Bereits seit dem Jahr 2014 können für die eigene Steuererklärung relevante Daten, die der Steuerverwaltung vorliegen, online über Elster abgerufen werden. Im Augenblick sind das beispielsweise Lohndaten oder Daten zu Renteneinnahmen. Zukünftig sollen auch Informationen zu steuerlich abzugsfähigen Spenden oder vermögenswirksamen Leistungen als Teil einer vorausgefüllten elektronischen Steuererklärung zur Verfügung gestellt werden.

    Ein verbesserter Service und der Ausbau des Elster-Online-Portals als zentrale Kommunikationsplattform zwischen der Steuerverwaltung und den Bürgerinnen und Bürgern ist ein wichtiges Anliegen des Reformprojektes. Das wird auch an einem anderen Beispiel deutlich: Bislang ist es nur möglich, eine Steuererklärung über Elster elektronisch an das Finanzamt zu übermitteln und einen Einspruch gegen einen Steuerbescheid einzulegen. Von der zweiten Jahreshälfte des kommenden Jahres an soll jegliche Nachricht elektronisch an das Finanzamt übermittelt werden können.

    Für Nachrichten mit Dateianhängen, etwa eingescannte Belege, ist die Umsetzung in 2018 geplant. Ebenfalls vom Jahr 2018 an soll es möglich werden, dass Bürgerinnen und Bürger eine neue Bankverbindung oder Adresse unmittelbar über Elster mitteilen können. Der hierfür vorgesehene Ausbau von Elster führt meiner Meinung nach zu einer klassischen Win-Win-Situation: Der Service für die Bürgerinnen und Bürger verbessert sich, die Datenübermittlung ist sicher, und in den Finanzämtern können die Daten da eingespeist werden, wo sie benötigt werden.

    Darüber hinaus werden in den Finanzämtern im Hinblick auf die Prüfung der Steuererklärungen in den kommenden Jahren die Weichen für den vollautomatischen Steuerbescheid gestellt. So genannte Risikomanagementsysteme sollen die Beschäftigten dann noch stärker als bisher unterstützen. Schlüssige Steuererklärungen können so schneller bearbeitet werden und die betreffenden Steuerpflichtigen sich zukünftig über schnellere Steuererstattungen freuen. Die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Finanzämter werden sich dann noch stärker auf komplexe und betrugsanfällige Steuererklärungen konzentrieren und mehr Zeit für komplizierte Fälle haben.

    Der Staat verlangt seinen Bürgerinnen und Bürgern mit der Steuererklärung einiges ab. Der Politik ist bewusst, dass das Ausfüllen der Steuererklärung für die Meisten eher Last als Lust bedeutet. Deshalb möchte ich, dass wir die Last so klein wie möglich halten. Mit dem neuen Gesetz haben wir einige spürbare und sinnvolle Änderungen auf den Weg gebracht. Es entlastet die Bürgerinnen und Bürger und verspricht ihnen mehr Service und weniger Bürokratie. Es entlastet aber auch die Verwaltung und passt sie weiter an die digitalen Möglichkeiten an. Nun liegt das verabschiedete Gesetzespaket noch fein geschnürt unter dem Weihnachtsbaum. Geöffnet wird es dann an Neujahr.

    Thomas Schäfer ist hessischer Finanzminister (CDU)."

    Beste Grüße
    Wub

  • "Der Staat verlangt seinen Bürgerinnen und Bürgern mit der Steuererklärung einiges ab. Der Politik ist bewusst, dass das Ausfüllen der Steuererklärung für die Meisten eher Last als Lust bedeutet. Deshalb möchte ich, dass wir die Last so klein wie möglich halten."

    Klar ist das mehr Last als Lust, und auch Frust, was das Ausfüllen der total unübersichtlichen und für viele auch unverständlichen Formulare angeht.


    Thema verfehlt. Der Moderator

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