Änderung der Flächenanteile einer vermieteten Immobilie Berechnung der Werbungskosten

  • ggf. kann mir jemand aus dem Forum einen Hinweis geben?:
    Ein MFH ist derzeit zu ca 80% Flächenanteil vermietet, auf 20% lag ein inzwischen erloschenes Wohnrecht. [OK]
    Jetzt sind die gesamten 100% zur Vermietung vorgesehen. Eine entsprechende Zuordnungsänderung der Flächenanteile hat laut Berechnung meines Steuerprogramms erhebliche nachteilge Auswirkungen auf die Absetzbarkeit der Werbungskosten der Immobilie - die erwartete Rückzahlung halbiert sich fast.
    Ich habe festgestellt: Sobald ich nur 1 m2 des MFH als selbstgenutzt deklariere, verdoppelt sich der erwartete Erstattungwert. Kann mir das jemand erklären?

    Schon mal herzlichen Dank für Eure Hinweise!

  • Wenn Sie mehr vermieten gehe ich erst einmal davon aus, dass Sie mehr absetzen können und daher weniger Steuern zahlen. Oder bekommen Sie jetzt auch erheblich mehr Miete?

    Schauen Sie sich die Anlagen und Berechnungen an und vergleichen Sie diese!

    Mit freundlichen Grüßen aus Mannheim
    Martin Jung

  • Nein, ich habe in 2016 nicht mehr Fläche vermietet. Die Wohnung stand nach Räumung frei. Das einzige, was ich daher in der SW geändert habe ist die Flächenzuordnung
    von vormals ca. 80 % vermietbare Fläche (reale Mieteinnahmen) und 20% (keine Einnahmen wg. bestehenden Wohnrecht eines Dritten)
    zu 100% vermietbare Fläche (davon in 2016 weiterhin Mieteinnahmen wie im Vorjahr; die 20% aber real Leerstand). Diese 20% habe ich nun der vermietbaren Fläche zugeschlagen. Folge: Fast Halbierung der berechneten Erstattung.
    Trage ich dagegen nur 0,1m2 (!) als "selbst genutzte/überlassene Fläche ein, verdoppelt sich der Erstattungsbetrag annähernd.
    Das verstehe ich nicht.

  • Vielen Dank für ihren Hinweis. Die Sache bleibt mir unverständlich.
    Meine jetzt angewendete Lösung: Ich habenun die in diesem Jahr hinzugekommene vermietbare Wohnungsfläche im Dialog "Zeitanteile, die nicht zur Einkunftserzielung genutzt wurden") für 11+1 Monat (also das ganze Jahr) angegeben. Der errechnete Rückerstattungsbetrag wird damit erheblich höher.
    Das ist dann für mich erstmal OK, aber das in meinem vorhergehenden Post beschriebene (Berechnungs-)Verhalten der SW bleibt für mich nicht nachvollziehbar.
    Beste Grüße, J. Schmidt

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