ggf. kann mir jemand aus dem Forum einen Hinweis geben?:
Ein MFH ist derzeit zu ca 80% Flächenanteil vermietet, auf 20% lag ein inzwischen erloschenes Wohnrecht. [OK]
Jetzt sind die gesamten 100% zur Vermietung vorgesehen. Eine entsprechende Zuordnungsänderung der Flächenanteile hat laut Berechnung meines Steuerprogramms erhebliche nachteilge Auswirkungen auf die Absetzbarkeit der Werbungskosten der Immobilie - die erwartete Rückzahlung halbiert sich fast.
Ich habe festgestellt: Sobald ich nur 1 m2 des MFH als selbstgenutzt deklariere, verdoppelt sich der erwartete Erstattungwert. Kann mir das jemand erklären?
Schon mal herzlichen Dank für Eure Hinweise!