Hallo,
ich habe eine Frage zur Gewerbesteueranrechnung und Steuertipps.
Ich bin Einzelunternehmer und musste im letzten Jahr erstmalig Gewerbesteuer bezahlen. Jetzt hat mich mein Steuerberater darauf aufmerksam gemacht, dass ich die Gewerbesteuer in diesem Jahr anrechnen kann.
O-Ton:
Zitat1. Bei der Gewinnermittlung ist die Gewerbesteuer seit 2008 nicht mehr absetzbar. Die Gewerbesteuer wird dort also behandelt wie eine private Ausgabe.
2. Bei der Einkommensteuererklärung kann die Gewerbesteuer grundsätzlich (fast) vollständig von der Einkommensteuerschuld – soweit in entsprechender Höhe vorhanden - abgezogen werden.
Diese Abzugsmöglichkeit führt dazu, dass die Gewerbesteuer bei Einzelunternehmern und Personengesellschaften (fast) ein durchlaufender Posten geworden ist.
Die hierzu notwendigen Angaben sind in der Anlage G zu machen: Es handelt sich dabei um die Steuerermäßigung nach § 35 EStG.
Ich habe jetzt mal bei der Steuer-Spar-Erklärung geschaut. Dort gibt es ja die "Sonstige Kosten und Abgaben" und darunter ist der Punkt "Steuerermäßigungen nach §35a" und ich kann dort nur Hilfen im Haushalt und Handwerker angeben.
Ich habe mir auch mal die Anlage G im Formular angeschaut und dort habe ich ab Zeile 16 die Möglichkeit angaben zum Messbetrag zu machen.
Wie kann ich das mit der Steuer-Spar-Erklärung machen?
Beste Grüße,
chop
https://www.steuertipps.de/lexikon/g/gewerbesteueranrechnung