Angabe Kind bei Riester mindert Steuererstattung ?

  • Hallo,

    ich bin dabei meine Steuererklärung fertigzustellen und beiße mir bei dem Thema Riester die Zähne aus.
    Dementsprechend bin ich um Hilfe dankbar.

    Folgender Sachverhalt
    Ehemann - Riestervertrag
    Ehefrau - eigener Riestervertrag
    1xKind -> Zulage geht auf Riestervertrag der Frau

    1)
    Bzgl. Ehemann verhält es sich wie gedacht - nach Eingabe des Riester-Eigensparanteils für das vergangene Jahr, erhöht sich der Betrag der erwarteten Steuerrückerstattung.

    Gibt man nun den Riester-Sparbetrag der Frau ein, so verringert sich die Steuerrückerstattung.
    So ergibt eine Eingabe von 1€ Riestersparbeitrag eine Steuerrückerstattung von ~2900€. Gebe ich 240€ als Sparbetrag ein, so verringert sich die Steuerrückerstattung auf ~2700€. Wie kann das sein - mehr Vorsorge durch Einzahlung auf das Riesterkonto setzt die Steuererstattung herunter?

    Erhöht man den Riestersparbeitrag auf 400€ und mehr, so steigt die erwartete Steuerrückerstattung wieder an.

    2)
    Weiterhin fällt auf, dass wenn man die Riester-Kinderzulage herausnimmt (Anzahl geborener Kinder.. auf 0 setzt), so erhöht sich bei jeweils unveränderten Riestersparbeitragen für Mann / Frau die Steuerrückerstattung um ~200€.

    Ich nutze SSE 2017 mit dem neuesten Update

  • Hallo Bandan,

    gerade bei stark unterschiedlichen Riesterbeiträgen kann es zu eigenartig scheinenden Erstattungsbeträgen kommen. Da Sie nicht angegeben haben, wie hoch die Beiträge von Ehemann und Ehefrau sind, kann ich nur raten. Eine wirkliche Erläuterung ist also ohne weitere Angaben unmöglich.

    Beachten Sie allerdings, dass bei der Günstigerprüfung immer die gezahlte Zulage angerechnet wird. Wenn man also eine Kinderzulage "herausrechnet", muss man das mit der von der ZfA in den Vertrag gezahlten Zulage natürlich auch machen.
    Das heißt die wegfallende Zulage verringert Eure Einkünfte. Dieser Effekt ist größer als die Erhöhung des Erstattungsbetrages.

    Viele Grüße
    Rautka

  • Hallo Hr. Rautka,

    danke für Ihre Rückmeldung.

    Anbei die Beträge, um welches es geht.

    Riestervertrag Mann -> Eingabe Sparbetrag in 2016 von 1.608€ => Steuerrückerstattung steigt um 612€
    folgend
    Eingabe Riestervertrag Frau -> Sparbetrag in 2016 in Höhe von 240€ => Steuerrückerstattung sinkt um 5€
    folgend
    Angabe Kinderzulage 1 -> auf Vertrag Frau => Steuerrückerstattung sinkt um 211€
    (bei Verteilung auf Mann -> würde die Erstattung um 222 sinken.

    Ich habe heute mit meinem Sachbearbeiter im Finanzamt telefoniert - dieser konnte oder wollte / durfte keine Auskunft geben.

  • 612-5-211 = ca. 400 mehr Erstattung als ohne Riester also keine Minderung wie fälschlicherweise behauptet.

    Das wurde aber alles auch schon hier durchgekaut:

    https://www.steuertipps.de/forum/thr...ter+schlechter
    https://www.steuertipps.de/forum/thr...ter+erstattung


    Während der Erfassung sind Ihre Eingaben einfach unvollständig und damit falsch und führen zu einem falschen Ergebnis. Daher der Wechsel hoch und runter bei der Erstattung.

    Mit freundlichen Grüßen aus Mannheim
    Martin Jung

  • @Herr Jung:

    Die Aussage von Bandan war nicht, dass die Riesterverträge keine Förderung enthalten. Er wundert sich darüber, dass bei Angabe nur des Vertrages für den Ehemann die Erstattung höher ist, als bei Angabe aller Verträge. Diese Frage wurde m.E. in Ihrem zweiten Link auch nicht zufriedenstellend beantwortet.

    Bandan:
    Vollständig kenne ich natürlich nicht Ihre Rahmenbedingungen. Deshalb muss ich einige für mich plausible Annahmen treffen. Erstens ihr Kind ist vor 2008 geboren - es gibt also 185 € Kinderzulage. Außerdem scheint mir die Ehefrau mittelbar zulageberechtigt zu sein.

    1. Riestervertrag Ehemann - Eigenbeitrag 1608 € + Grundzulage 154 €. Die Steuerfrei werden 1762 € - das ergibt 766 € weniger Steuern, davon ist aber die in den Vertrag von der ZfA zu zahlende Grundzulage abzuziehen. Das macht die erwähnten 612 € Erstattung.

    2. Jetzt kommt der Vertrag der Ehefrau dazu, erst einmal ohne Kind. Eigenbeitrag 240 € + Grundzulage 154 €. Zusammen mit Eigenbeitrag und Grundzulage des Ehemanns ergibt das 2156 €. Die Steuerfrei werden insgesamt aber nur 2100 €, da nur der Ehemann unmittelbar zulageberechtigt ist. Die auf diese Summe entfallende Steuer beträgt 915 €, wovon wie oben noch die 308 € Grundzulagen abzuziehen sind. Der Grund für die geringere Förderung liegt darin, dass 56 € der Eigenbeiträge jetzt aus der Förderung herausfallen auf die zusätzlich etwa 24 € Steuern zu zahlen sind.

    3. Wenn man jetzt noch die Kinderzulage hinzufügt, ändert sich der durch Riester steuerbefreite Betrag (2100 €) nicht. Da aber ja die Kinderzulage (185 €) in den Vertrag der Ehefrau gezahlt wurde, erhöht dieser Betrag die Steuerforderung bzw. mindert die Erstattung. Aufgrund der Steuerprogression erhöht sich dieser Betrag weiter.

    4. Die Unterschiede in den Fällen, wenn die Kinderzulage Vater bzw. Mutter zugeordnet sind, kann ich nicht erklären. Das ist aber nur theoretisch, da ohnehin ehrlich anzugeben ist, für wen die Zulage beantragt wurde. Der Fehler ist, dass nur 2100 € gefördert werden, Eigenbeiträge und Zulagen diesen Betrag aber übersteigen.

    Viele Grüße
    Rautka

  • Zitat von Rautka;22162

    Hallo Bandan,

    gerade bei stark unterschiedlichen Riesterbeiträgen kann es zu eigenartig scheinenden Erstattungsbeträgen kommen. Da Sie nicht angegeben haben, wie hoch die Beiträge von Ehemann und Ehefrau sind, kann ich nur raten. Eine wirkliche Erläuterung ist also ohne weitere Angaben unmöglich.

    Beachten Sie allerdings, dass bei der Günstigerprüfung immer die gezahlte Zulage angerechnet wird. Wenn man also eine Kinderzulage "herausrechnet", muss man das mit der von der ZfA in den Vertrag gezahlten Zulage natürlich auch machen.
    Das heißt die wegfallende Zulage verringert Eure Einkünfte. Dieser Effekt ist größer als die Erhöhung des Erstattungsbetrages.

    Viele Grüße
    Rautka


    Ein großes Danke für die Aufklärung. War mir gar nicht bewusst.

  • Hallo Hr. Rautka,

    vielen lieben dank für Ihre Ausführliche Darstellung und Erläuterung (super!!)

    Habe nun folgendes verstande, dass ein Riestersparbeitrag (Eigenleistung + alle Zulagen) von über 2100€ die Steuerforderung erhöht. Somit kommt es zu einer geringeren Steuerrückerstattung. Korrekt? ;)

    Unsere Tochter wurde 2014 - und somit nach 2008 geboren, was eine Zulage von 300€ bedeutet.

  • Zitat von Bandan;22193


    Habe nun folgendes verstande, dass ein Riestersparbeitrag (Eigenleistung + alle Zulagen) von über 2100€ die Steuerforderung erhöht. Somit kommt es zu einer geringeren Steuerrückerstattung. Korrekt? ;)

    Hallo Bandan,

    das ist nicht ganz korrekt. Nur wenn nur der Ehemann unmittelbar zulageberechtigt ist, die Ehefrau aber nur mittelbar, gilt die Gesamtgrenze von 2100 €. Die Steuerforderung wird durch die Zulagen erhöht. Wenn die zusätzlichen Zulagen aber den steuerfreien Betrag nicht erhöhen, kommt es zu einer geringeren Steuerrückerstattung.
    Stimmt meine Vermutung bezüglich der nur mittelbaren Zulagenberechtigung der Ehefrau? Wenn nicht, kontrollieren Sie bitte Ihre Eingaben.

    Viele Grüße
    Rautka

  • Hallo Hr. Rautka,

    Ehemann ist unmittelbar zulagenberechtigt - Ja.
    Bei der Ehefrau verhält es sich so, dass Sie 2016 vier Monate beschäftigt war - somit eigentlich auch unmittelbar zulagenberechtigt ist.
    Oder wird hier nicht das Jahr 2016, sondern 2015 herangezogen (so wie bei den 4% Riestereigensparanteil des Vorjahreseinkommen) ?
    In 2015 war die Frau, da ganzjährig in Elternzeit, somit "nur" mittelbar zulagenberechtigt.

  • Hallo Bandan,

    wenn die Ehefrau die vier Monate in 2016 rentenversicherungspflichtig beschäftigt war, ist die unmittelbar zulageberechtigt. Sie darf also nicht geringfügig beschäftigt gewesen sein und den Rentenbeiträgen widersprochen haben. Außerdem kann auch die Kindererziehung bis zum 3. Lebensjahr zur Zulageberechtigung führen, nämlich wenn die Kindererziehung bei der gesetzlichen Rente als Anrechnungszeit gewertet wird.

    Insofern bitte prüfen, ob die Ehefrau evtl. unmittelbar zulageberechtigt ist. Genaueres steht übrigens auch in den Hinweisen der SSE ("Wer kann einen Riester-Vertrag abschließen?").

    Viele Grüße
    Rautka

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