Kapitalertragssteuer Kind zurückfordern

  • Hallo Steuertipps Nutzer,

    folgendes Problem
    Für unser minderjähriges Kind ohne sonstige Einnahmen führen wir ein Konto und ein dazugehöriges Anlagedepot.
    Im letzten Jahr hatte unser Kind Depoteinkünfte durch Aktiengewinne in Höhe von 1100 €
    Da der hinterlegte Freibetrag von 801 € überschritten wurde, kamen 67 € Kapitalertragssteuer und 3,70 Soli zum Abzug.

    Ich war nun immer der Meinung, das jeder Bürger einen Steuerfreibetrag von 8800 € hat und da unser Kind dort weit darunter liegt, wollte ich per eigener Steuererklärung für mein Kind, bestehend aus Mantelbogen und Anlage Kap die gezahlten 67 € plus den Solizuschlag zurückholen. Allerdings gesteht mir unsere hier besprochene Software nach Ausfüllen nur eine Rückerstattung von einem Éuro zu, setzt die Steuern auf die Kapitalerträge genau so fest und berücksichtigt offensichtlich nicht den steuerlichen Freibetrag den jeder Bürger doch besitzt? Habe ich einen Denkfehler, oder ist das Programm nicht auf der Höhe, wo liegt mein Fehler? Jemand eine Ahnung? Normal sollte doch die Summe der Rückerstattung so hoch wie die gezahlte Steuer plus Soli sein oder irre ich?

    Grüße

  • Wenn Sie nicht angegeben haben, dass Sie nur einen Teil der Kapitalerträge erfasst haben, wird das Programm auch eine Steuer von 0 Euro festsetzen, wenn die Einnahmen z.B. unter 8000 Euro liegen.

    Beachten Sie die Hilfen.

    Mit freundlichen Grüßen aus Mannheim
    Martin Jung

  • Zusätzlich zur Steuererklärung würde ich für das Kind auch noch eine NV-Bescheinigung für jeweils 3 Jahre ausstellen lassen. Dann werden auch bei höheren Kapitalerträgen keine Steuern einbehalten.

  • Hallo Beate, Hallo Martin,

    vielen Dank für Ihre sehr hilfreichen Antworten! Ich habe das betreffende Häkchen gesetzt und auch einen NV Antrag gestellt.

    Herzliche Grüße
    M1

  • welches Häkchen haben Sie gesetzt. Es darf gerade der Haken nicht gesetzt sein, dass Sie nur einen Teil erfassen und damit keine Günstigerprüfung durchführen möchten.

    Mit freundlichen Grüßen aus Mannheim
    Martin Jung

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