Frage zur Berechnung von Vorsorgeaufwendungen für Basiskrankvers. und Pflegevers.

  • Hallo,
    bei meiner Steuererklärung sind die tatsächlichen Vorsorgeaufwendungen für Basiskrankversicherung und Pflegeversicherung höher als 1900 €, so dass das Programm die höheren, tatsächlichen Kosten angesetzt hat.
    Vom Finanzamt wurden die höheren Kosten nicht anerkannt - mein Widerspruch wurde auch abgelehnt.

    Kann mir jemand die Hintergründe für die Berechnung nennen, damit ich die Sache entweder zu den Akten legen oder noch einmal auf das Finanzamt zugehen kann.

    Danke
    Christof

  • Schon im Einkommensteuerbescheid, erst recht bei der Ablehnung Ihres Einspruchs, wurde Ihnen eine Begründung der Streichung mitgeteilt. Wie lautet die ?

  • Hallo,
    die Begründung lautet: "Die abzugsfähigen Vorsorgeaufwendungen wurden korrekt ermittelt. Ihre erklärten Versicherungsleistungen wurden in vollem Umfang elektronisch erfasst. Ihre Beiträge zur Basisversicherung wurden um den steuerfreien Zuschuss des Arbeitgebers gemindert. Ihre Wahlleitungen wirken sich nur bis zur Höhe des Höchstbetrages i.H. v. 1900€ Steuerlich aus".

    Natürlich sind die Beiträge zu meiner (privaten) Krankenversicherung elektronisch erfasst. Die Versicherung hat aber auch die Kosten zur Basisversicherung angegeben. Und diese sind dann anscheinend über 1900€ sonst hätte es die Steuersparerklärung nicht so ausgerechnet.

    Da ich aber die Formel hinter der Berechnung nicht kenne (deshalb nutze ich ja das Programm ;-)) weiß ich jetzt nicht, wie ich korrekt auf die Ablehnung reagieren kann.

    Danke für jeden Hinweis!
    Bis bald
    Christof

  • Zitat von christof.k;22091

    Und diese sind dann anscheinend über 1900€ sonst hätte es die Steuersparerklärung nicht so ausgerechnet.
    .

    Zunächst kreuzen Sie an: Ich habe der Datenübertragung zugestimmt.

    Was heißt anscheinend. Sie tragen Ihre, von der Krankenversicherung gemeldeten Baiss-KV-u. Pflegeversicherungs-Beträge, (Ohne Wahleistungen) ein und die werden auch anerkannt.
    Den AG Zuschuss oder Erstattungen tragen Sie ebenfalls ein.

    Die SSE kann natürlich nicht überprüfen, ob die Eintragungen der Höhe nach stimmen. Erreichen die Basis-KV-Pflegeversicherung 1900 €, fallen weitere Beiträge unter den Tisch.

    Oder weichen die der Datenbank gemeldeten Beträge von den Ihnen in Papierform mitgeteilten Beträge ab ? Können Sie allerdings nur überprüfen, wenn Sie Zugang zur Datenbank beantragt haben.

    Eines steht allerdings auch fest. Wenn das FA eine Einspruchsentscheidung durchführt, ist das endgültig. Da kann man nicht mehr nachhaken. Der nächste Schritt wäre dann der Gang zum Finanzgericht.

  • vergleichen Sie doch bitte die Berechnung mit unserer Berechnung und unseren Anlagen. Kommt denn überhaupt die neue Regelung bei den Vorsorgeaufwendungen zum Ansatz oder die nach Rechtslage 2004. Wie hoch sind denn in Summe die abgezogenen Vorsorgeaufwendungen? Sehen Sie im Bescheid irgendwo die gesamten erklärten Versicherungsbeiträge?

    Mit freundlichen Grüßen aus Mannheim
    Martin Jung

  • Hallo,
    die Datenübertragung der Versicherungsbeiträge ist korrekt. Das ist nicht der Grund. Es geht hier eher um die Deckelung auf 1900€.
    Die Summe der abgezogenen Vorsorgeaufwendungen ist lt. Steuerbescheid 6353 €.
    Zu den Versicherungsbeiträgen sehe ich im Bescheid 4169€ für die Krankenvers. und 255€ für die Pflegeversicherung.

    Am Ende bin ich leider mit meinem Latein am Ende, da ich nicht in die Hintergründe der Berechnung einsteigen kann.
    Mich hat halt nur verwirrt, dass die Steuersparerklärung in allen Punkten die gleichen Werte liefert wie die Steuererklärung - nur bei den Vorsorgeaufwendungen eben nicht.
    Seit vielen Jahren ist es das erste mal, dass es eine Diskrepanz gibt. Das bringt mich zum grübeln.

    Vielleicht gibt es ja noch einen Tip.....Danke!
    Christof

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