Wie kann ich die Kürzung des KV-Beitrages rückängig machen. In der Ruhephase bei Altersteilzeit besteht kein Anspruch auf Krankengeld.
Kürzung KV-Beitrag um 4 % lt. §10 EstG
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Unter Sonderausgaben- Krankenversicherungsbeiträge- ist in der SteuerSparErklärung in Zeile 13 ein Eintrag zu tätigen.
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Was haben Sie auf der Lohnsteuerbescheinigung als Tätigkeit ausgewählt?
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Ich habe als Beruf "Angestellte" angegeben.
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Nur wenn Sie bei "Art der Einnahmen" Pension oder Vorruhestand auswählen, haben Sie die Möglichkeit unter "Art der Tätigkeit" Altersteilzeit auszuwählen.
Für mich nicht korrekt. Er bekommt weder Pension noch Vorruhestandsbezüge, sondern Arbeitslohn, auch wenn er nicht mehr arbeitet.
Ich habe voll gearbeitet, bekam aber nur den halben Lohn. In der Ruhephase habe ich nicht mehr gearbeitet, bekam dann die andere Hälfte des erarbeitenden Arbeitslohns. Für mich sind das keine Vorruhestandbezüge.
Habe das damals schon geschrieben. -
Oder anderes gesagt: Sie haben die falsche Auswahl im Programm getroffen. Beachten Sie die Hilfen.
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Ok, habe verstanden. Man muss was Falsches eingeben, dass das Ergebnis stimmt. Alles klar.
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