Kapitalerträge Verlustverrechnung / Verlustbescheinigung / Verlustvortrag

  • Hallo,

    folgende Situation:

    Im Jahr 2016 habe ich ein paar Wertpapiere verkauft und damit Verluste generiert. Als ich bei meiner Onlinebank die Steuerbescheinigung für 2016 angefordert habe, habe ich leider auch die Verlustbescheinigung für 2016 angeklickt, ohne mir große Gedanken zu machen. Wie ich jetzt weiß, macht man das normalerweise nur, weil man bei einer anderen Bank/Depot Gewinne erzielt hat, die man damit verrechnen lassen möchte.

    Bei mir ist es jetzt so, dass es keine Gewinne bei einer anderen Bank habe, die ich damit verrechnen kann. Meine Bank hat mir nun erklärt, dass sie die Verluste bei sich/bei meinem Depot jetzt aber nicht mehr weiterführen können, weil ich ja eine Verlustbescheinigung angefordert habe (Verlustvortrag also nicht mehr möglich).

    Da es aber bei mir für 2016 keine Gewinne gibt mit denen ich die Verluste verrechnen kann, würde ich jetzt natürlich gern die Verluste in 2016 so in meiner Steuererklärung hinterlegen, dass sie in den Folgejahren noch mit evtl. Gewinnen verrechnet werden können.

    Kann mir jemand helfen, wie ich das genau im Programm hinterlege? Werde da nicht fündig und will das natürlich nicht falsch machen...wäre super...

    Vielen Dank!

  • Verluste aus der Veräußerung von Wertpapieren dürfen nur mit Gewinnen aus gleichen Geschäften verrechnet werden, entweder im Steuerjahr oder zukünftig.

    Gehen Sie über das bloße Anklicken des Navigationsbaumes > Persönliche Angaben in der > Symbolleiste > Formular > KAP > Seite 1.
    Dann sehen Sie - Verluste aus der Veräußerung von Aktien > Zeile 11 oder Verluste aus anderen Börsengeschäften > Zeile 10.
    Dort werden Sie Ihre Einträge nach der Erfasssung wiederfinden. Das nur zur Erläuterung.
    Wenn Sie bei diesem Vorgehen das entsprechende Feld in der Anlage KAP anklicken, öffnet sich der dazugehörige Dialog in der SSE.
    Dann > Ich möchte meine Kapitaleinkünfte direkt erfassen.
    Hier können Sie die Zeilen aus Ihrer Bankbescheinigung eingeben.
    Kontrollieren Sie den Eintrag in der Anlage KAP wie oben. Müsste in der richtigen Zeile sein.
    Ich habe das bewusst jetzt so indirekt beschrieben, damit Sie den Vorgang nachvollziehen können.


    Oder - der direkte Weg: Navigationsbaum > Einkünfte: Zinsen, Renten > Kapitalerträge > Ich möchte meine Kapitaleinkünfte direkt erfassen. Kontrolle im Formular KAP wie oben. So einfach geht es auch...

    Staufer

  • Super, vielen Dank - werde ich mir heute Abend genauer anschauen und in der Software ausprobieren.

    Ist damit dann sichergestellt, dass die Verluste aus 2016 mit evtl. Gewinnen aus gleichen Geschäften in Folgejahren verrechnet werden können (also ein Verlustvortrag stattfindet?).

    Bekomme ich das das irgendwie vom Finanzamt bestätigt oder wird meine Bank davon informiert? Hab noch nicht ganz verstanden, wo und wie das dann zukünftig Berücksichtigung findet/sichergestellt wird.... Hab ein wenig Angst, das jetzt einzureichen und womöglich den Verlustvortrag auf die nächsten Jahre zu verlieren...

    VIELN DANK FÜR DIEHILFE!

  • Noch mal vielen Dank für die Hilfe - kurz Frage noch: Wie kann ich denn kontrolliere, ob das Finanzamt irgendwo die Verluste resigniert hat und mit zukünftigen Gewinnen in folgenden Steuerjahren verrechnet? Steht das irgendwo im Steuerbescheid? Oder muss man separat nachfragen?

  • Darf ich das Thema noch mal aufgreifen:
    Weiß jemand, wie ich kontrollieren kann, ob das Finanzamt die Verluste auch wirklich registriert hat und nachhält/sichergestellt, dass die Verluste mit zukünftigen Gewinnen in zukünftigen Steuerjahren verrechnet werden? Steht das irgendwo im Steuerbescheid? Oder muss man separat nachfragen?

    Vielen Dank!

  • Verluste verrechnen mit gleichem Wertpapiertyp ? / Verlustvortrag

    (Darf ich mich hier mal anschließen, oder gibts es etwas aktuelleres, oder sollte ich einen neuen Thread aufmachen?)

    Ich habe in 2018 Verluste mit Zertifikaten realisiert, bei 1 Bank, die ich möglichst verrechnen möchte. Es werden ansonsten nur noch Aktien und ETFs bei derselben Bank gehalten.

    sh.Beitrag #2
    'Verluste aus der Veräußerung von Wertpapieren dürfen nur mit Gewinnen aus gleichen Geschäften verrechnet werden, entweder im Steuerjahr oder zukünftig. ..'

    Es ist möglich, dass ich 2018 mit Aktien oder ETFs Gewinne realisiere.
    Könnte ich die Verluste aus den Zertifikaten hiermit verrechnen? Oder nur mit Gewinnen wieder aus aus Zertifikaten, wie ich mal hörte?
    Wenn nein: dumm gelaufen. Verlustbescheinigung beantragen, und abhaken.

    Wenn ja:
    - Also muss ich eine Verlustbescheinigung für 2018 bei meiner Bank beantragen, und im weiteren den Vortrag verfolgen wie oben beschrieben
    Trennt eine Bank in einer Verlustbescheinigung die unterschiedlichen Wertpapiergattungen?
    - weiteres Vorgehen wie in #2 beschrieben ?

    Fragen über Fragen ..

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