Zeile 20 - falsche Kürzungsbeiträge unter Verpflegung der Auswärtstätigkeit

  • Hallo,

    wie jedes Jahr stellt sich mir dir Frage, wie ich die in Zeile 20 aufgeführten steuerfreien Verpflegungszuschüsse in der Steuererklärung "nachweise", so dass sie nicht dem zu versteuernden Einkommen hinzugezogen werden. Die letzten Jahre hat dies immer der Finanzbeamte für mich übernommen. Meine AG trägt alle Kosten der Auswärtstätigkeiten und zahlt mir die Verpflegungspauschalen abzüglich der Kürzungsbeiträge für "kostenlose" Mahlzeiten.

    Nun habe ich mich zum ersten Mal dazu durchgerungen meine Reisen unter "Auswärtstätigkeiten" aufzuführen. Da ich vorwiegend in ein Land gereist bin, habe ich die Reisen zusammengefasst. So weit so gut bei der Eingabe der Verpflegungspauschalen kommt es meiner Meinung nach zu einem Softwarefehler. Und zwar wird der Kürzungsbetrag nicht durchgängig richtig berechnet. Teilweise warden die Kürzungsbeträge für Frühstück/Mittag aus Deutschland anstatt des bereisten Landes herangezogen. Siehe Foto.

    forum.steuertipps.de/index.php?attachment/204/

    Irgendwelche Ideen dies zu umgehen?

    Vielen Dank im Voraus.

    Edit: Ich sollte noch erwähnen, dass es sich um Dänemark handelt mit einer Verpflegungspauschale von 40€ ab 8 Stunden und 60€ pro Tag sowie Kürzungsbeiträgen von 12€ Frühstück, 24€ Mittag- und Abendessen.

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