Neben SteuerSparErklärung noch Rat eines echten Steuerberaters nötig?

  • Hallo,

    eine kurze generelle Frage, die natürlich nicht universell beantwortet werden kann. Aber es wäre super einen Eindruck zu gewinnen, als Steueranfänger. Und zwar:

    Ich bin (im letzten Jahr noch gewesen) Kleinunternehmer, Programmierer, der einen Jahresumsatz von ca. 40.000€ gemacht hat, ausschließlich von einem einzelnen Kunden. Ich bin die Gewinnerfassung (und auch die Steuererklärung) der SteuerSparErklärung vollständig durchgegangen, und habe sowohl alle Gewinne als auch alle Ausgaben (samt und sonders: Abschreibungen, GWGs, Arbeitszimmer, Reisekosten, Mitgliedschaften, und und und..) inklusive Belege erfasst, mich wo nötig eingelesen, und bin jetzt eigentlich bereit alles abzuschicken.
    Ich habe auch nicht den Eindruck, dass irgendetwas unrund wäre!
    Dennoch frage ich mich, ob ich nicht doch irgend etwas verpasse, wenn ich nicht zuvor noch zu einem echten Steuerberater gehe.

    Daher jetzt endlich meine Frage: Ist es anzunehmen, dass bei einer wenig komplexen Steuersituation die SteuerSparErklärung rundum alles erfasst und damit vollkommen ausreichend ist? Oder haben "echte" Steuerberater noch genug Tricks und Kniffe auf Lager, um deren Konsultation sich lohnen zu lassen?
    Gehört es überhaupt zum Angebot eines Steuerberaters eine quasi fertige, Software-generierte Steuererklärung zu überschauen?

  • Auch im Modus Gewinnermittlung gibt es einen "Roten Faden" und einen "Prüfer". So wie Sie Ihren doch recht einfachen Fall schildern, müsste mit der SSE alles klar gehen.

    Bei den Einnahmen haben Sie ja eigentlich nur eine einzige Position. Bei den Ausgaben gibt es verschiedene Plausibilitäten, die die SSE sehr wohl beherrscht.

    Ich empfehle, die Einkommensteuererklärung plus EÜR elektronisch zu versenden und die Unterlagen einschl. der Ausdrucke aus der Dokumentenliste persönlich beim FA abzugeben. Es gibt sehr hilfsbereite Steuerbeamte.

    Achten Sie für 2017 darauf, dass Ihre Rechnungen den Formvorschriften einschließlich der richtigen Darstellung der (draufgeschlagenen) Mehrwertsteuer entsprechen.

    Staufer

  • Vielen Dank, Staufer! Das hilft mir weiter! Ja, ich hatte auch den Eindruck, dass die SSE enorm umfassend ist. Dann freue ich mich, dass ich damit jetzt Zeit und Geld spare.

    Weil Sie gerade die Formvorschriften von Rechnungen erwähnen. Das scheint mir ein interessanter Zufall zu sein, da ich gerade gestern auch meine allerersten Rechnungen mit 19% Umsatzsteuer ausgestellt habe. Mit meiner Kundin hatte ich vereinbart einige (noch nicht ausgestellte) Rechnungen aus dem letzten Jahr in dieses zu schieben, um meinen Umsatz/Gewinn zu senken, und ihr dafür zugesagt dann dieses Jahr die Hälfte der USt selbst zu übernehmen.
    Falls Sie das gerade aus dem Stehgreif wissen, meinen Sie es ist okay die volle USt aufzuschlagen, dann aber die Hälfte als Gutschrift wieder abzuziehen? (Ich bezahle dann später natürlich den vollen USt-Betrag ans Finanzamt)
    Z.B. so:

    Nettogesamt______4.000€
    19% USt__________760€
    Gutschrift Hälfte USt -380€
    -----------------------------
    Rechnungsbetrag__4.380€

  • Um auf die angedachten 4.380 Euro zu kommen, müssen Sie rechnen: 3.680,67 Euro plus 19 Prozent USt (699,33 Euro) = 4.380 Euro.

    Sie müssen die Nettogutschrift immer vor dem Aufschlag der USt abziehen. Sie sehen also, dass Sie mit 699,33 Euro im Grunde gar nicht auf die Hälfte der Umsatzsteuer kommen. Sie können nicht "Hälfte USt" abziehen, sondern nur vom Nettobetrag. So wie dargestellt, würde Ihre Rechnung nicht anerkannt.

    Wenn Ihre Auftraggeberin umsatzsteuerpflichtig ist, wofür der allein von Ihnen gestellte Jahresbetrag ca. 40.000 Euro spricht, macht der gedachte Nachlass in Höhe der hälftigen Umsatzsteuer keinen Sinn. Sie holt sich Ihre Umsatzsteuer ja wieder zurück. Im Ergebnis ist das von Ihnen zugesagte Vorhaben dann nur ein unnötiger Rabatt auf den Nettopreis. Und es bleibt bei 19 Prozent. Hier wäre der vorherige Rat eines Steuerberaters sinnvoll gewesen.

    Staufer

  • Danke! Dann war das in der Tat ganz und gar nicht schlau von mir.

    Auf der anderen Seite ist aber nicht gewiss, ob und wie viele Einnahmen sie den Ausgaben entgegen stellen kann. Bisher ist das alles eine Art persönliches Projekt, Umsatz gibt es dann möglicherweise dieses Jahr, aber auch nicht gewiss.
    Ich werde dann diesbezüglich nochmal mit ihr reden. Vielleicht können wir uns anders einigen, oder sogar ganz auf diesen Rabatt verzichten, falls sie das Geld wirklich vollständig wieder zurück bekommt.

    Vielen Dank, dass Sie mich auf den Fehler, v.a. in der Rechnungslegung, aufmerksam gemacht haben. Habe die Rechnungen zum Glück noch nicht abgeschickt.

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