Anlage SO - Abgeordnetenbezüge

  • Hallo an alle,

    habe eine Frage zur Anlage SO, Zeile 14 bis 22.

    Ich bin Abgeordneter in einem deutschen Landtag und erhalte daher ein sog. Abgeordnetenentschädigung, umgangssprachlich "Diät". Diese muß in der Anlage SO angegeben werden.

    In Zeile 14 müssen "Steuerpflichtige Einnahmen ohne Vergütung für mehrere Jahre" eingetragen werden

    In Zeile 15 die in Zeile 14 enthaltenen "Versorgungsbezüge"

    In Zeile 16 die "Bemessungsgrundlage für den Versorgungsfreibetrag".

    Die Diäten müssen wahrscheinlich in 14 eingetragen werden. Welcher Teil davon fällt unter "Versorgungsbezüge"? Alles oder gar nichts? Und wie errechnet sich die "Bemessungsgrundlage für den Versorgungsfreibetrag".

  • Bekommen Sie Abgeordneten-u. Versorgungsbezüge ? Ich kenne Versorgungsbezüge bei Beamten. Die bekommen Versorgungsbezüge bei Beendung Ihres aktiven Dienstes. Könnte mir jetzt vorstellen, dass das bei Ihnen genau so ist.

  • Sie nutzen die SSE (siehe Eintrag) und sind aktiver Landtagsabgeordneter. Abgeordnetenbezüge sind "Sonstige Einkünfte" im Sinne des Steuerrechts.

    Abgeordnetenbezüge müssen Sie in der SSE unter > Einkünfte: Zinsen, Renten etc. > Übrige Einkünfte > Bezüge als Abgeordneter erfasssen.

    Als aktiver Abgeordneter erfassen Sie > Laufende Abgeordnetenbezüge.

    Im Übrigen ist zu empfehlen, sich mit der Landtagsverwaltung in Verbindung zu setzen, um zu klären, welche Aufwandsentschädigungen, Sitzungsgelder usw. eventuell steuerfrei sind. Sie sollten sich zumindest beim ersten Mal kompetent beraten lassen. Sonst verlieren Sie über die nächsten Jahre möglicherweise viele Vorteile.

    Staufer

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