Liebe Forum-Mitglieder,
ich habe eine Frage an Euch in Bezug auf einen Dienstwagen und Werbungskosten.
Als Arbeitnehmer habe ich zum 01.07.16 einen Dienstwagen (1% Regelung) erhalten. Da ich an mehreren Arbeitsorten gleichzeitig tätig bin und keine erste Tätigkeitsstätte habe und diese auch nicht vertraglich vereinbart ist, versteuere ich somit auch keinen Weg zwischen Wohnung und Arbeitsstätte. Ich bin als Berater tätig und arbeite 2-3 Monate bei einem Kunden und mal 6 Monate bei einem anderen Kunden. Es kommt auch vor, dass ich mehrere Kunden gleichzeitig bediene und somit auch andere Fahrtwege zum Kunden habe.
Gibt es eine Möglichkeit, diese Fahrten zum Kunden bei den Werbungskosten geltend zu machen?
Vielen Dank für Eure Unterstützung und Ratschläge.