Unterhaltsleistung für Student korrekt eingeben?

  • Hallo,

    ich habe eine Frage zur Software SteuerSparErklärung.
    Ich führe mit meinem Mann eine gemeinsame Veranlagung durch und wir möchten für 2015 Unterhaltsleistungen für unseren Sohn absetzen, der das komplette Jahr 2015 studiert hat und über 25 ist. Wie ich bereits aus der Hilfe entnommen haben, müssen die Unterhaltsleistungen doppelt erfasst werden, einmal für mich und einmal für meinen Mann. Weiterhin müssen die Aufwände für die Kramken- und Pflegeversicherung sowie die eigenen Einkünfte Bezüge unseres Sohnes erfasst werden. Eine Menge Arbeit, aber es gibt Kopierfunktionen. Leider ist mir nicht ganz klar, wie die Erfassung korrekt ist. Folgendes Beispiel:
    Wir überweisen unserem Sohn jeden Monat 600 € als Unterhalt. Zusätzlich überweisen wir 90 € für die Kranken- und Pflegeversicherung an ihn. Die Zahlung der Kranken- und Pflegeversicherung erfolgt danach direkt durch unseren Sohn an die Krankenkasse. Eigene Einkünfte aus einem Praktikum hatte er in Höhe von 700 €. Der Arbeitgeber hat auch Kranken- und Pflegeversicherung für diese Zeit in Höhe von 70 € bezahlt.

    Wie ist die Eingabe korrekt?
    Ich habe nun bei mir und bei meinem Mann jeweils 300 € sowie zusätzlich 45 € für die Krankenkasse als Unterhaltsleistung eingetragen. Weiterhin habe ich danach den jeweiligen Anteil des anderen im Formular Leistungen anderer Personen angegeben und auch hier den halbierten Anteil der Kranken- und Pflegeversicherung. Ist das korrekt?

    Nun müssen auch noch die Angaben zur unterstützten Person doppelt gefüllt werden. Soll hier auch eine Halbierung stattfinden oder wird hier jedes Mal der komplette Betrag eingetragen? Muss im Formular Krankan- und Pflegeversicherung für unseren Sohn dann der jeweils halbe Betrag erfasst werden, den er selbst an die Krankenkasse überwiesen hat oder hat der hier gar nichts mehr zu suchen? Beim Bruttoverdienst sowie dem Krankenkassenbeitrag aus dem Praktikum funktioniert das ja wohl nicht, da es keine Leistungen von uns sind. Werden diese Angaben dann in voller Höhe zweimel, einmal bei meinem Mann und einmal bei mir unter der Rubrik Unterhalt für bedürftige Person erfasst?

    Wer kann mir helfen? Ich finde die Eingabe und die Erfassung hier sehr verwirrend.

    Grüße Anett

  • Ein allgemeiner Hinweis zur Erfassung:
    Die Erfassung der Unterstützung wird für beide Ehegatten abgefragt, weil nur so eine korrekte Optimierungsrechnung durchgeführt werden kann zwischen Einzelveranlagung von Ehegatten und Zusammenveranlagung.
    Auf die doppelte Erfassung können Sie verzichten, wenn klar ist, dass eine Einzelveranlagung nicht in Betracht kommt. Das trifft z.B. zu, wenn nur ein Ehegatte Einkünfte hat oder die Einkünfte des anderen nur ein paar tausend Euro betragen.


    Hier ein paar ergänzende Angaben aus der Entwicklung zum grundsätzliches Vorgehen wenn beide Ehe-/Lebenspartner eine Person unterstützen:

    Wenn beide die Beträge je zur Hälfte getragen haben, muss die Erfassung grundsätzlich nur bei einem Ehe-/Lebenspartner erfolgen. Durch die Funktion die Dialoge zu kopieren, kann dann der bereits erfasst Teil beim anderen Partner eingefügt werden.
    Es sind dann lediglich ein paar kleiner Anpassungen vorzunehmen.

    Beim ersten Partner erfasst man, neben den allgemeinen Angaben zum Haushalt und der unterstützen Person, die „halben“ Unterhaltsleistungen. In Ihrem Fall 3600,-€ (12 x 300,-€).

    Bei der unterstützen Person erfassen Sie folgendes:

    Bei den Leistungen anderer Personen:
    - Höhe der Leistungen anderer Personen = 3600,- € + 540,-€ KV = 4140,- €
    - Beiträge zur Basis KV/PV = 540,-€
    - Mit Anspruch auf Krankengeld (4%) = 21,60 €

    Bei Kranken- und Pflegeversicherung des Unterstützen:
    - Gesamtbetrag = 540,- €
    - Davon mit Krankengeld (4%) = 21,60

    Die Einkünfte der Unterstützen Person sind jeweils in vollem Umfang zu erfassen. Hier wird nichts halbiert.

    Sind alle sonstigen Angaben erfasst, kann der Dialog kopiert werden. Am besten ist es hier den Eintrag „Unterhalt für bedürftige Personen Ehemann“ im Navigationsbaum zu wählen und mit rechter Maustaste zu kopieren.
    Diesen fügt man dann beim Dialog „Unterhalt für bedürftige Personen Ehefrau“ durch klick der rechten Maustaste im Navigationsbaum ein.

    Nun ist noch der Name im Bereich „Leistungen anderer Personen“ im eben eingefügten Bereich zu korrigieren.

    Mit freundlichen Grüßen aus Mannheim
    Martin Jung

  • Ein allgemeiner Hinweis zur Erfassung:
    Die Erfassung der Unterstützung wird für beide Ehegatten abgefragt, weil nur so eine korrekte Optimierungsrechnung durchgeführt werden kann zwischen Einzelveranlagung von Ehegatten und Zusammenveranlagung.
    Auf die doppelte Erfassung können Sie verzichten, wenn klar ist, dass eine Einzelveranlagung nicht in Betracht kommt. Das trifft z.B. zu, wenn nur ein Ehegatte Einkünfte hat oder die Einkünfte des anderen nur ein paar tausend Euro betragen.


    Hier ein paar ergänzende Angaben aus der Entwicklung zum grundsätzliches Vorgehen wenn beide Ehe-/Lebenspartner eine Person unterstützen:

    Wenn beide die Beträge je zur Hälfte getragen haben, muss die Erfassung grundsätzlich nur bei einem Ehe-/Lebenspartner erfolgen. Durch die Funktion die Dialoge zu kopieren, kann dann der bereits erfasst Teil beim anderen Partner eingefügt werden.
    Es sind dann lediglich ein paar kleiner Anpassungen vorzunehmen.

    Beim ersten Partner erfasst man, neben den allgemeinen Angaben zum Haushalt und der unterstützen Person, die „halben“ Unterhaltsleistungen. In Ihrem Fall 3600,-€ (12 x 300,-€).

    Bei der unterstützen Person erfassen Sie folgendes:

    Bei den Leistungen anderer Personen:
    - Höhe der Leistungen anderer Personen = 3600,- € + 540,-€ KV = 4140,- €
    - Beiträge zur Basis KV/PV = 540,-€
    - Mit Anspruch auf Krankengeld (4%) = 21,60 €

    Bei Kranken- und Pflegeversicherung des Unterstützen:
    - Gesamtbetrag = 540,- €
    - Davon mit Krankengeld (4%) = 21,60

    Die Einkünfte der Unterstützen Person sind jeweils in vollem Umfang zu erfassen. Hier wird nichts halbiert.

    Sind alle sonstigen Angaben erfasst, kann der Dialog kopiert werden. Am besten ist es hier den Eintrag „Unterhalt für bedürftige Personen Ehemann“ im Navigationsbaum zu wählen und mit rechter Maustaste zu kopieren.
    Diesen fügt man dann beim Dialog „Unterhalt für bedürftige Personen Ehefrau“ durch klick der rechten Maustaste im Navigationsbaum ein.

    Nun ist noch der Name im Bereich „Leistungen anderer Personen“ im eben eingefügten Bereich zu korrigieren.

    Mit freundlichen Grüßen aus Mannheim
    Martin Jung

  • Hallo Herr Jung,

    vielen Dank für die umfangreiche Antwort. Sie haben mir damit sehr geholfen.

    Leider ist beim Eintragen noch eine Frage aufgetreten, die sie mir hoffentlich auch noch beantworten können:
    Sie schreiben, dass im Formular Kranken- und Pflegeversicherung des Unterstützten folgendes eingetragen werden soll:

    - Gesamtbetrag = 540,- €
    - Davon mit Krankengeld (4%) = 21,60

    -> Der Gesamtbetrag in Höhe von 1080 € wird hier also auch halbiert, da er von uns jeweils zur Hälfte geleistet wurde.
    Aber Beiträge zur Kranken- und Pflegeversicherung, die unser Sohn dann noch zusätzlich aufgrund einer eigenen Tätigkeit gezaht hat (gemäß Lohnsteuerbescheinigung), werden jeweils in vollem Umfang dokumentiert? Korrekt?

    Wo müssen die Bruttoeinkünfte unseres Sohnes, die er aufgrund eines Praktikums und einer weiteren Nebentätigkeit erhalten hat, eingetragen werden, im Formular "Nichtselbstständige Einküfte" oder "Weiter Bezüge"?

    Es wäre super, wenn ich nochmal Unterstützung bekommen könnte.

    Viele Grüße
    Anett

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