Hallo,
ich habe eine Frage zur Software SteuerSparErklärung.
Ich führe mit meinem Mann eine gemeinsame Veranlagung durch und wir möchten für 2015 Unterhaltsleistungen für unseren Sohn absetzen, der das komplette Jahr 2015 studiert hat und über 25 ist. Wie ich bereits aus der Hilfe entnommen haben, müssen die Unterhaltsleistungen doppelt erfasst werden, einmal für mich und einmal für meinen Mann. Weiterhin müssen die Aufwände für die Kramken- und Pflegeversicherung sowie die eigenen Einkünfte Bezüge unseres Sohnes erfasst werden. Eine Menge Arbeit, aber es gibt Kopierfunktionen. Leider ist mir nicht ganz klar, wie die Erfassung korrekt ist. Folgendes Beispiel:
Wir überweisen unserem Sohn jeden Monat 600 € als Unterhalt. Zusätzlich überweisen wir 90 € für die Kranken- und Pflegeversicherung an ihn. Die Zahlung der Kranken- und Pflegeversicherung erfolgt danach direkt durch unseren Sohn an die Krankenkasse. Eigene Einkünfte aus einem Praktikum hatte er in Höhe von 700 €. Der Arbeitgeber hat auch Kranken- und Pflegeversicherung für diese Zeit in Höhe von 70 € bezahlt.
Wie ist die Eingabe korrekt?
Ich habe nun bei mir und bei meinem Mann jeweils 300 € sowie zusätzlich 45 € für die Krankenkasse als Unterhaltsleistung eingetragen. Weiterhin habe ich danach den jeweiligen Anteil des anderen im Formular Leistungen anderer Personen angegeben und auch hier den halbierten Anteil der Kranken- und Pflegeversicherung. Ist das korrekt?
Nun müssen auch noch die Angaben zur unterstützten Person doppelt gefüllt werden. Soll hier auch eine Halbierung stattfinden oder wird hier jedes Mal der komplette Betrag eingetragen? Muss im Formular Krankan- und Pflegeversicherung für unseren Sohn dann der jeweils halbe Betrag erfasst werden, den er selbst an die Krankenkasse überwiesen hat oder hat der hier gar nichts mehr zu suchen? Beim Bruttoverdienst sowie dem Krankenkassenbeitrag aus dem Praktikum funktioniert das ja wohl nicht, da es keine Leistungen von uns sind. Werden diese Angaben dann in voller Höhe zweimel, einmal bei meinem Mann und einmal bei mir unter der Rubrik Unterhalt für bedürftige Person erfasst?
Wer kann mir helfen? Ich finde die Eingabe und die Erfassung hier sehr verwirrend.
Grüße Anett