Umsatzsteuer und Freibeträge für Freiberufler?

  • Hallo!

    Ich habe mit einer Krankenkasse einen Honorarvertrag und habe in 2015 3 Kurse im Sinne des Nordic Walking gegeben. Der Gewinn in dem Jahr betrug 720 EUR.
    Laut § 3 Nr. 26 a EStG sind Einnahmen bis 2400 EUR steuerfrei. Wenn ich jedoch im Steuerspar-Programm diesen Gewinn unter selbstständiger Arbeit angebe sinkt der zurück zu erstattende Betrag des Finanzamtes im ca. 120 EUR. Warum?

    Meine zweite Frage betrifft nun die Umsatzsteuer.
    In einem Schreiben des Finanzamtes stand, dass ich noch eine Umsatzsteuererkärung abgeben muss. Warum? Zähle ich wirklich als Unternehmer? Muss ich nun mit Nachzahlungen rechnen? Wie hoch könnten diese sein?

    VG Peter.

  • Liegt bei Ihnen eine Tätigkeit nach § 3 Nr. 26a überhaupt vor ? Einen Freibetrag in Höhe von 2400 € gibt es bei einer Tätigkeit nach § 3 Nr. 26 EStG. Aber auch da gilt, die Tätigkeit muss für eine gemeinnützige oder öffentliche rechtliche Einrichtung geleistet werden. Freiberufler geben in der Regel eine Einnahmen-Überschuss Rechnung ab. Wenn Ihre Tätigkeit umsatzsteuerpflichtig war, müssen Sie eine Umsatzsteuererklärung abgeben. Sie hätten sich im Vorfeld um gewisse Sachverhalte kümmern müssen. Stichwort :Kleinunternehmer. Nutzen Sie die Hilfen des Programms, ins besonders die Hinweise im Steuerkompass.

  • @ Piiet

    Wenn Sie nur 720 Euro als Ergebnis bei selbstständiger Arbeit eintragen, hat das natürlich Auswirkungen auf das Einkommen.

    Sie müssen in der SSE schon die richtigen Schalter in den richtigen Dialogen bedienen und die Einnahmen an der richtigen Stelle eingeben. Dort gibt es die Möglichkeit der Festlegung auf Einnahmen nach Para 3, 26 EStG.

    Staufer

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