Hallo!
Ich habe mit einer Krankenkasse einen Honorarvertrag und habe in 2015 3 Kurse im Sinne des Nordic Walking gegeben. Der Gewinn in dem Jahr betrug 720 EUR.
Laut § 3 Nr. 26 a EStG sind Einnahmen bis 2400 EUR steuerfrei. Wenn ich jedoch im Steuerspar-Programm diesen Gewinn unter selbstständiger Arbeit angebe sinkt der zurück zu erstattende Betrag des Finanzamtes im ca. 120 EUR. Warum?
Meine zweite Frage betrifft nun die Umsatzsteuer.
In einem Schreiben des Finanzamtes stand, dass ich noch eine Umsatzsteuererkärung abgeben muss. Warum? Zähle ich wirklich als Unternehmer? Muss ich nun mit Nachzahlungen rechnen? Wie hoch könnten diese sein?
VG Peter.