Moin,
ich hätte eine bitte eine kleine Fachfrage. Der Betrag, der der festgesetzten Einkommenssteuer durch das Finanzamt gegenübergestellt wird und der entscheidet, ob ich eine Erstattung oder eine Nachzahlung habe, sollte das die gezahlte Lohnsteuer sein, die in der Nr. 4 der Lohnsteuerbescheinigung aufgeführt ist? Oder kann es Gründe geben, dass der Betrag der gezahlten Lohnsteuer durch das Finanzamt vor der Gegenüberstellung gemindert wird?
Vielen Dank und besten Gruß
hamburgo