Festgesetzte Einkommenssteuer

  • Moin,

    ich hätte eine bitte eine kleine Fachfrage. Der Betrag, der der festgesetzten Einkommenssteuer durch das Finanzamt gegenübergestellt wird und der entscheidet, ob ich eine Erstattung oder eine Nachzahlung habe, sollte das die gezahlte Lohnsteuer sein, die in der Nr. 4 der Lohnsteuerbescheinigung aufgeführt ist? Oder kann es Gründe geben, dass der Betrag der gezahlten Lohnsteuer durch das Finanzamt vor der Gegenüberstellung gemindert wird?

    Vielen Dank und besten Gruß

    hamburgo

  • Hier ist kein Steuerforum. Hier werden ausschließlich Fragen rund um die Steuersoftware "Steuerspar-Erklärung" der akademischen Arbeitsgemeinschaft erläutert. Ich würde Ihnen raten sich die Software zu besorgen und versuchen mit ihr zu arbeiten. Ok, ein wenig Steuerhilfe leisten wir schon, wenn wir es zufällig gerade wissen. Sollte der Arbeitgeber aus irgendwelchen Gründen nicht die richtige Lohnsteuer überwiesen haben, wird sie selbstverständlich in einem Einkommensteuer-Verfahren korrigiert. Sie haben die Frage schon in einem anderen Forum gestellt, und wegen Ihrer Formulierung eine dementsprechend wenig aussagekräftige Antwort erhalten. Die Steuersoftware führt eine umfangreiche Berechnung durch, da werden Ihre Fragen beantwortet. Gruß

    Unvergesslich ist folgender Forumsbeitrag(nicht hier): Ich mache zum ersten mal eine Steuererklärung. Was kann ich alles absetzen und wo muss ich das eintragen. Super!

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