Umzugskosten als haushaltsnahe Dienstleistung

  • Hallo,

    ich möchte meinen Umzug aus dem vergangenen Jahr als haushaltsnahe Dienstleistung geltend machen.

    Der Umzug erfolgte über eine Umzugsfirma, bezahlt wurde per Überweisung. Eine Rechnung liegt vor.

    In der Rechnung stehen z.B. folgende Beträge:

    - Umzug zum Festpreis gem. Umzugsvertrag 1.600,00 € (Einzelpreis) / 1.600,00 (Gesamtpreis)
    - Nachrichtlich ausgewiesenen Personalkosten netto: 960,56 € (Einzelpreis)

    Nettobetrag: 1.600,00 €
    zzgl. 19 % MwSt: 304 €
    Rechnungsbetrag: 1.904 €

    Ich nehme an, in der Steuererklärung kann ich bei den haushaltsnahen Dienstleistungen nicht die 1.904 € eintragen, sondern nur den Betrag der ausgewiesenen Personalkosten!?

    Soweit es nur die in der Rechnung ausgewiesenen Personalkosten sind, rechne ich zu den 960,56 € aber noch 19 % MwSt. hinzu, sodass dann 1.143,07 anzusetzen wären? Oder bleibt nur der Netto-Betrag der Personalkosten?

    Viele Grüße und besten Dank schon mal im Voraus!!

    Mex

  • Sie geben den Bruttobetrag an und machen in der Eingabezeile einen Haken bei "Brutto".

    Wenn Sie nur den Nettobetrag der Personalkosten eintragen, machen Sie keinen Haken bei "Brutto".
    Dies in am bequemsten, wenn man den entsprechenden Nettobetrag aus einer Rechnung übernimmt, wenn meist weitere Positionen aufgeführt sind und erst auf die gesamte Nettosumme die MwSt aufgeschlagen wird.

    Im Ergebnis ist es dasselbe. Das rechnet die SSE entsprechend aus.

    Was sind denn die übrigen Kosten? Verpackung, Versicherung?

    Staufer

  • Zitat von Staufer;19670

    Sie geben den Bruttobetrag an und machen in der Eingabezeile einen Haken bei "Brutto".

    In der SSE gibt es dort, wo ich die haushaltsnahe Dienstleistung "Umzugskosten" eingetragen habe - also unter Allgemeine Kosten - Hilfen und Dienstleistungen im Haushalt - Beschäftigte Personen / Dienstleister keine Möglichkeit, ein Häkchen für Brutto/Netto zu setzen. Es gibt dort nur die Spalten "Text" und "Kosten".

    Dann trage ich hier einfach den Bruttobetrag der ausgewiesenen Personalkosten ein? Oder kommt der Betrag an eine andere Stelle in der SSE?

    Zitat

    Was sind denn die übrigen Kosten? Verpackung, Versicherung?

    In der Rechnung steht nur Festpreis und eben die nachrichtlich ausgewiesenen Personalkosten, die im Festpreis eingerechnet sind. Ich nehme an, die Kosten oberhalb der Personalkosten sind Kartons, Anfahrt, Fahrzeuge. Es ist nicht genau ausgewiesen. Das lässt sich wohl nicht noch irgendwie steuerlich ansetzen?

    Grüße
    Mex

  • In der Eingabehilfe steht der Hinweis: Bruttolohn.
    In Ihrem Fall können Sie nur die Personalkosten brutto einsetzen.

    Füllen Sie "Beschäftigte Person / Dienstleister" aus. Art der Tätigkeit: "Umzug". Im Text: "Umzugskosten". Kosten: brutto.

    Sie müssen die Rechnung beim FA einreichen.

    (Wäre der Umzug beruflich bedingt: Werbungskosten z.B. bei nichtselbstständiger Arbeit)

    Staufer

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