Hallo,
ich möchte meinen Umzug aus dem vergangenen Jahr als haushaltsnahe Dienstleistung geltend machen.
Der Umzug erfolgte über eine Umzugsfirma, bezahlt wurde per Überweisung. Eine Rechnung liegt vor.
In der Rechnung stehen z.B. folgende Beträge:
- Umzug zum Festpreis gem. Umzugsvertrag 1.600,00 € (Einzelpreis) / 1.600,00 (Gesamtpreis)
- Nachrichtlich ausgewiesenen Personalkosten netto: 960,56 € (Einzelpreis)
Nettobetrag: 1.600,00 €
zzgl. 19 % MwSt: 304 €
Rechnungsbetrag: 1.904 €
Ich nehme an, in der Steuererklärung kann ich bei den haushaltsnahen Dienstleistungen nicht die 1.904 € eintragen, sondern nur den Betrag der ausgewiesenen Personalkosten!?
Soweit es nur die in der Rechnung ausgewiesenen Personalkosten sind, rechne ich zu den 960,56 € aber noch 19 % MwSt. hinzu, sodass dann 1.143,07 anzusetzen wären? Oder bleibt nur der Netto-Betrag der Personalkosten?
Viele Grüße und besten Dank schon mal im Voraus!!
Mex