Ich erstelle gerade die Gewinnermittlung für eine freiberufliche selbständige Tätigkeit. In 2015 ist eine größere Anschaffung getätigt worden, deren Anschaffungskosten ich über 13 Jahre abschreiben will. Wenn ich diese Anschaffungskosten eingebe, ergibt sich folgerichtig ein Abschreibungsbetrag von 1/13 für 2015. Zusätzlich habe ich aber noch Anschaffungsnebenkosten angegeben. Diese wirken sich zwar auf das Gewinnergebnis mit 1/13 aus, gehen aber nicht in den Abschreibungsbetrag ein. Deshalb fürchte ich, daß ich diesen Anteil im Folgejahr nicht mehr abschreiben kann.
Jetzt meine Fragen:
ist dieses Verhalten steuerlich richtig?
liegt ein Programmfehler vor?
Meine Umgebung:
Windows 10, 64-Bit-Prozessor
Ich bin gespannt auf die Antworten aus dem Forum.
Mit freundlichen Grüßen
ulmu