Gehen Anschaffungsnebenkostennicht in die Abschreibungssumme ein?

  • Ich erstelle gerade die Gewinnermittlung für eine freiberufliche selbständige Tätigkeit. In 2015 ist eine größere Anschaffung getätigt worden, deren Anschaffungskosten ich über 13 Jahre abschreiben will. Wenn ich diese Anschaffungskosten eingebe, ergibt sich folgerichtig ein Abschreibungsbetrag von 1/13 für 2015. Zusätzlich habe ich aber noch Anschaffungsnebenkosten angegeben. Diese wirken sich zwar auf das Gewinnergebnis mit 1/13 aus, gehen aber nicht in den Abschreibungsbetrag ein. Deshalb fürchte ich, daß ich diesen Anteil im Folgejahr nicht mehr abschreiben kann.

    Jetzt meine Fragen:
    ist dieses Verhalten steuerlich richtig?
    liegt ein Programmfehler vor?

    Meine Umgebung:
    Windows 10, 64-Bit-Prozessor

    Ich bin gespannt auf die Antworten aus dem Forum.

    Mit freundlichen Grüßen
    ulmu

  • Danke für Ihre Antwort. Habe gerade die Gewinnerfassung 2016 mit Datenübernahme der Stammdaten erstellt. Tatsächlich werden beide Anteile in dem Abschreibungsbetrag für 2016 berücksichtigt. Das wäre also korrekt.

    In dem Ausdruck der Gewinnermittlung 2015 fehlt allerdings der Anteil aus den Anschaffungsnebenkosten.

    Könnten Sie das bitte noch einmal recherchieren?

    Mit freundlichen Grüßen
    ulmu

  • Danke für Ihre Antwort. Habe gerade die Gewinnerfassung 2016 mit Datenübernahme der Stammdaten erstellt. Tatsächlich werden beide Anteile in dem Abschreibungsbetrag für 2016 berücksichtigt. Das wäre also korrekt.

    In dem Ausdruck der Gewinnermittlung 2015 fehlt allerdings der Anteil aus den Anschaffungsnebenkosten.

    Könnten Sie das bitte noch einmal recherchieren?

    Mit freundlichen Grüßen
    ulmu

  • Der Zahlenwert für die Abschreibung im Ausdruck der Gewinnermittlung 2015 schien mir nicht die Anschaffungsnebenkosten zu enthalten.

    Ich habe aber bei einer nochmaligen Überprüfung meiner Kontrollrechnung festgestellt, daß der Fehler bei mir lag. Ich hatte übersehen, daß die Investition erst im Februar erfolgt ist und deshalb die Abschreibung nur 11/12 der jährlichen Abschreibung sind.

    ==> es wird also alles korrekt berechnet, der Fehler lag bei mir !

    Besten Dank für Ihre Unterstützung.

    Mit freundlichen Grüßen
    ulmu

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