Hallo zusammen,
ich hatte in Prokon investiert (Insolvenzverfahren ist nun abgeschlossen) und möchte probieren die mir entstandene Verluste als Verlust aus aktienähnlichen Genussrechten gemäß § 20 Abs. 2 Satz 1 Nr. 1 EStG zu erfassen.
Leider habe ich in diesem Jahr nicht mehr genug Kapitalgewinne um diese Verluste zu verrechnen. Wie trage ich die in das nächste Jahr vor? Wo muss ich Eintragungen in der Software vornehmen?