Hallo,
ich habe 2015 zwei Garagentore und 3 Fenster erneuert. Unter den Fenstern war auch direkt das des Arbeitszimmers, ansonsten war der Austausch zur Einbruchsicherung sinnhaft (falls das eine Rolle spielt).
Meine Frage:
Wie kann/sollte ich die Kosten sinnhaft geltend machen?
- direkte Kosten AZ? (ggf. auch hier dann direkt nur das eine Fenster?)
- anteilige Kosten Gebäude?
- Abschreibung für Anschaffungs- / Herstellungskosten?
Vielleicht noch eine wichtige Information: Es handelt sich um Eigentum, die Höchstgrenze der Gesamtkosten des AZ erreiche ich nicht (AZ im Verhältnis zur Fläche einfach zu klein).